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Rohde, Erwin: Psyche. Seelencult und Unsterblichkeitsglaube der Griechen. Freiburg u. a., 1894.

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Aussicht stellten, auf moralische Verschuldung übertragend 1).
-- Den Conflict, in den solche Annahmen mit den Verheis-
sungen der Mysterien gerathen mussten, wird man eben darum
weniger empfunden haben, weil man dem Gedanken einer Ver-
geltung nach moralischer Würdigung gar nicht ernstlich und
anhaltend nachging, sondern sich mit leichten Andeutungen be-
gnügte. In wirklicher Noth hat Niemanden in Griechenland
diese Vorstellung aufrecht erhalten. Auf Erden erwartete
man die Gerechtigkeit der Götter ausgleichend walten zu
sehn; wem daran die Erfahrung den Glauben wanken machte,

1) Ar. Ran. 145 ff. 273 ff. "Finsterniss und Schlamm", skotos kai
borboros als Strafe und Strafort der amuetoi kai atelestoi stammt aus
Orphischer Lehre: s. Plato, Rep. 2, 363 D; Olympiod. ad Plat. Phaed.
69 C. Ungenau geredet, wird dies Schicksal allen atelestoi überhaupt
angedroht: s. Plutarch, p. psukhes bei Stobaeus Flor. 120, 28 (4, 108, 2
Mein.); Aristid. Eleusin. p. 421 Dind.; Plotin. Enn. 1, 6 p. 8 Kirchh. Plotin
deutet gewiss ganz treffend den Grund dieser eigenthümlichen Strafe an:
der Schlamm, in dem die Ungeweiheten stecken, bezeichnet sie als me
kekatharmenous, der Reinigungen, wie sie die Orphischen Weihen anboten, nicht
theilhaftig Gewordene, die eben darum in ihrem alten Unrath ewig stecken
bleiben (und, wegen ihrer Unkenntniss der theia, im Dunkel liegen). Es
ist eine allegorische Strafe, die nur im Gedankenkreise der Orphischen
Kathartik und Sühnung einen Sinn hat. Wenn sie bei Aristophanes auf
Uebertreter der wichtigsten bürgerlich-religiösen Gebote angewendet wird,
für die sie sich gar nicht eignet, so zeigt diese Entlehnung, dass man
eben eine angemessene Hadesstrafe für bürgerliche Vergehen noch nicht
ersonnen hatte. Man hatte sich offenbar begnügt, ganz im Allgemeinen
anzunehmen, dass im Hades die asebeis (oder doch einige besonders
Verruchte unter ihnen) bestraft würden. So redet auch der Verfasser der
ersten Rede gegen Aristogeiton (§ 53) von dem eis tous asebeis osthenai
im Hades nur im Allgemeinsten, immerhin schon nach Platon und zu einer
Zeit, in der eschatologische Schreckvorstellungen bereits weiter ver-
breitet waren. -- Die memuemenoi wohnen im Hades zunächst dem Pallaste
des Pluton selbst: Arist. Ran. 162 f., sie haben dort unten das Vorrecht
der proedria: Laert. Diog. 6, 39. Seit man einen khoros eusebon und einen
khoros asebon im Hades unterschied, liess man wohl in dem kh. eusebon
die Geweiheten, um ihnen doch noch ihre besondere Bevorzugung zu
belassen, die proedria haben. Auf solche Weise sucht z. B. der (schwerlich
vor dem 3. Jahrhundert schreibende) Verf. des Axiochos, p. 371 D die
eigentlich mit einander unvereinbaren Ansprüche der eusebeis und der
memuemenoi auf Belohnung im Hades auszugleichen.

Aussicht stellten, auf moralische Verschuldung übertragend 1).
— Den Conflict, in den solche Annahmen mit den Verheis-
sungen der Mysterien gerathen mussten, wird man eben darum
weniger empfunden haben, weil man dem Gedanken einer Ver-
geltung nach moralischer Würdigung gar nicht ernstlich und
anhaltend nachging, sondern sich mit leichten Andeutungen be-
gnügte. In wirklicher Noth hat Niemanden in Griechenland
diese Vorstellung aufrecht erhalten. Auf Erden erwartete
man die Gerechtigkeit der Götter ausgleichend walten zu
sehn; wem daran die Erfahrung den Glauben wanken machte,

1) Ar. Ran. 145 ff. 273 ff. „Finsterniss und Schlamm“, σκότος καὶ
βόρβορος als Strafe und Strafort der ἀμύητοι καὶ ἀτέλεστοι stammt aus
Orphischer Lehre: s. Plato, Rep. 2, 363 D; Olympiod. ad Plat. Phaed.
69 C. Ungenau geredet, wird dies Schicksal allen ἀτέλεστοι überhaupt
angedroht: s. Plutarch, π. ψυχῆς bei Stobaeus Flor. 120, 28 (4, 108, 2
Mein.); Aristid. Eleusin. p. 421 Dind.; Plotin. Enn. 1, 6 p. 8 Kirchh. Plotin
deutet gewiss ganz treffend den Grund dieser eigenthümlichen Strafe an:
der Schlamm, in dem die Ungeweiheten stecken, bezeichnet sie als μὴ
κεκαϑαρμένους, der Reinigungen, wie sie die Orphischen Weihen anboten, nicht
theilhaftig Gewordene, die eben darum in ihrem alten Unrath ewig stecken
bleiben (und, wegen ihrer Unkenntniss der ϑεῖα, im Dunkel liegen). Es
ist eine allegorische Strafe, die nur im Gedankenkreise der Orphischen
Kathartik und Sühnung einen Sinn hat. Wenn sie bei Aristophanes auf
Uebertreter der wichtigsten bürgerlich-religiösen Gebote angewendet wird,
für die sie sich gar nicht eignet, so zeigt diese Entlehnung, dass man
eben eine angemessene Hadesstrafe für bürgerliche Vergehen noch nicht
ersonnen hatte. Man hatte sich offenbar begnügt, ganz im Allgemeinen
anzunehmen, dass im Hades die ἀσεβεῖς (oder doch einige besonders
Verruchte unter ihnen) bestraft würden. So redet auch der Verfasser der
ersten Rede gegen Aristogeiton (§ 53) von dem εἰς τοὺς ἀσεβεῖς ὠσϑῆναι
im Hades nur im Allgemeinsten, immerhin schon nach Platon und zu einer
Zeit, in der eschatologische Schreckvorstellungen bereits weiter ver-
breitet waren. — Die μεμυημένοι wohnen im Hades zunächst dem Pallaste
des Pluton selbst: Arist. Ran. 162 f., sie haben dort unten das Vorrecht
der προεδρία: Laert. Diog. 6, 39. Seit man einen χῶρος εὐσεβῶν und einen
χῶρος ἀσεβῶν im Hades unterschied, liess man wohl in dem χ. εὐσεβῶν
die Geweiheten, um ihnen doch noch ihre besondere Bevorzugung zu
belassen, die προεδρία haben. Auf solche Weise sucht z. B. der (schwerlich
vor dem 3. Jahrhundert schreibende) Verf. des Axiochos, p. 371 D die
eigentlich mit einander unvereinbaren Ansprüche der εὐσεβεῖς und der
μεμυημένοι auf Belohnung im Hades auszugleichen.
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[288/0304] Aussicht stellten, auf moralische Verschuldung übertragend 1). — Den Conflict, in den solche Annahmen mit den Verheis- sungen der Mysterien gerathen mussten, wird man eben darum weniger empfunden haben, weil man dem Gedanken einer Ver- geltung nach moralischer Würdigung gar nicht ernstlich und anhaltend nachging, sondern sich mit leichten Andeutungen be- gnügte. In wirklicher Noth hat Niemanden in Griechenland diese Vorstellung aufrecht erhalten. Auf Erden erwartete man die Gerechtigkeit der Götter ausgleichend walten zu sehn; wem daran die Erfahrung den Glauben wanken machte, 1) Ar. Ran. 145 ff. 273 ff. „Finsterniss und Schlamm“, σκότος καὶ βόρβορος als Strafe und Strafort der ἀμύητοι καὶ ἀτέλεστοι stammt aus Orphischer Lehre: s. Plato, Rep. 2, 363 D; Olympiod. ad Plat. Phaed. 69 C. Ungenau geredet, wird dies Schicksal allen ἀτέλεστοι überhaupt angedroht: s. Plutarch, π. ψυχῆς bei Stobaeus Flor. 120, 28 (4, 108, 2 Mein.); Aristid. Eleusin. p. 421 Dind.; Plotin. Enn. 1, 6 p. 8 Kirchh. Plotin deutet gewiss ganz treffend den Grund dieser eigenthümlichen Strafe an: der Schlamm, in dem die Ungeweiheten stecken, bezeichnet sie als μὴ κεκαϑαρμένους, der Reinigungen, wie sie die Orphischen Weihen anboten, nicht theilhaftig Gewordene, die eben darum in ihrem alten Unrath ewig stecken bleiben (und, wegen ihrer Unkenntniss der ϑεῖα, im Dunkel liegen). Es ist eine allegorische Strafe, die nur im Gedankenkreise der Orphischen Kathartik und Sühnung einen Sinn hat. Wenn sie bei Aristophanes auf Uebertreter der wichtigsten bürgerlich-religiösen Gebote angewendet wird, für die sie sich gar nicht eignet, so zeigt diese Entlehnung, dass man eben eine angemessene Hadesstrafe für bürgerliche Vergehen noch nicht ersonnen hatte. Man hatte sich offenbar begnügt, ganz im Allgemeinen anzunehmen, dass im Hades die ἀσεβεῖς (oder doch einige besonders Verruchte unter ihnen) bestraft würden. So redet auch der Verfasser der ersten Rede gegen Aristogeiton (§ 53) von dem εἰς τοὺς ἀσεβεῖς ὠσϑῆναι im Hades nur im Allgemeinsten, immerhin schon nach Platon und zu einer Zeit, in der eschatologische Schreckvorstellungen bereits weiter ver- breitet waren. — Die μεμυημένοι wohnen im Hades zunächst dem Pallaste des Pluton selbst: Arist. Ran. 162 f., sie haben dort unten das Vorrecht der προεδρία: Laert. Diog. 6, 39. Seit man einen χῶρος εὐσεβῶν und einen χῶρος ἀσεβῶν im Hades unterschied, liess man wohl in dem χ. εὐσεβῶν die Geweiheten, um ihnen doch noch ihre besondere Bevorzugung zu belassen, die προεδρία haben. Auf solche Weise sucht z. B. der (schwerlich vor dem 3. Jahrhundert schreibende) Verf. des Axiochos, p. 371 D die eigentlich mit einander unvereinbaren Ansprüche der εὐσεβεῖς und der μεμυημένοι auf Belohnung im Hades auszugleichen.

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Zitationshilfe: Rohde, Erwin: Psyche. Seelencult und Unsterblichkeitsglaube der Griechen. Freiburg u. a., 1894, S. 288. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohde_psyche_1894/304>, abgerufen am 22.11.2024.