lichen Umstände, die er sich sonst über den Halß gezogen hätte.
§. 13. Er menget sich niemahls in die Streitig- keiten der Hof-Partheyen, die sie unter einander haben, hilfft allenthalben den Frieden befördern, entschuldiget des Nächsten seine Fehler, ist kein Ohrenbläser noch Achselträger, und bezeuget sich gegen einem jeden diensthafftig und leutseelig. Sind auf einem Schloße oder in derselben Resi- dentz Fürstliche Anverwandten wohnhafft, die in einigen Streitigkeiten mit einander stehen, so bezeu- get er auch in diesem Stück, der Herrschafft, bey der er in Diensten stehet, die vollkommenste Treue, er entdecket der andern nichts, was zum Nachtheil oder zum Verdruß seiner Herrschafft gereichen könte, und wann er von der andern auch die aller- gröste Belohnung zu erwarten hätte, oder die bün- digsten Versicherungen erhalten solte, daß sie es wolten bey sich behalten, und ihm keinen Verdruß hierüber zuziehen.
§. 14. Da er weiß, daß ein nothwendig Stück eines Hof-Manns sey, einen vernünfftigen und ma- nierlichen Discours zu führen, um sich bey der Herrschafft, bey den Dames, bey den Ministres, und allenthalben gefällig zu erweisen, so befleißiget er sich solcher Erzehlungen, Curiositaeten und Merckwürdigkeiten, die entweder ueu, oder doch sonst anmuthig und sonderbahr sind. Zu dem Ende unterhält er, daferne es seine Umstände erstat- ten wollen, einige Correspondence, er lieset unter-
schie-
I. Theil. VIII. Capitul.
lichen Umſtaͤnde, die er ſich ſonſt uͤber den Halß gezogen haͤtte.
§. 13. Er menget ſich niemahls in die Streitig- keiten der Hof-Partheyen, die ſie unter einander haben, hilfft allenthalben den Frieden befoͤrdern, entſchuldiget des Naͤchſten ſeine Fehler, iſt kein Ohrenblaͤſer noch Achſeltraͤger, und bezeuget ſich gegen einem jeden dienſthafftig und leutſeelig. Sind auf einem Schloße oder in derſelben Reſi- dentz Fuͤrſtliche Anverwandten wohnhafft, die in einigen Streitigkeiten mit einander ſtehen, ſo bezeu- get er auch in dieſem Stuͤck, der Herrſchafft, bey der er in Dienſten ſtehet, die vollkommenſte Treue, er entdecket der andern nichts, was zum Nachtheil oder zum Verdruß ſeiner Herrſchafft gereichen koͤnte, und wann er von der andern auch die aller- groͤſte Belohnung zu erwarten haͤtte, oder die buͤn- digſten Verſicherungen erhalten ſolte, daß ſie es wolten bey ſich behalten, und ihm keinen Verdruß hieruͤber zuziehen.
§. 14. Da er weiß, daß ein nothwendig Stuͤck eines Hof-Manns ſey, einen vernuͤnfftigen und ma- nierlichen Diſcours zu fuͤhren, um ſich bey der Herrſchafft, bey den Dames, bey den Miniſtres, und allenthalben gefaͤllig zu erweiſen, ſo befleißiget er ſich ſolcher Erzehlungen, Curioſitæten und Merckwuͤrdigkeiten, die entweder ueu, oder doch ſonſt anmuthig und ſonderbahr ſind. Zu dem Ende unterhaͤlt er, daferne es ſeine Umſtaͤnde erſtat- ten wollen, einige Correſpondence, er lieſet unter-
ſchie-
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I. Theil. VIII. Capitul.
lichen Umſtaͤnde, die er ſich ſonſt uͤber den Halß
gezogen haͤtte.
§. 13. Er menget ſich niemahls in die Streitig-
keiten der Hof-Partheyen, die ſie unter einander
haben, hilfft allenthalben den Frieden befoͤrdern,
entſchuldiget des Naͤchſten ſeine Fehler, iſt kein
Ohrenblaͤſer noch Achſeltraͤger, und bezeuget ſich
gegen einem jeden dienſthafftig und leutſeelig.
Sind auf einem Schloße oder in derſelben Reſi-
dentz Fuͤrſtliche Anverwandten wohnhafft, die in
einigen Streitigkeiten mit einander ſtehen, ſo bezeu-
get er auch in dieſem Stuͤck, der Herrſchafft, bey
der er in Dienſten ſtehet, die vollkommenſte Treue,
er entdecket der andern nichts, was zum Nachtheil
oder zum Verdruß ſeiner Herrſchafft gereichen
koͤnte, und wann er von der andern auch die aller-
groͤſte Belohnung zu erwarten haͤtte, oder die buͤn-
digſten Verſicherungen erhalten ſolte, daß ſie es
wolten bey ſich behalten, und ihm keinen Verdruß
hieruͤber zuziehen.
§. 14. Da er weiß, daß ein nothwendig Stuͤck
eines Hof-Manns ſey, einen vernuͤnfftigen und ma-
nierlichen Diſcours zu fuͤhren, um ſich bey der
Herrſchafft, bey den Dames, bey den Miniſtres,
und allenthalben gefaͤllig zu erweiſen, ſo befleißiget
er ſich ſolcher Erzehlungen, Curioſitæten und
Merckwuͤrdigkeiten, die entweder ueu, oder doch
ſonſt anmuthig und ſonderbahr ſind. Zu dem
Ende unterhaͤlt er, daferne es ſeine Umſtaͤnde erſtat-
ten wollen, einige Correſpondence, er lieſet unter-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 232. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/252>, abgerufen am 24.11.2024.
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