Stallmeister, oder wer sonst den Stab führet, mel- den lassen, und ihm mit Demuth und Sittsamkeit einige Information geben, von seiner Herkunfft und Familie, von seinem Metier, ob er vom Studiren, vom Degen, von der Jägerey oder von der Wirth- schafft Profession zu machen gesonnen, warum er an diesen Hof gekommen, und wie lange er sich da aufzuhalten gedencke. Meldet er gar nichts von sich, so veranlast er ein hauffen vergebne Urtheile wegen seiner Person, er beschweret sich mit allzu vielen Fragen, die ihm die andern thun werden, oder macht sich wohl gar verdächtig und verächtlich.
§. 10. Thut ihm die Herrschafft die Gnade, und läst ihm durch ihre Carosse und Bedienten nach Hofe holen, so muß er nicht unterlassen, die Discre- tionen an den Hof-Fourier, Hof-Laquais, Kut- scher, u. s. w. zu entrichten, die bey dergleichen Eh- ren-Fällen nöthig sind. So muß er es auch bey dem Mundschencken, bey dem Fürstlichen Biblio- thecario, Inspector der Raritäten-Cammer, des Müntz-Cabinets, u. s. w. an solchen gewöhnlichen Praesenten nicht fehlen lassen; denn sonst giebt er solchen Leuten nur Gelegenheit, daß sie von seiner Person verächtlich urtheilen. Die Geschencke muß er nach Proportion seines Ranges und seines Beutels einrichten. Bezeigt er hierbey eine allzu- grosse Freygebigkeit, so wird er von Leuten, die ihm, um ihres Eigennutzes willen, ihre Dienste allzu offt anbieten, gar zu starck beunruhiget, und es werden ihm nachgehends bey allen Fällen zu viel Ausgaben
zugemu-
Von dem Aufenthalt an Hoͤfen.
Stallmeiſter, oder wer ſonſt den Stab fuͤhret, mel- den laſſen, und ihm mit Demuth und Sittſamkeit einige Information geben, von ſeiner Herkunfft und Familie, von ſeinem Metier, ob er vom Studiren, vom Degen, von der Jaͤgerey oder von der Wirth- ſchafft Profeſſion zu machen geſonnen, warum er an dieſen Hof gekommen, und wie lange er ſich da aufzuhalten gedencke. Meldet er gar nichts von ſich, ſo veranlaſt er ein hauffen vergebne Urtheile wegen ſeiner Perſon, er beſchweret ſich mit allzu vielen Fragen, die ihm die andern thun werden, oder macht ſich wohl gar verdaͤchtig und veraͤchtlich.
§. 10. Thut ihm die Herrſchafft die Gnade, und laͤſt ihm durch ihre Caroſſe und Bedienten nach Hofe holen, ſo muß er nicht unterlaſſen, die Diſcre- tionen an den Hof-Fourier, Hof-Laquais, Kut- ſcher, u. ſ. w. zu entrichten, die bey dergleichen Eh- ren-Faͤllen noͤthig ſind. So muß er es auch bey dem Mundſchencken, bey dem Fuͤrſtlichen Biblio- thecario, Inſpector der Raritaͤten-Cammer, des Muͤntz-Cabinets, u. ſ. w. an ſolchen gewoͤhnlichen Præſenten nicht fehlen laſſen; denn ſonſt giebt er ſolchen Leuten nur Gelegenheit, daß ſie von ſeiner Perſon veraͤchtlich urtheilen. Die Geſchencke muß er nach Proportion ſeines Ranges und ſeines Beutels einrichten. Bezeigt er hierbey eine allzu- groſſe Freygebigkeit, ſo wird er von Leuten, die ihm, um ihres Eigennutzes willen, ihre Dienſte allzu offt anbieten, gar zu ſtarck beunruhiget, und es werden ihm nachgehends bey allen Faͤllen zu viel Ausgaben
zugemu-
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0227"n="207"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Von dem Aufenthalt an Hoͤfen.</hi></fw><lb/>
Stallmeiſter, oder wer ſonſt den Stab fuͤhret, mel-<lb/>
den laſſen, und ihm mit Demuth und Sittſamkeit<lb/>
einige <hirendition="#aq">Information</hi> geben, von ſeiner Herkunfft und<lb/>
Familie, von ſeinem <hirendition="#aq">Metier,</hi> ob er vom <hirendition="#aq">Studi</hi>ren,<lb/>
vom Degen, von der Jaͤgerey oder von der Wirth-<lb/>ſchafft <hirendition="#aq">Profeſſion</hi> zu machen geſonnen, warum er<lb/>
an dieſen Hof gekommen, und wie lange er ſich da<lb/>
aufzuhalten gedencke. Meldet er gar nichts von<lb/>ſich, ſo veranlaſt er ein hauffen vergebne Urtheile<lb/>
wegen ſeiner Perſon, er beſchweret ſich mit allzu<lb/>
vielen Fragen, die ihm die andern thun werden, oder<lb/>
macht ſich wohl gar verdaͤchtig und veraͤchtlich.</p><lb/><p>§. 10. Thut ihm die Herrſchafft die Gnade, und<lb/>
laͤſt ihm durch ihre <hirendition="#aq">Caroſſe</hi> und Bedienten nach<lb/>
Hofe holen, ſo muß er nicht unterlaſſen, die <hirendition="#aq">Diſcre-<lb/>
tion</hi>en an den Hof-<hirendition="#aq">Fourier,</hi> Hof-<hirendition="#aq">Laquais,</hi> Kut-<lb/>ſcher, u. ſ. w. zu entrichten, die bey dergleichen Eh-<lb/>
ren-Faͤllen noͤthig ſind. So muß er es auch bey<lb/>
dem Mundſchencken, bey dem Fuͤrſtlichen <hirendition="#aq">Biblio-<lb/>
thecario, Inſpector</hi> der Raritaͤten-Cammer, des<lb/>
Muͤntz-Cabinets, u. ſ. w. an ſolchen gewoͤhnlichen<lb/><hirendition="#aq">Præſent</hi>en nicht fehlen laſſen; denn ſonſt giebt er<lb/>ſolchen Leuten nur Gelegenheit, daß ſie von ſeiner<lb/>
Perſon veraͤchtlich urtheilen. Die Geſchencke<lb/>
muß er nach <hirendition="#aq">Proportion</hi>ſeines Ranges und ſeines<lb/>
Beutels einrichten. Bezeigt er hierbey eine allzu-<lb/>
groſſe Freygebigkeit, ſo wird er von Leuten, die ihm,<lb/>
um ihres Eigennutzes willen, ihre Dienſte allzu offt<lb/>
anbieten, gar zu ſtarck beunruhiget, und es werden<lb/>
ihm nachgehends bey allen Faͤllen zu viel Ausgaben<lb/><fwplace="bottom"type="catch">zugemu-</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[207/0227]
Von dem Aufenthalt an Hoͤfen.
Stallmeiſter, oder wer ſonſt den Stab fuͤhret, mel-
den laſſen, und ihm mit Demuth und Sittſamkeit
einige Information geben, von ſeiner Herkunfft und
Familie, von ſeinem Metier, ob er vom Studiren,
vom Degen, von der Jaͤgerey oder von der Wirth-
ſchafft Profeſſion zu machen geſonnen, warum er
an dieſen Hof gekommen, und wie lange er ſich da
aufzuhalten gedencke. Meldet er gar nichts von
ſich, ſo veranlaſt er ein hauffen vergebne Urtheile
wegen ſeiner Perſon, er beſchweret ſich mit allzu
vielen Fragen, die ihm die andern thun werden, oder
macht ſich wohl gar verdaͤchtig und veraͤchtlich.
§. 10. Thut ihm die Herrſchafft die Gnade, und
laͤſt ihm durch ihre Caroſſe und Bedienten nach
Hofe holen, ſo muß er nicht unterlaſſen, die Diſcre-
tionen an den Hof-Fourier, Hof-Laquais, Kut-
ſcher, u. ſ. w. zu entrichten, die bey dergleichen Eh-
ren-Faͤllen noͤthig ſind. So muß er es auch bey
dem Mundſchencken, bey dem Fuͤrſtlichen Biblio-
thecario, Inſpector der Raritaͤten-Cammer, des
Muͤntz-Cabinets, u. ſ. w. an ſolchen gewoͤhnlichen
Præſenten nicht fehlen laſſen; denn ſonſt giebt er
ſolchen Leuten nur Gelegenheit, daß ſie von ſeiner
Perſon veraͤchtlich urtheilen. Die Geſchencke
muß er nach Proportion ſeines Ranges und ſeines
Beutels einrichten. Bezeigt er hierbey eine allzu-
groſſe Freygebigkeit, ſo wird er von Leuten, die ihm,
um ihres Eigennutzes willen, ihre Dienſte allzu offt
anbieten, gar zu ſtarck beunruhiget, und es werden
ihm nachgehends bey allen Faͤllen zu viel Ausgaben
zugemu-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 207. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/227>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.