nungen wegen der Fischereyen getroffen b), und 1558 eine Ordnung von Churfürst Au- gust bekannt gemacht, wie die Dämme an der Elbe, die man aus alter Gewohnheit Teiche nannte, bestellt, und gegen Uebergießungen der Elbe, gehalten werden sollten. Eben derselbe errichtete auch 1560 eine besondere Fischord- nung mit Zuziehung der damaligen gewesenen Bischöfe von Merseburg und Naumburg, und der Beamten vom Adel, Städten und an- derer, so an der Saale, Unstrut und Elster ge- sessen. 1572 erschien ein Mandat wegen der gehegten Fischereyen, und 1575 eine besonde- re Fischereyordnung, 1596 eine Fischordnung von Herzog Friedrich Wilhelm zu Sachsen als Administrator der Chur, welche sich auf die Augusteische vom Jahr 1575 beziehet. Auch wurde in den sonderlichen Constitutionen von 1572 wegen der Fischdiebereyen verschiedenes verordnet. c) In Böhmen blühete sonderlich die Fischerey unter dem König Mathias, wel- cher einen besondern Vorzug darinnen suchte. Dubrav erwähnt von ihm, daß er sich öfters bey seinen Teichen und Fischhaltern vergnügt habe. Er bemühete sich hierinnen es allen Böhmischen Teich- und Fischereyliebhabern zu- vorzuthun. So ließ er mit einer gewissen Art Fische aus der Donau, welche Hausen
hießen,
b) S. Cod. Aug. T. I. p. 61.
c)C. A. T. I. p. 135.
II.Theil. L l
nungen wegen der Fiſchereyen getroffen b), und 1558 eine Ordnung von Churfuͤrſt Au- guſt bekannt gemacht, wie die Daͤmme an der Elbe, die man aus alter Gewohnheit Teiche nannte, beſtellt, und gegen Uebergießungen der Elbe, gehalten werden ſollten. Eben derſelbe errichtete auch 1560 eine beſondere Fiſchord- nung mit Zuziehung der damaligen geweſenen Biſchoͤfe von Merſeburg und Naumburg, und der Beamten vom Adel, Staͤdten und an- derer, ſo an der Saale, Unſtrut und Elſter ge- ſeſſen. 1572 erſchien ein Mandat wegen der gehegten Fiſchereyen, und 1575 eine beſonde- re Fiſchereyordnung, 1596 eine Fiſchordnung von Herzog Friedrich Wilhelm zu Sachſen als Adminiſtrator der Chur, welche ſich auf die Auguſteiſche vom Jahr 1575 beziehet. Auch wurde in den ſonderlichen Conſtitutionen von 1572 wegen der Fiſchdiebereyen verſchiedenes verordnet. c) In Boͤhmen bluͤhete ſonderlich die Fiſcherey unter dem Koͤnig Mathias, wel- cher einen beſondern Vorzug darinnen ſuchte. Dubrav erwaͤhnt von ihm, daß er ſich oͤfters bey ſeinen Teichen und Fiſchhaltern vergnuͤgt habe. Er bemuͤhete ſich hierinnen es allen Boͤhmiſchen Teich- und Fiſchereyliebhabern zu- vorzuthun. So ließ er mit einer gewiſſen Art Fiſche aus der Donau, welche Hauſen
hießen,
b) S. Cod. Aug. T. I. p. 61.
c)C. A. T. I. p. 135.
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nungen wegen der Fiſchereyen getroffen b),
und 1558 eine Ordnung von Churfuͤrſt Au-
guſt bekannt gemacht, wie die Daͤmme an der
Elbe, die man aus alter Gewohnheit Teiche
nannte, beſtellt, und gegen Uebergießungen der
Elbe, gehalten werden ſollten. Eben derſelbe
errichtete auch 1560 eine beſondere Fiſchord-
nung mit Zuziehung der damaligen geweſenen
Biſchoͤfe von Merſeburg und Naumburg,
und der Beamten vom Adel, Staͤdten und an-
derer, ſo an der Saale, Unſtrut und Elſter ge-
ſeſſen. 1572 erſchien ein Mandat wegen der
gehegten Fiſchereyen, und 1575 eine beſonde-
re Fiſchereyordnung, 1596 eine Fiſchordnung
von Herzog Friedrich Wilhelm zu Sachſen als
Adminiſtrator der Chur, welche ſich auf die
Auguſteiſche vom Jahr 1575 beziehet. Auch
wurde in den ſonderlichen Conſtitutionen von
1572 wegen der Fiſchdiebereyen verſchiedenes
verordnet. c) In Boͤhmen bluͤhete ſonderlich
die Fiſcherey unter dem Koͤnig Mathias, wel-
cher einen beſondern Vorzug darinnen ſuchte.
Dubrav erwaͤhnt von ihm, daß er ſich oͤfters
bey ſeinen Teichen und Fiſchhaltern vergnuͤgt
habe. Er bemuͤhete ſich hierinnen es allen
Boͤhmiſchen Teich- und Fiſchereyliebhabern zu-
vorzuthun. So ließ er mit einer gewiſſen
Art Fiſche aus der Donau, welche Hauſen
hießen,
b) S. Cod. Aug. T. I. p. 61.
c) C. A. T. I. p. 135.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 529. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/539>, abgerufen am 22.11.2024.
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