racter tituliren soll, oder stehet in den Gedancken, daß er ihn vor so unvernünfftig ansehen würde, daß er übermäßige Titulaturen verlangen und anneh- men würde, und wird bißweilen darüber mehr un- willig als gütig. Hat man aber mit einem Hoch- müthigen und Ehrgeitzigen zu thun, so muß man sehr accurat seyn, daß man, wenn er viel Bedienun- gen hat, keine eintzige von seinen Chargen, und kein eintziges von seinen Ritter-Gütern auslasse, man muß ihm so viel Ehre erzeigen, und sich gegen ihm so weit erniedrigen, als nur immer möglich.
§. 17. Die Titular-Bücher, deren man in den Buchläden eine große Menge antrifft, gereichen einem in diesem Stück zu einer Hülffe und Erleich- terung. Vor andern ist des Herrn Lünigs Euro- päisches Staats-Titular-Buch einem jungen Men- schen anzurühmen, in dem man viel besondere histo- rische, genealogische und politische Anmerckungen findet, die man anderweit vergebens suchet. Mit diesem kan man einige speciellere, die auf einige be- sondere grosse Höfe in Teutschland gerichtet, und jährlich verändert werden, vereinigen. Doch muß man es hiebey nicht bewenden lassen, noch sich allein auf die gedruckten Titular-Bücher verlassen, son- dern sich zu seiner eigenen und geheimen Nachricht ein besonder Titulatur-Buch sammlen, darin man nicht allein die gantz speciellen Titul, die einem bey seiner Correspondenz vorfallen, und die man in den übrigen gedruckten vergebens sucht, einzeichnen, und die stetswährenden hiebey vorfallenden Verände-
rungen
II. Theil. IV. Capitul.
racter tituliren ſoll, oder ſtehet in den Gedancken, daß er ihn vor ſo unvernuͤnfftig anſehen wuͤrde, daß er uͤbermaͤßige Titulaturen verlangen und anneh- men wuͤrde, und wird bißweilen daruͤber mehr un- willig als guͤtig. Hat man aber mit einem Hoch- muͤthigen und Ehrgeitzigen zu thun, ſo muß man ſehr accurat ſeyn, daß man, wenn er viel Bedienun- gen hat, keine eintzige von ſeinen Chargen, und kein eintziges von ſeinen Ritter-Guͤtern auslaſſe, man muß ihm ſo viel Ehre erzeigen, und ſich gegen ihm ſo weit erniedrigen, als nur immer moͤglich.
§. 17. Die Titular-Buͤcher, deren man in den Buchlaͤden eine große Menge antrifft, gereichen einem in dieſem Stuͤck zu einer Huͤlffe und Erleich- terung. Vor andern iſt des Herrn Luͤnigs Euro- paͤiſches Staats-Titular-Buch einem jungen Men- ſchen anzuruͤhmen, in dem man viel beſondere hiſto- riſche, genealogiſche und politiſche Anmerckungen findet, die man anderweit vergebens ſuchet. Mit dieſem kan man einige ſpeciellere, die auf einige be- ſondere groſſe Hoͤfe in Teutſchland gerichtet, und jaͤhrlich veraͤndert werden, vereinigen. Doch muß man es hiebey nicht bewenden laſſen, noch ſich allein auf die gedruckten Titular-Buͤcher verlaſſen, ſon- dern ſich zu ſeiner eigenen und geheimen Nachricht ein beſonder Titulatur-Buch ſammlen, darin man nicht allein die gantz ſpeciellen Titul, die einem bey ſeiner Correſpondenz vorfallen, und die man in den uͤbrigen gedruckten vergebens ſucht, einzeichnen, und die ſtetswaͤhrenden hiebey vorfallenden Veraͤnde-
rungen
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II. Theil. IV. Capitul.
racter tituliren ſoll, oder ſtehet in den Gedancken,
daß er ihn vor ſo unvernuͤnfftig anſehen wuͤrde, daß
er uͤbermaͤßige Titulaturen verlangen und anneh-
men wuͤrde, und wird bißweilen daruͤber mehr un-
willig als guͤtig. Hat man aber mit einem Hoch-
muͤthigen und Ehrgeitzigen zu thun, ſo muß man
ſehr accurat ſeyn, daß man, wenn er viel Bedienun-
gen hat, keine eintzige von ſeinen Chargen, und
kein eintziges von ſeinen Ritter-Guͤtern auslaſſe,
man muß ihm ſo viel Ehre erzeigen, und ſich gegen
ihm ſo weit erniedrigen, als nur immer moͤglich.
§. 17. Die Titular-Buͤcher, deren man in den
Buchlaͤden eine große Menge antrifft, gereichen
einem in dieſem Stuͤck zu einer Huͤlffe und Erleich-
terung. Vor andern iſt des Herrn Luͤnigs Euro-
paͤiſches Staats-Titular-Buch einem jungen Men-
ſchen anzuruͤhmen, in dem man viel beſondere hiſto-
riſche, genealogiſche und politiſche Anmerckungen
findet, die man anderweit vergebens ſuchet. Mit
dieſem kan man einige ſpeciellere, die auf einige be-
ſondere groſſe Hoͤfe in Teutſchland gerichtet, und
jaͤhrlich veraͤndert werden, vereinigen. Doch muß
man es hiebey nicht bewenden laſſen, noch ſich allein
auf die gedruckten Titular-Buͤcher verlaſſen, ſon-
dern ſich zu ſeiner eigenen und geheimen Nachricht
ein beſonder Titulatur-Buch ſammlen, darin man
nicht allein die gantz ſpeciellen Titul, die einem bey
ſeiner Correſpondenz vorfallen, und die man in den
uͤbrigen gedruckten vergebens ſucht, einzeichnen, und
die ſtetswaͤhrenden hiebey vorfallenden Veraͤnde-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 332. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/352>, abgerufen am 23.11.2024.
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