Bergwerkswesens an. Es wurde daher ver- ordnet, das Erz von mehrern Zechen zusam- men an einen Ort zum Schmelzen zu bringen. Es wurden dabey 3 Probirer geordnet: einer mußte das Interesse der Gewerken beobachten, der andere die Gegenprobe fertigen lassen, und der dritte war zum Schiedsrichter über beyde bestellet. Es erfolgte 1712 eine anderweitige Declaration, worinnen vornehmlich die Bewe- gungsursachen zur Einrichtung dieser Schmelz- administration angegeben werden, -- und was für Vortheile für die Gewerken entstehen. Die Gewerken gewannen augenscheinlich durch die Generalschmelzadministration; zudem war vor- her das Zusammenschmelzen nicht so allgemein erlaubt, eben so wenig das Erkaufen geringerer Erze statt der Zuschläge; gewachsenes Silber oder Glaserz wurde nun in Bley eingetränkt. Die Gewerken haben der Probierkörner und Ku- pferzähne halber keine Einbuße, haben nicht mehr die Gefahr beym Schmelzen und Arbei- ten, es bleibt kein Silber zurück und werden keine Säue gemacht, der Krähl beym Hü[t]ten- hofe fällt weg, es werden Kohlen ersparet, die Gewerken bekommen nun von mehr Zechen als vormals wieder erstatteten Verlag und Aus- beute, sie haben nicht so viel Ausgaben für Bley und was einige andere Vortheile mehr sind. Es wird daselbst alles aus Berechnungen darge- than e).
Im
e) S. Cod. Aug. II. 423.
Bergwerksweſens an. Es wurde daher ver- ordnet, das Erz von mehrern Zechen zuſam- men an einen Ort zum Schmelzen zu bringen. Es wurden dabey 3 Probirer geordnet: einer mußte das Intereſſe der Gewerken beobachten, der andere die Gegenprobe fertigen laſſen, und der dritte war zum Schiedsrichter uͤber beyde beſtellet. Es erfolgte 1712 eine anderweitige Declaration, worinnen vornehmlich die Bewe- gungsurſachen zur Einrichtung dieſer Schmelz- adminiſtration angegeben werden, — und was fuͤr Vortheile fuͤr die Gewerken entſtehen. Die Gewerken gewannen augenſcheinlich durch die Generalſchmelzadminiſtration; zudem war vor- her das Zuſammenſchmelzen nicht ſo allgemein erlaubt, eben ſo wenig das Erkaufen geringerer Erze ſtatt der Zuſchlaͤge; gewachſenes Silber oder Glaserz wurde nun in Bley eingetraͤnkt. Die Gewerken haben der Probierkoͤrner und Ku- pferzaͤhne halber keine Einbuße, haben nicht mehr die Gefahr beym Schmelzen und Arbei- ten, es bleibt kein Silber zuruͤck und werden keine Saͤue gemacht, der Kraͤhl beym Huͤ[t]ten- hofe faͤllt weg, es werden Kohlen erſparet, die Gewerken bekommen nun von mehr Zechen als vormals wieder erſtatteten Verlag und Aus- beute, ſie haben nicht ſo viel Ausgaben fuͤr Bley und was einige andere Vortheile mehr ſind. Es wird daſelbſt alles aus Berechnungen darge- than e).
Im
e) S. Cod. Aug. II. 423.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0816"n="806"/>
Bergwerksweſens an. Es wurde daher ver-<lb/>
ordnet, das Erz von mehrern Zechen zuſam-<lb/>
men an einen Ort zum Schmelzen zu bringen.<lb/>
Es wurden dabey 3 Probirer geordnet: einer<lb/>
mußte das Intereſſe der Gewerken beobachten,<lb/>
der andere die Gegenprobe fertigen laſſen, und<lb/>
der dritte war zum Schiedsrichter uͤber beyde<lb/>
beſtellet. Es erfolgte 1712 eine anderweitige<lb/>
Declaration, worinnen vornehmlich die Bewe-<lb/>
gungsurſachen zur Einrichtung dieſer Schmelz-<lb/>
adminiſtration angegeben werden, — und was<lb/>
fuͤr Vortheile fuͤr die Gewerken entſtehen. Die<lb/>
Gewerken gewannen augenſcheinlich durch die<lb/>
Generalſchmelzadminiſtration; zudem war vor-<lb/>
her das Zuſammenſchmelzen nicht ſo allgemein<lb/>
erlaubt, eben ſo wenig das Erkaufen geringerer<lb/>
Erze ſtatt der Zuſchlaͤge; gewachſenes Silber<lb/>
oder Glaserz wurde nun in Bley eingetraͤnkt.<lb/>
Die Gewerken haben der Probierkoͤrner und Ku-<lb/>
pferzaͤhne halber keine Einbuße, haben nicht<lb/>
mehr die Gefahr beym Schmelzen und Arbei-<lb/>
ten, es bleibt kein Silber zuruͤck und werden<lb/>
keine Saͤue gemacht, der Kraͤhl beym Huͤ<supplied>t</supplied>ten-<lb/>
hofe faͤllt weg, es werden Kohlen erſparet, die<lb/>
Gewerken bekommen nun von mehr Zechen als<lb/>
vormals wieder erſtatteten Verlag und Aus-<lb/>
beute, ſie haben nicht ſo viel Ausgaben fuͤr Bley<lb/>
und was einige andere Vortheile mehr ſind. Es<lb/>
wird daſelbſt alles aus Berechnungen darge-<lb/>
than <noteplace="foot"n="e)">S. <hirendition="#aq">Cod. Aug. II.</hi> 423.</note>.</p><lb/><fwplace="bottom"type="catch">Im</fw><lb/></div></div></body></text></TEI>
[806/0816]
Bergwerksweſens an. Es wurde daher ver-
ordnet, das Erz von mehrern Zechen zuſam-
men an einen Ort zum Schmelzen zu bringen.
Es wurden dabey 3 Probirer geordnet: einer
mußte das Intereſſe der Gewerken beobachten,
der andere die Gegenprobe fertigen laſſen, und
der dritte war zum Schiedsrichter uͤber beyde
beſtellet. Es erfolgte 1712 eine anderweitige
Declaration, worinnen vornehmlich die Bewe-
gungsurſachen zur Einrichtung dieſer Schmelz-
adminiſtration angegeben werden, — und was
fuͤr Vortheile fuͤr die Gewerken entſtehen. Die
Gewerken gewannen augenſcheinlich durch die
Generalſchmelzadminiſtration; zudem war vor-
her das Zuſammenſchmelzen nicht ſo allgemein
erlaubt, eben ſo wenig das Erkaufen geringerer
Erze ſtatt der Zuſchlaͤge; gewachſenes Silber
oder Glaserz wurde nun in Bley eingetraͤnkt.
Die Gewerken haben der Probierkoͤrner und Ku-
pferzaͤhne halber keine Einbuße, haben nicht
mehr die Gefahr beym Schmelzen und Arbei-
ten, es bleibt kein Silber zuruͤck und werden
keine Saͤue gemacht, der Kraͤhl beym Huͤtten-
hofe faͤllt weg, es werden Kohlen erſparet, die
Gewerken bekommen nun von mehr Zechen als
vormals wieder erſtatteten Verlag und Aus-
beute, ſie haben nicht ſo viel Ausgaben fuͤr Bley
und was einige andere Vortheile mehr ſind. Es
wird daſelbſt alles aus Berechnungen darge-
than e).
Im
e) S. Cod. Aug. II. 423.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 806. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/816>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.