breiteten. Man erhöhete daher auch die Be- soldung des Perlensuchers auf 60 Gülden. Unter Wolf Adam Schmirler erstreckten sich die Refiere seines Perlenfangs auf 12 Meil- weges, daher erhielt dieser nicht nur die ange- führten 60 Gülden, sondern auch sein ihm beygesetzter Sohn 20 Gülden jährlich Warte- geld, und 25 Scheffel Hafer zur Unterhal- tung eines Pferdes. Die sächsische Regierung hat sich von Zeit zu Zeit durch Gesetze bemü- het, denselben zu befördern: so wurden in ei- ner Verordnung vom Jahre 1680 die Müller und Eigenthumsherren befehliget, nach des Perlensuchers Verlangen die Mühlbäche ab- laufen zu lassen. Sie sowohl als die Wieder- holung derselben vom Jahre 1701, befiehlt auch alles das zu unterlassen und abzustellen, was dem Perlenfang auf irgend eine Art schäd- lich ist, und ihn auf alle Weise zu befördern. Die Obrigkeiten jedes Orts müssen auf sein Verlangen ihm beyspringen, und man mußte an vielen Orten, wo er es für nöthig fand, die schattigten Bäume am Ufer der Flüsse ausrotten.
Eben so wurde 1701 auf das Heraussteh- len und lebendige Aufschneiden der Muscheln Leib- und Lebens-, oder andere willkührliche Strafe gesetzt. Von der Ergiebigkeit dieses Perlenfanges wollen wir, als Beweise, einige Lieferungen anführen.
So
breiteten. Man erhoͤhete daher auch die Be- ſoldung des Perlenſuchers auf 60 Guͤlden. Unter Wolf Adam Schmirler erſtreckten ſich die Refiere ſeines Perlenfangs auf 12 Meil- weges, daher erhielt dieſer nicht nur die ange- fuͤhrten 60 Guͤlden, ſondern auch ſein ihm beygeſetzter Sohn 20 Guͤlden jaͤhrlich Warte- geld, und 25 Scheffel Hafer zur Unterhal- tung eines Pferdes. Die ſaͤchſiſche Regierung hat ſich von Zeit zu Zeit durch Geſetze bemuͤ- het, denſelben zu befoͤrdern: ſo wurden in ei- ner Verordnung vom Jahre 1680 die Muͤller und Eigenthumsherren befehliget, nach des Perlenſuchers Verlangen die Muͤhlbaͤche ab- laufen zu laſſen. Sie ſowohl als die Wieder- holung derſelben vom Jahre 1701, befiehlt auch alles das zu unterlaſſen und abzuſtellen, was dem Perlenfang auf irgend eine Art ſchaͤd- lich iſt, und ihn auf alle Weiſe zu befoͤrdern. Die Obrigkeiten jedes Orts muͤſſen auf ſein Verlangen ihm beyſpringen, und man mußte an vielen Orten, wo er es fuͤr noͤthig fand, die ſchattigten Baͤume am Ufer der Fluͤſſe ausrotten.
Eben ſo wurde 1701 auf das Herausſteh- len und lebendige Aufſchneiden der Muſcheln Leib- und Lebens-, oder andere willkuͤhrliche Strafe geſetzt. Von der Ergiebigkeit dieſes Perlenfanges wollen wir, als Beweiſe, einige Lieferungen anfuͤhren.
So
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breiteten. Man erhoͤhete daher auch die Be-
ſoldung des Perlenſuchers auf 60 Guͤlden.
Unter Wolf Adam Schmirler erſtreckten ſich
die Refiere ſeines Perlenfangs auf 12 Meil-
weges, daher erhielt dieſer nicht nur die ange-
fuͤhrten 60 Guͤlden, ſondern auch ſein ihm
beygeſetzter Sohn 20 Guͤlden jaͤhrlich Warte-
geld, und 25 Scheffel Hafer zur Unterhal-
tung eines Pferdes. Die ſaͤchſiſche Regierung
hat ſich von Zeit zu Zeit durch Geſetze bemuͤ-
het, denſelben zu befoͤrdern: ſo wurden in ei-
ner Verordnung vom Jahre 1680 die Muͤller
und Eigenthumsherren befehliget, nach des
Perlenſuchers Verlangen die Muͤhlbaͤche ab-
laufen zu laſſen. Sie ſowohl als die Wieder-
holung derſelben vom Jahre 1701, befiehlt
auch alles das zu unterlaſſen und abzuſtellen,
was dem Perlenfang auf irgend eine Art ſchaͤd-
lich iſt, und ihn auf alle Weiſe zu befoͤrdern.
Die Obrigkeiten jedes Orts muͤſſen auf ſein
Verlangen ihm beyſpringen, und man mußte
an vielen Orten, wo er es fuͤr noͤthig fand,
die ſchattigten Baͤume am Ufer der Fluͤſſe
ausrotten.
Eben ſo wurde 1701 auf das Herausſteh-
len und lebendige Aufſchneiden der Muſcheln
Leib- und Lebens-, oder andere willkuͤhrliche
Strafe geſetzt. Von der Ergiebigkeit dieſes
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 576. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/586>, abgerufen am 25.11.2024.
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