Vergnügen davon, als bey einer grossen, wo alles pele mele beysammen ist.
§. 6. Die Staats-Assembleen, die in grossen Städten unter hohen Ministris und Staats-Leu- ten gehalten werden, haben ihren guten Grund. Es ist solchen Personen gar öffters daran gelegen, daß sie einander sprechen, die Zeit ist ihnen zugleich über die Maßen kostbar, sie wohnen bißweilen sehr weit von einander, und finden bey den Visiten, die sie einander geben wollen, einander nicht allezeit zu Hause, und also ist ihnen allen sehr bequem, daß sie gewiß wissen, wo sie einander beysammen finden. Sind die Assembleen gleich nicht eben derjenige Ort, wo die Staats-Angelegenheiten eigentlich aus dem Grunde abgehandelt und ausgemacht wer- den, so werden doch bey einer und der andern Unter- redung, die an solchen Oertern vorfält, manche Com- municationes gepflogen, und nützliche Nachrichten ertheilet. Da es nun ihre Angelegenheiten nicht verstatten, daß sie alle zu gleicher Zeit kommen, und auch wieder auseinander gehen können, so müssen die Gesellschafften nothwendig biß in die späte Nacht durch dauren, oder vielmehr der Wirth der Assemblee muß mit seinen Zimmern, und allen demjenigen, was er denen Fremden wiedmen will, ihnen biß in die späte Nacht zu Diensten stehen, er muß ihnen etwas von nöthigen Speisen und Ge- träncke vorsetzen, und auch denen, die auf einander warten, Gelegenheit verschaffen, daß sie immittelst
bey
II. Theil. VII. Capitul.
Vergnuͤgen davon, als bey einer groſſen, wo alles péle méle beyſammen iſt.
§. 6. Die Staats-Aſſembleen, die in groſſen Staͤdten unter hohen Miniſtris und Staats-Leu- ten gehalten werden, haben ihren guten Grund. Es iſt ſolchen Perſonen gar oͤffters daran gelegen, daß ſie einander ſprechen, die Zeit iſt ihnen zugleich uͤber die Maßen koſtbar, ſie wohnen bißweilen ſehr weit von einander, und finden bey den Viſiten, die ſie einander geben wollen, einander nicht allezeit zu Hauſe, und alſo iſt ihnen allen ſehr bequem, daß ſie gewiß wiſſen, wo ſie einander beyſammen finden. Sind die Aſſembleen gleich nicht eben derjenige Ort, wo die Staats-Angelegenheiten eigentlich aus dem Grunde abgehandelt und ausgemacht wer- den, ſo werden doch bey einer und der andern Unter- redung, die an ſolchen Oertern vorfaͤlt, manche Com- municationes gepflogen, und nuͤtzliche Nachrichten ertheilet. Da es nun ihre Angelegenheiten nicht verſtatten, daß ſie alle zu gleicher Zeit kommen, und auch wieder auseinander gehen koͤnnen, ſo muͤſſen die Geſellſchafften nothwendig biß in die ſpaͤte Nacht durch dauren, oder vielmehr der Wirth der Aſſemblee muß mit ſeinen Zimmern, und allen demjenigen, was er denen Fremden wiedmen will, ihnen biß in die ſpaͤte Nacht zu Dienſten ſtehen, er muß ihnen etwas von noͤthigen Speiſen und Ge- traͤncke vorſetzen, und auch denen, die auf einander warten, Gelegenheit verſchaffen, daß ſie immittelſt
bey
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II. Theil. VII. Capitul.
Vergnuͤgen davon, als bey einer groſſen, wo alles
péle méle beyſammen iſt.
§. 6. Die Staats-Aſſembleen, die in groſſen
Staͤdten unter hohen Miniſtris und Staats-Leu-
ten gehalten werden, haben ihren guten Grund.
Es iſt ſolchen Perſonen gar oͤffters daran gelegen,
daß ſie einander ſprechen, die Zeit iſt ihnen zugleich
uͤber die Maßen koſtbar, ſie wohnen bißweilen ſehr
weit von einander, und finden bey den Viſiten, die
ſie einander geben wollen, einander nicht allezeit zu
Hauſe, und alſo iſt ihnen allen ſehr bequem, daß ſie
gewiß wiſſen, wo ſie einander beyſammen finden.
Sind die Aſſembleen gleich nicht eben derjenige
Ort, wo die Staats-Angelegenheiten eigentlich
aus dem Grunde abgehandelt und ausgemacht wer-
den, ſo werden doch bey einer und der andern Unter-
redung, die an ſolchen Oertern vorfaͤlt, manche Com-
municationes gepflogen, und nuͤtzliche Nachrichten
ertheilet. Da es nun ihre Angelegenheiten nicht
verſtatten, daß ſie alle zu gleicher Zeit kommen, und
auch wieder auseinander gehen koͤnnen, ſo muͤſſen
die Geſellſchafften nothwendig biß in die ſpaͤte
Nacht durch dauren, oder vielmehr der Wirth der
Aſſemblee muß mit ſeinen Zimmern, und allen
demjenigen, was er denen Fremden wiedmen will,
ihnen biß in die ſpaͤte Nacht zu Dienſten ſtehen, er
muß ihnen etwas von noͤthigen Speiſen und Ge-
traͤncke vorſetzen, und auch denen, die auf einander
warten, Gelegenheit verſchaffen, daß ſie immittelſt
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 388. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/408>, abgerufen am 24.11.2024.
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