die auf eine oder die andere Weise, durch sich oder die Jhrigen, unserm Glück einen gar mercklichen Abbruch thun könten oder würden, wenn wir in weitläufftige Jrrungen mit ihnen gerathen solten, nicht so gar genau nehmen. Wir müssen allezeit bey unsern Handlungen darauf sehen, was unsre größre Vollkommenheit zuwege bringt. Es ist besser, daß wir diesem oder jenem ehrgeitzigen Thoren, wenn wir es Pflicht und Amts wegen thun dürffen, in dem Range ein wenig nachgeben, als wenn sonst unserm Glück durch des andern Boßheit und Hart- näckigkeit ein mercklicher Stoß begegnen könte.
§. 18. Alles dieses gehet nun nicht allein auf die Haupt-Personen selbst/ mit denen wir in Gesell- schafften zusammen kommen, sondern auch auf ihre Anverwandten, auf ihre Kinder, u. s. w. Sonst ist bekandt, daß die Kinder und die Töchter, so lange biß sie verheyrathet, den Rang ihrer Eltern behal- ten. Dieses gehet auch so gar auf die Dignitaeten, die die Väter eine Zeitlang besessen. Also siehet man auf manchen Universitaeten, daß die Töchter der Professoren, zu der Zeit, wenn deren Väter Re- ctores Magnifici, über die andern gehen. S. des Herrn Hofrath Glafey Dissertation de jure prae- cedentiae foeminarum, p. 16.
§. 19. Es ist sehr ärgerlich, wenn einige bey den heiligsten Handlungen, da sie ihre Gedancken auf die Wichtigkeit des Weibes, das sie vor sich haben, und nicht auf die Eitelkeit des Vorgehens oder der Ober-Stelle, richten solten, ihren Rang behaupten wollen. Hier ist nicht der Ort und Zeit daran zu
geden-
I. Theil. III. Capitul.
die auf eine oder die andere Weiſe, durch ſich oder die Jhrigen, unſerm Gluͤck einen gar mercklichen Abbruch thun koͤnten oder wuͤrden, wenn wir in weitlaͤufftige Jrrungen mit ihnen gerathen ſolten, nicht ſo gar genau nehmen. Wir muͤſſen allezeit bey unſern Handlungen darauf ſehen, was unſre groͤßre Vollkommenheit zuwege bringt. Es iſt beſſer, daß wir dieſem oder jenem ehrgeitzigen Thoren, wenn wir es Pflicht und Amts wegen thun duͤrffen, in dem Range ein wenig nachgeben, als wenn ſonſt unſerm Gluͤck durch des andern Boßheit und Hart- naͤckigkeit ein mercklicher Stoß begegnen koͤnte.
§. 18. Alles dieſes gehet nun nicht allein auf die Haupt-Perſonen ſelbſt/ mit denen wir in Geſell- ſchafften zuſammen kommen, ſondern auch auf ihre Anverwandten, auf ihre Kinder, u. ſ. w. Sonſt iſt bekandt, daß die Kinder und die Toͤchter, ſo lange biß ſie verheyrathet, den Rang ihrer Eltern behal- ten. Dieſes gehet auch ſo gar auf die Dignitæten, die die Vaͤter eine Zeitlang beſeſſen. Alſo ſiehet man auf manchen Univerſitæten, daß die Toͤchter der Profeſſoren, zu der Zeit, wenn deren Vaͤter Re- ctores Magnifici, uͤber die andern gehen. S. des Herrn Hofrath Glafey Diſſertation de jure præ- cedentiæ fœminarum, p. 16.
§. 19. Es iſt ſehr aͤrgerlich, wenn einige bey den heiligſten Handlungen, da ſie ihre Gedancken auf die Wichtigkeit des Weibes, das ſie vor ſich haben, und nicht auf die Eitelkeit des Vorgehens oder der Ober-Stelle, richten ſolten, ihren Rang behaupten wollen. Hier iſt nicht der Ort und Zeit daran zu
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I. Theil. III. Capitul.
die auf eine oder die andere Weiſe, durch ſich oder
die Jhrigen, unſerm Gluͤck einen gar mercklichen
Abbruch thun koͤnten oder wuͤrden, wenn wir in
weitlaͤufftige Jrrungen mit ihnen gerathen ſolten,
nicht ſo gar genau nehmen. Wir muͤſſen allezeit bey
unſern Handlungen darauf ſehen, was unſre groͤßre
Vollkommenheit zuwege bringt. Es iſt beſſer,
daß wir dieſem oder jenem ehrgeitzigen Thoren,
wenn wir es Pflicht und Amts wegen thun duͤrffen,
in dem Range ein wenig nachgeben, als wenn ſonſt
unſerm Gluͤck durch des andern Boßheit und Hart-
naͤckigkeit ein mercklicher Stoß begegnen koͤnte.
§. 18. Alles dieſes gehet nun nicht allein auf die
Haupt-Perſonen ſelbſt/ mit denen wir in Geſell-
ſchafften zuſammen kommen, ſondern auch auf ihre
Anverwandten, auf ihre Kinder, u. ſ. w. Sonſt iſt
bekandt, daß die Kinder und die Toͤchter, ſo lange
biß ſie verheyrathet, den Rang ihrer Eltern behal-
ten. Dieſes gehet auch ſo gar auf die Dignitæten,
die die Vaͤter eine Zeitlang beſeſſen. Alſo ſiehet
man auf manchen Univerſitæten, daß die Toͤchter
der Profeſſoren, zu der Zeit, wenn deren Vaͤter Re-
ctores Magnifici, uͤber die andern gehen. S. des
Herrn Hofrath Glafey Diſſertation de jure præ-
cedentiæ fœminarum, p. 16.
§. 19. Es iſt ſehr aͤrgerlich, wenn einige bey den
heiligſten Handlungen, da ſie ihre Gedancken auf
die Wichtigkeit des Weibes, das ſie vor ſich haben,
und nicht auf die Eitelkeit des Vorgehens oder der
Ober-Stelle, richten ſolten, ihren Rang behaupten
wollen. Hier iſt nicht der Ort und Zeit daran zu
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 120. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/140>, abgerufen am 21.11.2024.
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