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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728.

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Vom Dantzen und Bällen.
lassen, nachgehends fast nicht aufhören können zu
dantzen.

§. 41. Ein vernünfftiger Däntzer bildet sich
nicht das geringste auf sein Dantzen ein, hält sich
auch über andere, die entweder ihrer Taille, oder
Alters, und anderer Umstände wegen, nicht gar ge-
schickt sind, aus der Cadance kommen, oder Unge-
berden dabey machen, nicht auf, sondern thut, als ob
er ihrer Fehler nicht gewahr würde.

§. 42. Es würde sich mancher bey seinem Dan-
tzen vernünfftiger bezeigen, wenn er entweder einen
geschickten, vernünfftigen und sittsamen Dantzmei-
ster in seiner Jugend gehabt, oder auch als Scholare
seinen Erinnerungen gehörige Folge geleistet hätte.
Denn viele sind so nachläßig, daß sie mit Fleiß die
Regeln, die ihnen ihr Dantzmeister vorschreibt, aus
den Augen setzen, und ihrem eigenen Kopff gehor-
chen wollen. Hierbey kan ich nicht unterlassen, das
Exempel eines also gesinneten Scholaren anzufüh-
ren, dessen der Autor der Europäischen Famae in
dem 74 Theile p. 97. Erwehnung thut. Er sagt:
Jch erinnere mich einer lächerlichen Begebenheit
eines berühmten Dantzmeisters, dieser hatte einen
Scholaren, welcher die Füsse auf eine sehr ungeschick-
te Weise zu setzen pflegte, daher ihm der Dantzmei-
ster unter dem Dantzen, anfangs mit gelinden, nach-
gehends aber mit ernstlichen Worten erinnerte, die
Füsse auswerts zu setzen; Als ihn aber der Scho-
lare,
welcher die öfftern Erinnerungen nicht länger
vertragen konte, mit zornigen Geberden fragte: Ob

er

Vom Dantzen und Baͤllen.
laſſen, nachgehends faſt nicht aufhoͤren koͤnnen zu
dantzen.

§. 41. Ein vernuͤnfftiger Daͤntzer bildet ſich
nicht das geringſte auf ſein Dantzen ein, haͤlt ſich
auch uͤber andere, die entweder ihrer Taille, oder
Alters, und anderer Umſtaͤnde wegen, nicht gar ge-
ſchickt ſind, aus der Cadance kommen, oder Unge-
berden dabey machen, nicht auf, ſondern thut, als ob
er ihrer Fehler nicht gewahr wuͤrde.

§. 42. Es wuͤrde ſich mancher bey ſeinem Dan-
tzen vernuͤnfftiger bezeigen, wenn er entweder einen
geſchickten, vernuͤnfftigen und ſittſamen Dantzmei-
ſter in ſeiner Jugend gehabt, oder auch als Scholare
ſeinen Erinnerungen gehoͤrige Folge geleiſtet haͤtte.
Denn viele ſind ſo nachlaͤßig, daß ſie mit Fleiß die
Regeln, die ihnen ihr Dantzmeiſter vorſchreibt, aus
den Augen ſetzen, und ihrem eigenen Kopff gehor-
chen wollen. Hierbey kan ich nicht unterlaſſen, das
Exempel eines alſo geſinneten Scholaren anzufuͤh-
ren, deſſen der Autor der Europaͤiſchen Famæ in
dem 74 Theile p. 97. Erwehnung thut. Er ſagt:
Jch erinnere mich einer laͤcherlichen Begebenheit
eines beruͤhmten Dantzmeiſters, dieſer hatte einen
Scholaren, welcher die Fuͤſſe auf eine ſehr ungeſchick-
te Weiſe zu ſetzen pflegte, daher ihm der Dantzmei-
ſter unter dem Dantzen, anfangs mit gelinden, nach-
gehends aber mit ernſtlichen Worten erinnerte, die
Fuͤſſe auswerts zu ſetzen; Als ihn aber der Scho-
lare,
welcher die oͤfftern Erinnerungen nicht laͤnger
vertragen konte, mit zornigen Geberden fragte: Ob

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[491/0511] Vom Dantzen und Baͤllen. laſſen, nachgehends faſt nicht aufhoͤren koͤnnen zu dantzen. §. 41. Ein vernuͤnfftiger Daͤntzer bildet ſich nicht das geringſte auf ſein Dantzen ein, haͤlt ſich auch uͤber andere, die entweder ihrer Taille, oder Alters, und anderer Umſtaͤnde wegen, nicht gar ge- ſchickt ſind, aus der Cadance kommen, oder Unge- berden dabey machen, nicht auf, ſondern thut, als ob er ihrer Fehler nicht gewahr wuͤrde. §. 42. Es wuͤrde ſich mancher bey ſeinem Dan- tzen vernuͤnfftiger bezeigen, wenn er entweder einen geſchickten, vernuͤnfftigen und ſittſamen Dantzmei- ſter in ſeiner Jugend gehabt, oder auch als Scholare ſeinen Erinnerungen gehoͤrige Folge geleiſtet haͤtte. Denn viele ſind ſo nachlaͤßig, daß ſie mit Fleiß die Regeln, die ihnen ihr Dantzmeiſter vorſchreibt, aus den Augen ſetzen, und ihrem eigenen Kopff gehor- chen wollen. Hierbey kan ich nicht unterlaſſen, das Exempel eines alſo geſinneten Scholaren anzufuͤh- ren, deſſen der Autor der Europaͤiſchen Famæ in dem 74 Theile p. 97. Erwehnung thut. Er ſagt: Jch erinnere mich einer laͤcherlichen Begebenheit eines beruͤhmten Dantzmeiſters, dieſer hatte einen Scholaren, welcher die Fuͤſſe auf eine ſehr ungeſchick- te Weiſe zu ſetzen pflegte, daher ihm der Dantzmei- ſter unter dem Dantzen, anfangs mit gelinden, nach- gehends aber mit ernſtlichen Worten erinnerte, die Fuͤſſe auswerts zu ſetzen; Als ihn aber der Scho- lare, welcher die oͤfftern Erinnerungen nicht laͤnger vertragen konte, mit zornigen Geberden fragte: Ob er

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Zitationshilfe: Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 491. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/511>, abgerufen am 22.11.2024.