von selbigem und andern, welche Holz an sich zu bringen Gelegenheit hätten, solches auf der Mulde, als einer hiezu eingeräumten freyen Holzflöße, ungehindert nach Freyberg geflößet und daselbst verkauft werden sollte, nur mit dem Zusatze, daß wenn sie die auf Caspar von Schönbergs Gütern liegenden Wasser dazu zum Gebrauch nöthig, sie deshalb mit ihm sich be- sonders zu vergleichen hätten. Doch sollte der Rath dem Besitzer des Ritterguts Weis- senborn, wo damals der Flößrechen war, das Holz ausgezogen und in Schragen gesetzt ward, als einen Wasserzins zwölf Gulden jährlich geben, und dem von Schönberg und andern auf ihren Wässern ebenfalls zu flößen keine Verhinderung gethan werden. Im übrigen behielt der Herzog sich vor, diese Holz- flöße zu allen Zeiten wieder aufzuheben. Es wurde hierüber eine besondere Urkunde im J. 1537 ausgefertiget, wovon sich in Mollers freybergischer Chronik Nachricht findet i). Der Rath zu Freyberg besaß diese Flöße sehr lange, kaufte in den böhmischen Wäldern nach und nach eine unsägliche Menge Holz, und ließ solches in Scheiten nach Weissenborn flös- sen. Er machte den Anfang dazu im Jahre
1550,
i) Siehe Mollers freybergische Chronik, I Theil S. 183. II Theil S. 197. Die Urkunde selbst s. in der Sammlung zur sächsischen Geschichte im 6ten B. S. 258.
von ſelbigem und andern, welche Holz an ſich zu bringen Gelegenheit haͤtten, ſolches auf der Mulde, als einer hiezu eingeraͤumten freyen Holzfloͤße, ungehindert nach Freyberg gefloͤßet und daſelbſt verkauft werden ſollte, nur mit dem Zuſatze, daß wenn ſie die auf Caſpar von Schoͤnbergs Guͤtern liegenden Waſſer dazu zum Gebrauch noͤthig, ſie deshalb mit ihm ſich be- ſonders zu vergleichen haͤtten. Doch ſollte der Rath dem Beſitzer des Ritterguts Weiſ- ſenborn, wo damals der Floͤßrechen war, das Holz ausgezogen und in Schragen geſetzt ward, als einen Waſſerzins zwoͤlf Gulden jaͤhrlich geben, und dem von Schoͤnberg und andern auf ihren Waͤſſern ebenfalls zu floͤßen keine Verhinderung gethan werden. Im uͤbrigen behielt der Herzog ſich vor, dieſe Holz- floͤße zu allen Zeiten wieder aufzuheben. Es wurde hieruͤber eine beſondere Urkunde im J. 1537 ausgefertiget, wovon ſich in Mollers freybergiſcher Chronik Nachricht findet i). Der Rath zu Freyberg beſaß dieſe Floͤße ſehr lange, kaufte in den boͤhmiſchen Waͤldern nach und nach eine unſaͤgliche Menge Holz, und ließ ſolches in Scheiten nach Weiſſenborn floͤſ- ſen. Er machte den Anfang dazu im Jahre
1550,
i) Siehe Mollers freybergiſche Chronik, I Theil S. 183. II Theil S. 197. Die Urkunde ſelbſt ſ. in der Sammlung zur ſaͤchſiſchen Geſchichte im 6ten B. S. 258.
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von ſelbigem und andern, welche Holz an ſich
zu bringen Gelegenheit haͤtten, ſolches auf der
Mulde, als einer hiezu eingeraͤumten freyen
Holzfloͤße, ungehindert nach Freyberg gefloͤßet
und daſelbſt verkauft werden ſollte, nur mit
dem Zuſatze, daß wenn ſie die auf Caſpar von
Schoͤnbergs Guͤtern liegenden Waſſer dazu zum
Gebrauch noͤthig, ſie deshalb mit ihm ſich be-
ſonders zu vergleichen haͤtten. Doch ſollte
der Rath dem Beſitzer des Ritterguts Weiſ-
ſenborn, wo damals der Floͤßrechen war, das
Holz ausgezogen und in Schragen geſetzt
ward, als einen Waſſerzins zwoͤlf Gulden
jaͤhrlich geben, und dem von Schoͤnberg und
andern auf ihren Waͤſſern ebenfalls zu floͤßen
keine Verhinderung gethan werden. Im
uͤbrigen behielt der Herzog ſich vor, dieſe Holz-
floͤße zu allen Zeiten wieder aufzuheben. Es
wurde hieruͤber eine beſondere Urkunde im J.
1537 ausgefertiget, wovon ſich in Mollers
freybergiſcher Chronik Nachricht findet i).
Der Rath zu Freyberg beſaß dieſe Floͤße ſehr
lange, kaufte in den boͤhmiſchen Waͤldern nach
und nach eine unſaͤgliche Menge Holz, und
ließ ſolches in Scheiten nach Weiſſenborn floͤſ-
ſen. Er machte den Anfang dazu im Jahre
1550,
i) Siehe Mollers freybergiſche Chronik, I Theil
S. 183. II Theil S. 197. Die Urkunde ſelbſt
ſ. in der Sammlung zur ſaͤchſiſchen Geſchichte im
6ten B. S. 258.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 612. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/622>, abgerufen am 22.11.2024.
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