Kupferschmiede zuwider mit Kupfer und Mes- sing handeln. 1621 ergieng eine Verord- nung wegen der Erhöhung des Preises der Silbererze und Kieße, welche die Gewerken suchten, und das Erz in den Erzkauf nicht mehr um den alten Preis einliefern wollten. Im J. 1622 untersagte Johann Georg I. das Auslöhnen der Arbeiter mit liederlichen Geld- sorten, und in dem nämlichen Jahre kam ein Decisivbefehl, wegen der Ober- und Erbgerichte in Bergsachen. Im Jahre 1624 o) ergieng ein Bergwerksdekret, die Abschaffung oder Erleichterung der Bergwerksbeschwerden, oder ertheilte neue Bergfreyheiten betreffend. Es wurde der Zehnte erlassen bey den liegenden Werken, wenn Jemand dergleichen wieder be- legte, so auch der Stollneunten auf 2 Jahre. Eben so wurde auch in verschiedenen Fällen der Zehnte und Zwanzigste erlassen, und die hohen und krummen Ofenschichten gemäßigt. Er ließ 1624 einen Befehl an die Ober- und Berg- hauptmänner, wegen allerhand beym Zwitter- stocke zum Altenberg eingerissenen Mißbräu- che, und noch einen andern, wegen einiger Un- richtigkeiten im Gegenbuche, die die im Zwit- terstocke zu Altenberg bauenden Gewerken be- trafen. Er bestimmte 1625 in einem Paten- te den Tax der Bergschmiedearbeit, Berg- und Pocheisengruben, Lohnen; desgleichen Holz
und
o)C. A. T. I. p. 285.
Kupferſchmiede zuwider mit Kupfer und Meſ- ſing handeln. 1621 ergieng eine Verord- nung wegen der Erhoͤhung des Preiſes der Silbererze und Kieße, welche die Gewerken ſuchten, und das Erz in den Erzkauf nicht mehr um den alten Preis einliefern wollten. Im J. 1622 unterſagte Johann Georg I. das Ausloͤhnen der Arbeiter mit liederlichen Geld- ſorten, und in dem naͤmlichen Jahre kam ein Deciſivbefehl, wegen der Ober- und Erbgerichte in Bergſachen. Im Jahre 1624 o) ergieng ein Bergwerksdekret, die Abſchaffung oder Erleichterung der Bergwerksbeſchwerden, oder ertheilte neue Bergfreyheiten betreffend. Es wurde der Zehnte erlaſſen bey den liegenden Werken, wenn Jemand dergleichen wieder be- legte, ſo auch der Stollneunten auf 2 Jahre. Eben ſo wurde auch in verſchiedenen Faͤllen der Zehnte und Zwanzigſte erlaſſen, und die hohen und krummen Ofenſchichten gemaͤßigt. Er ließ 1624 einen Befehl an die Ober- und Berg- hauptmaͤnner, wegen allerhand beym Zwitter- ſtocke zum Altenberg eingeriſſenen Mißbraͤu- che, und noch einen andern, wegen einiger Un- richtigkeiten im Gegenbuche, die die im Zwit- terſtocke zu Altenberg bauenden Gewerken be- trafen. Er beſtimmte 1625 in einem Paten- te den Tax der Bergſchmiedearbeit, Berg- und Pocheiſengruben, Lohnen; desgleichen Holz
und
o)C. A. T. I. p. 285.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0796"n="786"/>
Kupferſchmiede zuwider mit Kupfer und Meſ-<lb/>ſing handeln. 1621 ergieng eine Verord-<lb/>
nung wegen der Erhoͤhung des Preiſes der<lb/>
Silbererze und Kieße, welche die Gewerken<lb/>ſuchten, und das Erz in den Erzkauf nicht<lb/>
mehr um den alten Preis einliefern wollten.<lb/>
Im J. 1622 unterſagte Johann Georg <hirendition="#aq">I.</hi> das<lb/>
Ausloͤhnen der Arbeiter mit liederlichen Geld-<lb/>ſorten, und in dem naͤmlichen Jahre kam ein<lb/>
Deciſivbefehl, wegen der Ober- und Erbgerichte<lb/>
in Bergſachen. Im Jahre 1624 <noteplace="foot"n="o)"><hirendition="#aq">C. A. T. I. p.</hi> 285.</note> ergieng<lb/>
ein Bergwerksdekret, die Abſchaffung oder<lb/>
Erleichterung der Bergwerksbeſchwerden, oder<lb/>
ertheilte neue Bergfreyheiten betreffend. Es<lb/>
wurde der Zehnte erlaſſen bey den liegenden<lb/>
Werken, wenn Jemand dergleichen wieder be-<lb/>
legte, ſo auch der Stollneunten auf 2 Jahre.<lb/>
Eben ſo wurde auch in verſchiedenen Faͤllen der<lb/>
Zehnte und Zwanzigſte erlaſſen, und die hohen<lb/>
und krummen Ofenſchichten gemaͤßigt. Er<lb/>
ließ 1624 einen Befehl an die Ober- und Berg-<lb/>
hauptmaͤnner, wegen allerhand beym Zwitter-<lb/>ſtocke zum Altenberg eingeriſſenen Mißbraͤu-<lb/>
che, und noch einen andern, wegen einiger Un-<lb/>
richtigkeiten im Gegenbuche, die die im Zwit-<lb/>
terſtocke zu Altenberg bauenden Gewerken be-<lb/>
trafen. Er beſtimmte 1625 in einem Paten-<lb/>
te den Tax der Bergſchmiedearbeit, Berg- und<lb/>
Pocheiſengruben, Lohnen; desgleichen Holz<lb/><fwplace="bottom"type="catch">und</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[786/0796]
Kupferſchmiede zuwider mit Kupfer und Meſ-
ſing handeln. 1621 ergieng eine Verord-
nung wegen der Erhoͤhung des Preiſes der
Silbererze und Kieße, welche die Gewerken
ſuchten, und das Erz in den Erzkauf nicht
mehr um den alten Preis einliefern wollten.
Im J. 1622 unterſagte Johann Georg I. das
Ausloͤhnen der Arbeiter mit liederlichen Geld-
ſorten, und in dem naͤmlichen Jahre kam ein
Deciſivbefehl, wegen der Ober- und Erbgerichte
in Bergſachen. Im Jahre 1624 o) ergieng
ein Bergwerksdekret, die Abſchaffung oder
Erleichterung der Bergwerksbeſchwerden, oder
ertheilte neue Bergfreyheiten betreffend. Es
wurde der Zehnte erlaſſen bey den liegenden
Werken, wenn Jemand dergleichen wieder be-
legte, ſo auch der Stollneunten auf 2 Jahre.
Eben ſo wurde auch in verſchiedenen Faͤllen der
Zehnte und Zwanzigſte erlaſſen, und die hohen
und krummen Ofenſchichten gemaͤßigt. Er
ließ 1624 einen Befehl an die Ober- und Berg-
hauptmaͤnner, wegen allerhand beym Zwitter-
ſtocke zum Altenberg eingeriſſenen Mißbraͤu-
che, und noch einen andern, wegen einiger Un-
richtigkeiten im Gegenbuche, die die im Zwit-
terſtocke zu Altenberg bauenden Gewerken be-
trafen. Er beſtimmte 1625 in einem Paten-
te den Tax der Bergſchmiedearbeit, Berg- und
Pocheiſengruben, Lohnen; desgleichen Holz
und
o) C. A. T. I. p. 285.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 786. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/796>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.