ihre gute Aufführung beliebt gemacht, oder sie sich an eine addressiren, die eine grosse Liebhaberin des Spieles; überhaupt aber ist es den Regeln der Höflichkeit zuwider, wenn der Geringere den Hö- hern aufrufft.
§. 17. Man muß auch niemahls einen andern zum Spiel nöthigen, wenn uns an der Freund- schafft des andern etwas gelegen, und wir sind nicht vorher gewiß versichert, daß der andere ein Liebha- ber von Spielen sey; sonst dürfften wir manchem durch dergleichen Einladung keinen gar zu grossen Gefallen erzeigen.
§. 18. An einigen Höfen oder auf einigen gros- sen Gesellschafften sind die Spiel-Zimmer ebenfalls nach dem Range unterschieden, in dem einen Zim- mer sitzen etwan die Fürstlichen Personen oder die grösten Ministres und vornehmsten Dames, in dem andern die von geringern Range u. s. w. Dieses ist aber nicht allenthalben, sondern anderwerts kom- men sie alle zusammen pele mele ohne Unterscheid an einem Orte. Damit nun ein junger Mensch sich hierinnen nicht übereile, sondern auch in diesem Stück die Regeln des Wohlstandes in Obacht nehme, muß er beurtheilen wie er sich dißfalls zu verhalten habe.
§. 19. Jn Menantes allerneusten Art, höflich und galant zu reden und zu leben, und in andern der- gleichen Schrifften, findet man eine grosse Menge von Complimens, die man im Spielen vorbringen, oder womit man sonderlich diejenigen, mit denen
man
II. Theil. VIII. Capitul.
ihre gute Auffuͤhrung beliebt gemacht, oder ſie ſich an eine addreſſiren, die eine groſſe Liebhaberin des Spieles; uͤberhaupt aber iſt es den Regeln der Hoͤflichkeit zuwider, wenn der Geringere den Hoͤ- hern aufrufft.
§. 17. Man muß auch niemahls einen andern zum Spiel noͤthigen, wenn uns an der Freund- ſchafft des andern etwas gelegen, und wir ſind nicht vorher gewiß verſichert, daß der andere ein Liebha- ber von Spielen ſey; ſonſt duͤrfften wir manchem durch dergleichen Einladung keinen gar zu groſſen Gefallen erzeigen.
§. 18. An einigen Hoͤfen oder auf einigen groſ- ſen Geſellſchafften ſind die Spiel-Zimmer ebenfalls nach dem Range unterſchieden, in dem einen Zim- mer ſitzen etwan die Fuͤrſtlichen Perſonen oder die groͤſten Miniſtres und vornehmſten Dames, in dem andern die von geringern Range u. ſ. w. Dieſes iſt aber nicht allenthalben, ſondern anderwerts kom- men ſie alle zuſammen péle méle ohne Unterſcheid an einem Orte. Damit nun ein junger Menſch ſich hierinnen nicht uͤbereile, ſondern auch in dieſem Stuͤck die Regeln des Wohlſtandes in Obacht nehme, muß er beurtheilen wie er ſich dißfalls zu verhalten habe.
§. 19. Jn Menantes allerneuſten Art, hoͤflich und galant zu reden und zu leben, und in andern der- gleichen Schrifften, findet man eine groſſe Menge von Complimens, die man im Spielen vorbringen, oder womit man ſonderlich diejenigen, mit denen
man
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0434"n="414"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">II.</hi> Theil. <hirendition="#aq">VIII.</hi> Capitul.</hi></fw><lb/>
ihre gute Auffuͤhrung beliebt gemacht, oder ſie ſich<lb/>
an eine <hirendition="#aq">addreſſi</hi>ren, die eine groſſe Liebhaberin des<lb/>
Spieles; uͤberhaupt aber iſt es den Regeln der<lb/>
Hoͤflichkeit zuwider, wenn der Geringere den Hoͤ-<lb/>
hern aufrufft.</p><lb/><p>§. 17. Man muß auch niemahls einen andern<lb/>
zum Spiel noͤthigen, wenn uns an der Freund-<lb/>ſchafft des andern etwas gelegen, und wir ſind nicht<lb/>
vorher gewiß verſichert, daß der andere ein Liebha-<lb/>
ber von Spielen ſey; ſonſt duͤrfften wir manchem<lb/>
durch dergleichen Einladung keinen gar zu groſſen<lb/>
Gefallen erzeigen.</p><lb/><p>§. 18. An einigen Hoͤfen oder auf einigen groſ-<lb/>ſen Geſellſchafften ſind die Spiel-Zimmer ebenfalls<lb/>
nach dem Range unterſchieden, in dem einen Zim-<lb/>
mer ſitzen etwan die Fuͤrſtlichen Perſonen oder die<lb/>
groͤſten <hirendition="#aq">Miniſtres</hi> und vornehmſten <hirendition="#aq">Dames,</hi> in dem<lb/>
andern die von geringern Range u. ſ. w. Dieſes<lb/>
iſt aber nicht allenthalben, ſondern anderwerts kom-<lb/>
men ſie alle zuſammen <hirendition="#aq">péle méle</hi> ohne Unterſcheid<lb/>
an einem Orte. Damit nun ein junger Menſch<lb/>ſich hierinnen nicht uͤbereile, ſondern auch in dieſem<lb/>
Stuͤck die Regeln des Wohlſtandes in Obacht<lb/>
nehme, muß er beurtheilen wie er ſich dißfalls zu<lb/>
verhalten habe.</p><lb/><p>§. 19. Jn <hirendition="#aq">Menantes</hi> allerneuſten Art, hoͤflich<lb/>
und <hirendition="#aq">galant</hi> zu reden und zu leben, und in andern der-<lb/>
gleichen Schrifften, findet man eine groſſe Menge<lb/>
von <hirendition="#aq">Complimens,</hi> die man im Spielen vorbringen,<lb/>
oder womit man ſonderlich diejenigen, mit denen<lb/><fwplace="bottom"type="catch">man</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[414/0434]
II. Theil. VIII. Capitul.
ihre gute Auffuͤhrung beliebt gemacht, oder ſie ſich
an eine addreſſiren, die eine groſſe Liebhaberin des
Spieles; uͤberhaupt aber iſt es den Regeln der
Hoͤflichkeit zuwider, wenn der Geringere den Hoͤ-
hern aufrufft.
§. 17. Man muß auch niemahls einen andern
zum Spiel noͤthigen, wenn uns an der Freund-
ſchafft des andern etwas gelegen, und wir ſind nicht
vorher gewiß verſichert, daß der andere ein Liebha-
ber von Spielen ſey; ſonſt duͤrfften wir manchem
durch dergleichen Einladung keinen gar zu groſſen
Gefallen erzeigen.
§. 18. An einigen Hoͤfen oder auf einigen groſ-
ſen Geſellſchafften ſind die Spiel-Zimmer ebenfalls
nach dem Range unterſchieden, in dem einen Zim-
mer ſitzen etwan die Fuͤrſtlichen Perſonen oder die
groͤſten Miniſtres und vornehmſten Dames, in dem
andern die von geringern Range u. ſ. w. Dieſes
iſt aber nicht allenthalben, ſondern anderwerts kom-
men ſie alle zuſammen péle méle ohne Unterſcheid
an einem Orte. Damit nun ein junger Menſch
ſich hierinnen nicht uͤbereile, ſondern auch in dieſem
Stuͤck die Regeln des Wohlſtandes in Obacht
nehme, muß er beurtheilen wie er ſich dißfalls zu
verhalten habe.
§. 19. Jn Menantes allerneuſten Art, hoͤflich
und galant zu reden und zu leben, und in andern der-
gleichen Schrifften, findet man eine groſſe Menge
von Complimens, die man im Spielen vorbringen,
oder womit man ſonderlich diejenigen, mit denen
man
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 414. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/434>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.