ihren Gastgebothen, daß sie ihren Gästen ein zuläs- siges Vergnügen wollen verschaffen, sondern viel- mehr um sich sehen zu lassen, ihre Verschwendung und Magnisicenze dabey zu erweisen, und des Staats und Ceremoniels wegen.
§. 28. Gleichwie nun manche mit ihren Gast- gebothen prahlen, also ist dieses auch eine unan- ständige Sache, wenn einige viele Wochen und Monathe ihren künfftigen Gästen vorher sagen, daß sie sich ehistens die Ehre geben würden, sie zu sich zu invitiren, sie geben hiedurch den Schein der pe- tits maitres, und wollen davor angesehen seyn, als ob sie ihren künfftigen Gästen eine besondere Wohlthat erzeigen würden. Manchmahl geschie- het es doch wohl, daß des offtmahligen Invitirens ungeachtet nichts draus wird.
§. 29. Da der Welt an dem Range so gar sehr viel gelegen, so muß der Wirth hierinnen behutsam und vorsichtig seyn, daß er keinem von seinen Gä- sten eine rechtmäßige Ursache gebe sich über ihn zu beschweren, oder mißvergnügt aus seinem Hause zu gehen. Wo bey einer Solennitaet en Ceremonie gespeiset wird, da werden die Gäste nach dem Ran- ge placirt, den ihnen entweder der besondre Mar- schall, oder der Wirth selbst anzeiget. Unter guten Freunden hingegen gilt der Rang wenig oder nichts, ein ieder setzet sich, wo er zukommt, die Vor- nehmsten setzen sich öffters gantz unten an die Ta- fel. Wenn unter einem und andern der Rang streitig ist, und die Umstände sich doch so ereignen,
daß
Vom Tractiren und denen Gaſtereyen.
ihren Gaſtgebothen, daß ſie ihren Gaͤſten ein zulaͤſ- ſiges Vergnuͤgen wollen verſchaffen, ſondern viel- mehr um ſich ſehen zu laſſen, ihre Verſchwendung und Magniſicenze dabey zu erweiſen, und des Staats und Ceremoniels wegen.
§. 28. Gleichwie nun manche mit ihren Gaſt- gebothen prahlen, alſo iſt dieſes auch eine unan- ſtaͤndige Sache, wenn einige viele Wochen und Monathe ihren kuͤnfftigen Gaͤſten vorher ſagen, daß ſie ſich ehiſtens die Ehre geben wuͤrden, ſie zu ſich zu invitiren, ſie geben hiedurch den Schein der pe- tits maitres, und wollen davor angeſehen ſeyn, als ob ſie ihren kuͤnfftigen Gaͤſten eine beſondere Wohlthat erzeigen wuͤrden. Manchmahl geſchie- het es doch wohl, daß des offtmahligen Invitirens ungeachtet nichts draus wird.
§. 29. Da der Welt an dem Range ſo gar ſehr viel gelegen, ſo muß der Wirth hierinnen behutſam und vorſichtig ſeyn, daß er keinem von ſeinen Gaͤ- ſten eine rechtmaͤßige Urſache gebe ſich uͤber ihn zu beſchweren, oder mißvergnuͤgt aus ſeinem Hauſe zu gehen. Wo bey einer Solennitæt en Ceremonie geſpeiſet wird, da werden die Gaͤſte nach dem Ran- ge placirt, den ihnen entweder der beſondre Mar- ſchall, oder der Wirth ſelbſt anzeiget. Unter guten Freunden hingegen gilt der Rang wenig oder nichts, ein ieder ſetzet ſich, wo er zukommt, die Vor- nehmſten ſetzen ſich oͤffters gantz unten an die Ta- fel. Wenn unter einem und andern der Rang ſtreitig iſt, und die Umſtaͤnde ſich doch ſo ereignen,
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Vom Tractiren und denen Gaſtereyen.
ihren Gaſtgebothen, daß ſie ihren Gaͤſten ein zulaͤſ-
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mehr um ſich ſehen zu laſſen, ihre Verſchwendung
und Magniſicenze dabey zu erweiſen, und des
Staats und Ceremoniels wegen.
§. 28. Gleichwie nun manche mit ihren Gaſt-
gebothen prahlen, alſo iſt dieſes auch eine unan-
ſtaͤndige Sache, wenn einige viele Wochen und
Monathe ihren kuͤnfftigen Gaͤſten vorher ſagen, daß
ſie ſich ehiſtens die Ehre geben wuͤrden, ſie zu ſich
zu invitiren, ſie geben hiedurch den Schein der pe-
tits maitres, und wollen davor angeſehen ſeyn, als
ob ſie ihren kuͤnfftigen Gaͤſten eine beſondere
Wohlthat erzeigen wuͤrden. Manchmahl geſchie-
het es doch wohl, daß des offtmahligen Invitirens
ungeachtet nichts draus wird.
§. 29. Da der Welt an dem Range ſo gar ſehr
viel gelegen, ſo muß der Wirth hierinnen behutſam
und vorſichtig ſeyn, daß er keinem von ſeinen Gaͤ-
ſten eine rechtmaͤßige Urſache gebe ſich uͤber ihn zu
beſchweren, oder mißvergnuͤgt aus ſeinem Hauſe zu
gehen. Wo bey einer Solennitæt en Ceremonie
geſpeiſet wird, da werden die Gaͤſte nach dem Ran-
ge placirt, den ihnen entweder der beſondre Mar-
ſchall, oder der Wirth ſelbſt anzeiget. Unter guten
Freunden hingegen gilt der Rang wenig oder
nichts, ein ieder ſetzet ſich, wo er zukommt, die Vor-
nehmſten ſetzen ſich oͤffters gantz unten an die Ta-
fel. Wenn unter einem und andern der Rang
ſtreitig iſt, und die Umſtaͤnde ſich doch ſo ereignen,
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 443. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/463>, abgerufen am 25.11.2024.
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