In dem Hennebergischen sorgte der Chur- fürst von Sachsen Johann Georg I. 1615 in der Forst-, Wild- und Holzordnung für die Fi- scherey. Besonders waren die Forellenbäche, oder, wie sie daselbst heißen, die Fohrenbäche wichtig. Es waren wegen der Fischerey beson- dere Fischmeister Landfischmeister und Fischer bestellet, welche auf diese gehegten oder dem Landesherrn vorbehaltenen Forellenbäche bey Tag und bey Nacht Achtung haben mußten. Sie mußten die Fischdiebe durch der Beamten Hül- fe in Verhaft bringen, und gewannen dafür den vierten Theil der Strafgelder. Eine be- sondere Hennebergische Fischordnung aber er- gieng 1640 c).
Die Hessische Jagd und Forstordnung vom J. 1624 nimmt sich der Fischerey eifrig an. Es waren damals viele Forellen-, Krebs- und Gründelbäche in dem Hessischen, die durch ungetreue Aufsicht vielen Schaden litten. Sie waren der Aufsicht der Förster unterwor- fen, und es wird ihnen die strengere Sorgfalt für dieselben bey Verlust ihrer Aemter und bey Leibesstrafen anbefohlen. Es wurde un- tersagt, in diesen Wassern Flachs zu rösten oder einzulegen. Alle in solchem Wasser gebaute schädliche Wasserwähre oder dergleichen muß- ten nach Befinden abgerissen werden, auch durfte Niemand dergleichen Wasser in seine
Wiese
c) Fritsch c. l. p. 193.
In dem Hennebergiſchen ſorgte der Chur- fuͤrſt von Sachſen Johann Georg I. 1615 in der Forſt-, Wild- und Holzordnung fuͤr die Fi- ſcherey. Beſonders waren die Forellenbaͤche, oder, wie ſie daſelbſt heißen, die Fohrenbaͤche wichtig. Es waren wegen der Fiſcherey beſon- dere Fiſchmeiſter Landfiſchmeiſter und Fiſcher beſtellet, welche auf dieſe gehegten oder dem Landesherrn vorbehaltenen Forellenbaͤche bey Tag und bey Nacht Achtung haben mußten. Sie mußten die Fiſchdiebe durch der Beamten Huͤl- fe in Verhaft bringen, und gewannen dafuͤr den vierten Theil der Strafgelder. Eine be- ſondere Hennebergiſche Fiſchordnung aber er- gieng 1640 c).
Die Heſſiſche Jagd und Forſtordnung vom J. 1624 nimmt ſich der Fiſcherey eifrig an. Es waren damals viele Forellen-, Krebs- und Gruͤndelbaͤche in dem Heſſiſchen, die durch ungetreue Aufſicht vielen Schaden litten. Sie waren der Aufſicht der Foͤrſter unterwor- fen, und es wird ihnen die ſtrengere Sorgfalt fuͤr dieſelben bey Verluſt ihrer Aemter und bey Leibesſtrafen anbefohlen. Es wurde un- terſagt, in dieſen Waſſern Flachs zu roͤſten oder einzulegen. Alle in ſolchem Waſſer gebaute ſchaͤdliche Waſſerwaͤhre oder dergleichen muß- ten nach Befinden abgeriſſen werden, auch durfte Niemand dergleichen Waſſer in ſeine
Wieſe
c) Fritſch c. l. p. 193.
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In dem Hennebergiſchen ſorgte der Chur-
fuͤrſt von Sachſen Johann Georg I. 1615 in
der Forſt-, Wild- und Holzordnung fuͤr die Fi-
ſcherey. Beſonders waren die Forellenbaͤche,
oder, wie ſie daſelbſt heißen, die Fohrenbaͤche
wichtig. Es waren wegen der Fiſcherey beſon-
dere Fiſchmeiſter Landfiſchmeiſter und Fiſcher
beſtellet, welche auf dieſe gehegten oder dem
Landesherrn vorbehaltenen Forellenbaͤche bey
Tag und bey Nacht Achtung haben mußten. Sie
mußten die Fiſchdiebe durch der Beamten Huͤl-
fe in Verhaft bringen, und gewannen dafuͤr
den vierten Theil der Strafgelder. Eine be-
ſondere Hennebergiſche Fiſchordnung aber er-
gieng 1640 c).
Die Heſſiſche Jagd und Forſtordnung
vom J. 1624 nimmt ſich der Fiſcherey eifrig
an. Es waren damals viele Forellen-, Krebs-
und Gruͤndelbaͤche in dem Heſſiſchen, die durch
ungetreue Aufſicht vielen Schaden litten.
Sie waren der Aufſicht der Foͤrſter unterwor-
fen, und es wird ihnen die ſtrengere Sorgfalt
fuͤr dieſelben bey Verluſt ihrer Aemter und
bey Leibesſtrafen anbefohlen. Es wurde un-
terſagt, in dieſen Waſſern Flachs zu roͤſten oder
einzulegen. Alle in ſolchem Waſſer gebaute
ſchaͤdliche Waſſerwaͤhre oder dergleichen muß-
ten nach Befinden abgeriſſen werden, auch
durfte Niemand dergleichen Waſſer in ſeine
Wieſe
c) Fritſch c. l. p. 193.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 539. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/549>, abgerufen am 22.11.2024.
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