in einem andern gantz unbekandt. Also sind in Franckreich und Jtalien, wo sie die Camine haben, mancherley Maximen und Regeln eingeführt, z. E. daß nur den vornehmsten zükäme, daß Feuer zu schürren, daß man in die Camin-Feuer nicht spucken dürffe, und so welche sich auf die Länder, wo die Oefen in Gebrauch, nicht appliciren lassen. siehe curiosi Aletophili Tractat de moribus ac ritibus aulicis, p. 123. Wenn sich die Ceremonien mehr auf die Vernunfft, und das allgemeine Recht der Natur gründeten, als auf den Willen der Men- schen, so würden sie allgemeiner seyn, wiewohl es doch nicht möglich wäre, daß sie allenthalben auf einerley Weise könten determiniret werden, sinte- mahl das Clima, die Lufft, das Erdreich, die Lan- des-Früchte, die unterschiedenen Humeure der Na- tionen, bey dem Unterschied vieles mit würcken helf- fen. Um dieser Ursache willen sind bey den Bauern, bey der Kleidung, im Essen und Trincken, und so in den heißen Mittags-Ländern, mancherley Gebräu- che, anders als in dem gefrohrnen Norden. Uber- diß wo ist auch wohl eine solche Einigkeit unter gros- sen Herren, oder eine so allgemeine Liebe unter den andern anzutreffen, daß sie sich solten gefallen las- sen, das meiste, was andere vor gut befunden, ohn Unterscheid anzunehmen?
§. 13. Der Unterscheid der Religionen, bringt ebenfalls nicht allein bey dem Gottesdienst, sondern auch bey den weltlichen Handlungen, nicht selten ei- nen Unterscheid zuwege. Also wird unter den Rö-
misch-
I. Theil. I. Capitul.
in einem andern gantz unbekandt. Alſo ſind in Franckreich und Jtalien, wo ſie die Camine haben, mancherley Maximen und Regeln eingefuͤhrt, z. E. daß nur den vornehmſten zuͤkaͤme, daß Feuer zu ſchuͤrren, daß man in die Camin-Feuer nicht ſpucken duͤrffe, und ſo welche ſich auf die Laͤnder, wo die Oefen in Gebrauch, nicht appliciren laſſen. ſiehe curioſi Aletophili Tractat de moribus ac ritibus aulicis, p. 123. Wenn ſich die Ceremonien mehr auf die Vernunfft, und das allgemeine Recht der Natur gruͤndeten, als auf den Willen der Men- ſchen, ſo wuͤrden ſie allgemeiner ſeyn, wiewohl es doch nicht moͤglich waͤre, daß ſie allenthalben auf einerley Weiſe koͤnten determiniret werden, ſinte- mahl das Clima, die Lufft, das Erdreich, die Lan- des-Fruͤchte, die unterſchiedenen Humeure der Na- tionen, bey dem Unterſchied vieles mit wuͤrcken helf- fen. Um dieſer Urſache willen ſind bey den Bauern, bey der Kleidung, im Eſſen und Trincken, und ſo in den heißen Mittags-Laͤndern, mancherley Gebraͤu- che, anders als in dem gefrohrnen Norden. Uber- diß wo iſt auch wohl eine ſolche Einigkeit unter groſ- ſen Herren, oder eine ſo allgemeine Liebe unter den andern anzutreffen, daß ſie ſich ſolten gefallen laſ- ſen, das meiſte, was andere vor gut befunden, ohn Unterſcheid anzunehmen?
§. 13. Der Unterſcheid der Religionen, bringt ebenfalls nicht allein bey dem Gottesdienſt, ſondern auch bey den weltlichen Handlungen, nicht ſelten ei- nen Unterſcheid zuwege. Alſo wird unter den Roͤ-
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I. Theil. I. Capitul.
in einem andern gantz unbekandt. Alſo ſind in
Franckreich und Jtalien, wo ſie die Camine haben,
mancherley Maximen und Regeln eingefuͤhrt, z. E.
daß nur den vornehmſten zuͤkaͤme, daß Feuer zu
ſchuͤrren, daß man in die Camin-Feuer nicht ſpucken
duͤrffe, und ſo welche ſich auf die Laͤnder, wo die
Oefen in Gebrauch, nicht appliciren laſſen. ſiehe
curioſi Aletophili Tractat de moribus ac ritibus
aulicis, p. 123. Wenn ſich die Ceremonien mehr
auf die Vernunfft, und das allgemeine Recht der
Natur gruͤndeten, als auf den Willen der Men-
ſchen, ſo wuͤrden ſie allgemeiner ſeyn, wiewohl es
doch nicht moͤglich waͤre, daß ſie allenthalben auf
einerley Weiſe koͤnten determiniret werden, ſinte-
mahl das Clima, die Lufft, das Erdreich, die Lan-
des-Fruͤchte, die unterſchiedenen Humeure der Na-
tionen, bey dem Unterſchied vieles mit wuͤrcken helf-
fen. Um dieſer Urſache willen ſind bey den Bauern,
bey der Kleidung, im Eſſen und Trincken, und ſo in
den heißen Mittags-Laͤndern, mancherley Gebraͤu-
che, anders als in dem gefrohrnen Norden. Uber-
diß wo iſt auch wohl eine ſolche Einigkeit unter groſ-
ſen Herren, oder eine ſo allgemeine Liebe unter den
andern anzutreffen, daß ſie ſich ſolten gefallen laſ-
ſen, das meiſte, was andere vor gut befunden, ohn
Unterſcheid anzunehmen?
§. 13. Der Unterſcheid der Religionen, bringt
ebenfalls nicht allein bey dem Gottesdienſt, ſondern
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nen Unterſcheid zuwege. Alſo wird unter den Roͤ-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/30>, abgerufen am 20.07.2024.
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