herschreiben. Es ist demnach möglich und nützlich dergleichen zu sammlen, und sie jungen Leuten, als Regeln, vorzuschreiben. Sind gleich einige Cere- monien nach dem Unterscheid der Oerter unter- schieden, so muß man doch einen Unterscheid ma- chen unter dem Haupt-Werck der Ceremonie, und unter einen und andern kleinen Neben-Um- ständen. Die Haupt-Handlungen bleiben in Teutschland meistens überein, und können auch da- her in Regeln gebracht werden, die besondern Um- stände aber kan sich einer an einem jeden Orte gar bald bekandt machen. Eine gleiche Beschaffen- heit hat es, wenn die neuen Zeiten bey diesem oder je- nem einen neuen Zusatz, oder sonst einige Verände- rung zu Wege bringen. Die teutschen Gesetze haben ebenfalls nicht an allen Orten einerley Ge- stalt, und erleiden auch durch die Zeit ihren Wech- sel, und inzwischen ist es doch gar wohl möglich, daß man die Lehre von den teutschen Gesetzen systema- tisch vorstellen kan. Bey den Gebräuchen, die noch aus den eißgrauen Alterthum ihren Ursprung her- hohlen, bemühet sich diese Wissenschafft, durch Hülffe der Geschichte, so viel möglich, den Grund her- zuhohlen, und zu zeigen, was zuerst die Gelegenheit dazu gegeben; Man kan zwar bey dieser Arbeit nicht allenthalben nach Wunsch fortkommen, und trifft bey einer Wissenschafft der Ausspruch eines Römischen Gesetzes ein, daß man nicht von allen, was von den Vorfahren verordnet worden, Raison geben könte. So ist es bey dem Ceremoniel-Wesen;
Sinte-
B 2
Von der Ceremoniel-Wiſſenſch. uͤberh.
herſchreiben. Es iſt demnach moͤglich und nuͤtzlich dergleichen zu ſammlen, und ſie jungen Leuten, als Regeln, vorzuſchreiben. Sind gleich einige Cere- monien nach dem Unterſcheid der Oerter unter- ſchieden, ſo muß man doch einen Unterſcheid ma- chen unter dem Haupt-Werck der Ceremonie, und unter einen und andern kleinen Neben-Um- ſtaͤnden. Die Haupt-Handlungen bleiben in Teutſchland meiſtens uͤberein, und koͤnnen auch da- her in Regeln gebracht werden, die beſondern Um- ſtaͤnde aber kan ſich einer an einem jeden Orte gar bald bekandt machen. Eine gleiche Beſchaffen- heit hat es, wenn die neuen Zeiten bey dieſem oder je- nem einen neuen Zuſatz, oder ſonſt einige Veraͤnde- rung zu Wege bringen. Die teutſchen Geſetze haben ebenfalls nicht an allen Orten einerley Ge- ſtalt, und erleiden auch durch die Zeit ihren Wech- ſel, und inzwiſchen iſt es doch gar wohl moͤglich, daß man die Lehre von den teutſchen Geſetzen ſyſtema- tiſch vorſtellen kan. Bey den Gebraͤuchen, die noch aus den eißgrauen Alterthum ihren Urſprung her- hohlen, bemuͤhet ſich dieſe Wiſſenſchafft, durch Huͤlffe der Geſchichte, ſo viel moͤglich, den Grund her- zuhohlen, und zu zeigen, was zuerſt die Gelegenheit dazu gegeben; Man kan zwar bey dieſer Arbeit nicht allenthalben nach Wunſch fortkommen, und trifft bey einer Wiſſenſchafft der Ausſpruch eines Roͤmiſchen Geſetzes ein, daß man nicht von allen, was von den Vorfahren verordnet worden, Raiſon geben koͤnte. So iſt es bey dem Ceremoniel-Weſen;
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Von der Ceremoniel-Wiſſenſch. uͤberh.
herſchreiben. Es iſt demnach moͤglich und nuͤtzlich
dergleichen zu ſammlen, und ſie jungen Leuten, als
Regeln, vorzuſchreiben. Sind gleich einige Cere-
monien nach dem Unterſcheid der Oerter unter-
ſchieden, ſo muß man doch einen Unterſcheid ma-
chen unter dem Haupt-Werck der Ceremonie,
und unter einen und andern kleinen Neben-Um-
ſtaͤnden. Die Haupt-Handlungen bleiben in
Teutſchland meiſtens uͤberein, und koͤnnen auch da-
her in Regeln gebracht werden, die beſondern Um-
ſtaͤnde aber kan ſich einer an einem jeden Orte gar
bald bekandt machen. Eine gleiche Beſchaffen-
heit hat es, wenn die neuen Zeiten bey dieſem oder je-
nem einen neuen Zuſatz, oder ſonſt einige Veraͤnde-
rung zu Wege bringen. Die teutſchen Geſetze
haben ebenfalls nicht an allen Orten einerley Ge-
ſtalt, und erleiden auch durch die Zeit ihren Wech-
ſel, und inzwiſchen iſt es doch gar wohl moͤglich, daß
man die Lehre von den teutſchen Geſetzen ſyſtema-
tiſch vorſtellen kan. Bey den Gebraͤuchen, die noch
aus den eißgrauen Alterthum ihren Urſprung her-
hohlen, bemuͤhet ſich dieſe Wiſſenſchafft, durch
Huͤlffe der Geſchichte, ſo viel moͤglich, den Grund her-
zuhohlen, und zu zeigen, was zuerſt die Gelegenheit
dazu gegeben; Man kan zwar bey dieſer Arbeit
nicht allenthalben nach Wunſch fortkommen, und
trifft bey einer Wiſſenſchafft der Ausſpruch eines
Roͤmiſchen Geſetzes ein, daß man nicht von allen,
was von den Vorfahren verordnet worden, Raiſon
geben koͤnte. So iſt es bey dem Ceremoniel-Weſen;
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/39>, abgerufen am 20.07.2024.
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