bringen. Es thut einer am sichersten, wenn man vor der Visite, entweder bey der Dame selbst, oder bey ihren Eltern und Anverwandten, bey denen sie im Hause ist, sich erkundiget, ob man wohl die Er- laubniß habe, ihr aufzuwarten. Alsdenn kan man aus der Antwort bald abnehmen, ob wir wohl an- genehm seyn möchten, oder nicht.
§. 19. Bey dem Besuch der Dames muß man alle Gelegenheit vermeiden, dadurch man ihnen und dem Frauenzimmer einigen ungleichen Verdacht wider sich erwecken, und zu mancherley übeln Ur- theilen Anlaß geben könte. Also muß man hiebey alle ungewöhnliche Oerter, Zeiten und Gesellschaff- ten fliehen, insonderheit auch die Observanz, wie es etwan an einem jeden Orte des Herkommens ist, zugleich mit zu Rathe ziehen. An einigen Orten ist es erlaubt und hergebracht, daß junge Cavaliers den Weibern der vornehmen Ministris ihre Auf- wartung machen, ob schon ihre Männer abwesend, und trifft man täglich, theils grosse, theils kleine Ge- sellschafften bey ihnen an. An andern Orten hin- gegen würden viel verheyrathete Dames, in Abwe- senheit ihrer Männer, dergleichen Visiten depreci- ren. Man findet auch wohl unterschiedene Da- mes an grossen Oertern, denen zu derselben Zeit mit dieser Aufwartung nicht gar viel gedient ist. Nach- dem sie nun, entweder von der Galanterie, oder von der Haußwirthschafft Profession machen, oder sonst ihren Umständen nach, darinne sie sich, wegen des Characters ihrer Männer, befinden, und des unver-
meidli-
II. Theil. V. Capitul.
bringen. Es thut einer am ſicherſten, wenn man vor der Viſite, entweder bey der Dame ſelbſt, oder bey ihren Eltern und Anverwandten, bey denen ſie im Hauſe iſt, ſich erkundiget, ob man wohl die Er- laubniß habe, ihr aufzuwarten. Alsdenn kan man aus der Antwort bald abnehmen, ob wir wohl an- genehm ſeyn moͤchten, oder nicht.
§. 19. Bey dem Beſuch der Dames muß man alle Gelegenheit vermeiden, dadurch man ihnen und dem Frauenzimmer einigen ungleichen Verdacht wider ſich erwecken, und zu mancherley uͤbeln Ur- theilen Anlaß geben koͤnte. Alſo muß man hiebey alle ungewoͤhnliche Oerter, Zeiten und Geſellſchaff- ten fliehen, inſonderheit auch die Obſervanz, wie es etwan an einem jeden Orte des Herkommens iſt, zugleich mit zu Rathe ziehen. An einigen Orten iſt es erlaubt und hergebracht, daß junge Cavaliers den Weibern der vornehmen Miniſtris ihre Auf- wartung machen, ob ſchon ihre Maͤnner abweſend, und trifft man taͤglich, theils groſſe, theils kleine Ge- ſellſchafften bey ihnen an. An andern Orten hin- gegen wuͤrden viel verheyrathete Dames, in Abwe- ſenheit ihrer Maͤnner, dergleichen Viſiten depreci- ren. Man findet auch wohl unterſchiedene Da- mes an groſſen Oertern, denen zu derſelben Zeit mit dieſer Aufwartung nicht gar viel gedient iſt. Nach- dem ſie nun, entweder von der Galanterie, oder von der Haußwirthſchafft Profeſſion machen, oder ſonſt ihren Umſtaͤnden nach, darinne ſie ſich, wegen des Characters ihrer Maͤnner, befinden, und des unver-
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II. Theil. V. Capitul.
bringen. Es thut einer am ſicherſten, wenn man
vor der Viſite, entweder bey der Dame ſelbſt, oder
bey ihren Eltern und Anverwandten, bey denen ſie
im Hauſe iſt, ſich erkundiget, ob man wohl die Er-
laubniß habe, ihr aufzuwarten. Alsdenn kan man
aus der Antwort bald abnehmen, ob wir wohl an-
genehm ſeyn moͤchten, oder nicht.
§. 19. Bey dem Beſuch der Dames muß man
alle Gelegenheit vermeiden, dadurch man ihnen und
dem Frauenzimmer einigen ungleichen Verdacht
wider ſich erwecken, und zu mancherley uͤbeln Ur-
theilen Anlaß geben koͤnte. Alſo muß man hiebey
alle ungewoͤhnliche Oerter, Zeiten und Geſellſchaff-
ten fliehen, inſonderheit auch die Obſervanz, wie es
etwan an einem jeden Orte des Herkommens iſt,
zugleich mit zu Rathe ziehen. An einigen Orten iſt
es erlaubt und hergebracht, daß junge Cavaliers
den Weibern der vornehmen Miniſtris ihre Auf-
wartung machen, ob ſchon ihre Maͤnner abweſend,
und trifft man taͤglich, theils groſſe, theils kleine Ge-
ſellſchafften bey ihnen an. An andern Orten hin-
gegen wuͤrden viel verheyrathete Dames, in Abwe-
ſenheit ihrer Maͤnner, dergleichen Viſiten depreci-
ren. Man findet auch wohl unterſchiedene Da-
mes an groſſen Oertern, denen zu derſelben Zeit mit
dieſer Aufwartung nicht gar viel gedient iſt. Nach-
dem ſie nun, entweder von der Galanterie, oder von
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 352. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/372>, abgerufen am 26.11.2024.
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