Stück geriebener Erde gleich sehe. Ubrigens muß man vornemlich bey solchen Briefen Acht haben, daß sie reinlich geschrieben werden, und man darin- nen nichts radire, ausstreiche, noch drüber schreibe, auch das Datum nicht vergesse, welches uns sonst vor eine Nachläßigkeit würde ausgelegt werden.
§. 27. Nach dem Titul, mit dem man den an- dern in seinem Briefe angeredet, muß man einen ziemlichen Raum lassen, bevor man den Brief an- fängt; je höher die Person, an die man schreibet, je grössern Raum muß man auch lassen, und den Brief gantz unten anfangen, jedoch muß ebenfalls einige Proportion auch hierbey in Acht genommen werden.
§. 28. Bey der Unterschrifft seines Nahmens muß man, wenn man an hohe Personen schreibt, den Nahmen mit Tauff- und Zunahmen gantz aus- schreiben, denn wo man seinen Nahmen verzogen hinsetzen wolte, würde man den Respect, den man den Höhern schuldig, verletzen. Dieses pflegt man nur bey seines gleichen oder bey den Geringern zu thun.
§. 29. Einige machen daraus ein besonder Ce- remoniel und Kunststück, wenn sie die Briefe, ihrer Einbildung nach, auf das zierlichste gebrochen und gebunden, fast wie man die Serviette zu brechen pflegt, zusammen legen; doch diese Künsteleyen, oder vielmehr Tändeleyen, schicken sich eher, wenn man seiner Lisimene ein billet doux überschicken, als einem vornehmen Ministre, oder sonst einer ho-
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Vom Briefſchreiben u. Correſpondenz.
Stuͤck geriebener Erde gleich ſehe. Ubrigens muß man vornemlich bey ſolchen Briefen Acht haben, daß ſie reinlich geſchrieben werden, und man darin- nen nichts radire, ausſtreiche, noch druͤber ſchreibe, auch das Datum nicht vergeſſe, welches uns ſonſt vor eine Nachlaͤßigkeit wuͤrde ausgelegt werden.
§. 27. Nach dem Titul, mit dem man den an- dern in ſeinem Briefe angeredet, muß man einen ziemlichen Raum laſſen, bevor man den Brief an- faͤngt; je hoͤher die Perſon, an die man ſchreibet, je groͤſſern Raum muß man auch laſſen, und den Brief gantz unten anfangen, jedoch muß ebenfalls einige Proportion auch hierbey in Acht genommen werden.
§. 28. Bey der Unterſchrifft ſeines Nahmens muß man, wenn man an hohe Perſonen ſchreibt, den Nahmen mit Tauff- und Zunahmen gantz aus- ſchreiben, denn wo man ſeinen Nahmen verzogen hinſetzen wolte, wuͤrde man den Reſpect, den man den Hoͤhern ſchuldig, verletzen. Dieſes pflegt man nur bey ſeines gleichen oder bey den Geringern zu thun.
§. 29. Einige machen daraus ein beſonder Ce- remoniel und Kunſtſtuͤck, wenn ſie die Briefe, ihrer Einbildung nach, auf das zierlichſte gebrochen und gebunden, faſt wie man die Serviette zu brechen pflegt, zuſammen legen; doch dieſe Kuͤnſteleyen, oder vielmehr Taͤndeleyen, ſchicken ſich eher, wenn man ſeiner Liſimene ein billet doux uͤberſchicken, als einem vornehmen Miniſtre, oder ſonſt einer ho-
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Vom Briefſchreiben u. Correſpondenz.
Stuͤck geriebener Erde gleich ſehe. Ubrigens muß
man vornemlich bey ſolchen Briefen Acht haben,
daß ſie reinlich geſchrieben werden, und man darin-
nen nichts radire, ausſtreiche, noch druͤber ſchreibe,
auch das Datum nicht vergeſſe, welches uns ſonſt
vor eine Nachlaͤßigkeit wuͤrde ausgelegt werden.
§. 27. Nach dem Titul, mit dem man den an-
dern in ſeinem Briefe angeredet, muß man einen
ziemlichen Raum laſſen, bevor man den Brief an-
faͤngt; je hoͤher die Perſon, an die man ſchreibet,
je groͤſſern Raum muß man auch laſſen, und den
Brief gantz unten anfangen, jedoch muß ebenfalls
einige Proportion auch hierbey in Acht genommen
werden.
§. 28. Bey der Unterſchrifft ſeines Nahmens
muß man, wenn man an hohe Perſonen ſchreibt,
den Nahmen mit Tauff- und Zunahmen gantz aus-
ſchreiben, denn wo man ſeinen Nahmen verzogen
hinſetzen wolte, wuͤrde man den Reſpect, den man
den Hoͤhern ſchuldig, verletzen. Dieſes pflegt man
nur bey ſeines gleichen oder bey den Geringern zu
thun.
§. 29. Einige machen daraus ein beſonder Ce-
remoniel und Kunſtſtuͤck, wenn ſie die Briefe, ihrer
Einbildung nach, auf das zierlichſte gebrochen und
gebunden, faſt wie man die Serviette zu brechen
pflegt, zuſammen legen; doch dieſe Kuͤnſteleyen,
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 339. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/359>, abgerufen am 23.11.2024.
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