geachtet sie sehen, daß die Catholischen, ingleichen auch die Englischen Edelleute Frey-Herren und Grafen sich gratuliren, wenn sie die Ehre haben, al- lerley geistliche Aemter und Dignitaeten zu besitzen, weil sie dadurch ihren gefallenen Familien entwe- der wieder aufzuhelffen, oder dieselben wenigstens vor dem Untergange zu guarantiren, und ihr eigen Brod zu erwerben, Gelegenheit bekommen. Bey der Medicinischen Facultaet finden wir wieder we- nig Standes-Personen, welche sich auf die darun- ter gehörige Studia appliciren, da ich doch mey- nen solte, es würden die an großer Herren Höfen eingeführten Ehren-Stellen der Hof- und Leib- Medicorum, ingleichen der Land- und Stadt-Phy- sicorum, ihrem Character gantz und gar nicht prae- judicirlich seyn.
§. 37. Es haben demnach einige von unsern teutschen Edelleuten, sonderlich vom Eingang dieses Seculi an, sehr wohl gethan, daß sie durch alle die Vorurtheile, die andere bißher bestrickt hielten, glücklich durchgebrochen, und zu Beförderung ihrer Ehre und Zufriedenheit, auf dergleichen Wegen sichere Vorgänger gewesen, derer andern, die sich mit ihnen in gleichen Umständen besinden, nachfol- gen können.
§. 38. Nachdem ich in dem vorhergehenden an- geführt, was einer in Ansehung der Titul gegen sich selbst zu beobachten hat, so will ich in folgenden noch einige Regeln mittheilen, was man gegen andere bey den Titulaturen in Acht nehmen soll. Einem
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Von dem Titul-Weſen und Prædicaten.
geachtet ſie ſehen, daß die Catholiſchen, ingleichen auch die Engliſchen Edelleute Frey-Herren und Grafen ſich gratuliren, wenn ſie die Ehre haben, al- lerley geiſtliche Aemter und Dignitæten zu beſitzen, weil ſie dadurch ihren gefallenen Familien entwe- der wieder aufzuhelffen, oder dieſelben wenigſtens vor dem Untergange zu guarantiren, und ihr eigen Brod zu erwerben, Gelegenheit bekommen. Bey der Mediciniſchen Facultæt finden wir wieder we- nig Standes-Perſonen, welche ſich auf die darun- ter gehoͤrige Studia appliciren, da ich doch mey- nen ſolte, es wuͤrden die an großer Herren Hoͤfen eingefuͤhrten Ehren-Stellen der Hof- und Leib- Medicorum, ingleichen der Land- und Stadt-Phy- ſicorum, ihrem Character gantz und gar nicht præ- judicirlich ſeyn.
§. 37. Es haben demnach einige von unſern teutſchen Edelleuten, ſonderlich vom Eingang dieſes Seculi an, ſehr wohl gethan, daß ſie durch alle die Vorurtheile, die andere bißher beſtrickt hielten, gluͤcklich durchgebrochen, und zu Befoͤrderung ihrer Ehre und Zufriedenheit, auf dergleichen Wegen ſichere Vorgaͤnger geweſen, derer andern, die ſich mit ihnen in gleichen Umſtaͤnden beſinden, nachfol- gen koͤnnen.
§. 38. Nachdem ich in dem vorhergehenden an- gefuͤhrt, was einer in Anſehung der Titul gegen ſich ſelbſt zu beobachten hat, ſo will ich in folgenden noch einige Regeln mittheilen, was man gegen andere bey den Titulaturen in Acht nehmen ſoll. Einem
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Von dem Titul-Weſen und Prædicaten.
geachtet ſie ſehen, daß die Catholiſchen, ingleichen
auch die Engliſchen Edelleute Frey-Herren und
Grafen ſich gratuliren, wenn ſie die Ehre haben, al-
lerley geiſtliche Aemter und Dignitæten zu beſitzen,
weil ſie dadurch ihren gefallenen Familien entwe-
der wieder aufzuhelffen, oder dieſelben wenigſtens
vor dem Untergange zu guarantiren, und ihr eigen
Brod zu erwerben, Gelegenheit bekommen. Bey
der Mediciniſchen Facultæt finden wir wieder we-
nig Standes-Perſonen, welche ſich auf die darun-
ter gehoͤrige Studia appliciren, da ich doch mey-
nen ſolte, es wuͤrden die an großer Herren Hoͤfen
eingefuͤhrten Ehren-Stellen der Hof- und Leib-
Medicorum, ingleichen der Land- und Stadt-Phy-
ſicorum, ihrem Character gantz und gar nicht præ-
judicirlich ſeyn.
§. 37. Es haben demnach einige von unſern
teutſchen Edelleuten, ſonderlich vom Eingang dieſes
Seculi an, ſehr wohl gethan, daß ſie durch alle die
Vorurtheile, die andere bißher beſtrickt hielten,
gluͤcklich durchgebrochen, und zu Befoͤrderung ihrer
Ehre und Zufriedenheit, auf dergleichen Wegen
ſichere Vorgaͤnger geweſen, derer andern, die ſich
mit ihnen in gleichen Umſtaͤnden beſinden, nachfol-
gen koͤnnen.
§. 38. Nachdem ich in dem vorhergehenden an-
gefuͤhrt, was einer in Anſehung der Titul gegen ſich
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/117>, abgerufen am 24.11.2024.
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