flößt h). Beyde Bäche kommen hinter der königsteiner Papiermühle zusammen, und bey Königstein wird das Holz gebunden. Dieses in zusammenhängenden und schwimmenden Flößen gebundene Holz wird auf der Elbe den beyden Städten Dresden und Meissen zuge- führt, wie überhaupt diese Hauptflöße zu Ver- sorgung dieser Städte mit Balken, Scheit- holz und Bretern angelegt ist.
Wegen der freyberger Muldenflöße dauer- ten die Contrakte zwischen dem Rath und dem Hofe fort, und wurden von Zeit zu Zeit auf zehn, sechs und vier Jahre verlängert. So geschah dergleichen 1704, 1713, 1725 und 1728.
Außerdem ergiengen in Sachsen verschie- dene Verordnungen wegen der Flößen.
Im Jahre 1709 wurden die Floßdeuben auf der Wiltzsch und der Mulde von neuem untersagt, eben so auch in einem andern bey den Bergwerksflößen, und in einem andern die bey der Pleisse; noch wurde in einem an- dern auf jedes Floßscheit, das auf der Elster entwendet worden, 10 Gulden, und auf ein halbes 5 Gulden gesetzt. 1713 wurde unter-
sagt,
h) S. Weisens Beschreibung von Hohnstein S. 47. 49. Freybergs Historie der Stadt Schandan S. 14.
floͤßt h). Beyde Baͤche kommen hinter der koͤnigſteiner Papiermuͤhle zuſammen, und bey Koͤnigſtein wird das Holz gebunden. Dieſes in zuſammenhaͤngenden und ſchwimmenden Floͤßen gebundene Holz wird auf der Elbe den beyden Staͤdten Dresden und Meiſſen zuge- fuͤhrt, wie uͤberhaupt dieſe Hauptfloͤße zu Ver- ſorgung dieſer Staͤdte mit Balken, Scheit- holz und Bretern angelegt iſt.
Wegen der freyberger Muldenfloͤße dauer- ten die Contrakte zwiſchen dem Rath und dem Hofe fort, und wurden von Zeit zu Zeit auf zehn, ſechs und vier Jahre verlaͤngert. So geſchah dergleichen 1704, 1713, 1725 und 1728.
Außerdem ergiengen in Sachſen verſchie- dene Verordnungen wegen der Floͤßen.
Im Jahre 1709 wurden die Floßdeuben auf der Wiltzſch und der Mulde von neuem unterſagt, eben ſo auch in einem andern bey den Bergwerksfloͤßen, und in einem andern die bey der Pleiſſe; noch wurde in einem an- dern auf jedes Floßſcheit, das auf der Elſter entwendet worden, 10 Gulden, und auf ein halbes 5 Gulden geſetzt. 1713 wurde unter-
ſagt,
h) S. Weiſens Beſchreibung von Hohnſtein S. 47. 49. Freybergs Hiſtorie der Stadt Schandan S. 14.
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floͤßt h). Beyde Baͤche kommen hinter der
koͤnigſteiner Papiermuͤhle zuſammen, und bey
Koͤnigſtein wird das Holz gebunden. Dieſes
in zuſammenhaͤngenden und ſchwimmenden
Floͤßen gebundene Holz wird auf der Elbe den
beyden Staͤdten Dresden und Meiſſen zuge-
fuͤhrt, wie uͤberhaupt dieſe Hauptfloͤße zu Ver-
ſorgung dieſer Staͤdte mit Balken, Scheit-
holz und Bretern angelegt iſt.
Wegen der freyberger Muldenfloͤße dauer-
ten die Contrakte zwiſchen dem Rath und dem
Hofe fort, und wurden von Zeit zu Zeit auf
zehn, ſechs und vier Jahre verlaͤngert. So
geſchah dergleichen 1704, 1713, 1725 und
1728.
Außerdem ergiengen in Sachſen verſchie-
dene Verordnungen wegen der Floͤßen.
Im Jahre 1709 wurden die Floßdeuben
auf der Wiltzſch und der Mulde von neuem
unterſagt, eben ſo auch in einem andern bey
den Bergwerksfloͤßen, und in einem andern
die bey der Pleiſſe; noch wurde in einem an-
dern auf jedes Floßſcheit, das auf der Elſter
entwendet worden, 10 Gulden, und auf ein
halbes 5 Gulden geſetzt. 1713 wurde unter-
ſagt,
h) S. Weiſens Beſchreibung von Hohnſtein S. 47.
49. Freybergs Hiſtorie der Stadt Schandan
S. 14.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 632. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/642>, abgerufen am 25.11.2024.
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