gieng ein Edikt wegen der Hunde, zur Satz- und Brutzeit des Wildes, 1731 wurde das Edikt wegen Ausrottung der Sperlinge er- neuert, welches auch 1744 geschahe.
Was den Fang der kleinen Vögel betrifft, so zeichnen sich in Sachsen vornehmlich aus, die Kramtsvögel und Lerchen: an den erstern ist das Voigtland reich, und an den letztern die Gegenden um Leipzig, und auch das Voigt- land, und außer Sachsen die Gegend um Halle. Der Herr von Flemming giebt eine Be- rechnung in seinem vollkommnen Jäger von dem zahlreichen Lerchenfang bey Leipzig an l); und doch sind daselbst nur die in dem einzigen Monat October zu den Thoren vermöge der Rechnungen gebrachten Lerchen angezeigt, ohne derer zu erwähnen, die auf dem Lande verzehrt oder gleich vom Lande aus verschickt werden. Vermöge der Rechnungen waren zu Leipzig in einem Jahre im Monat October, wo der Ler- chenfang am stärkesten ist, 6724 Schock und 1 Mandel, d. i. 403455 Stück Lerchen ein- gebracht worden m), ohne die zu rechnen, die in
Septem-
l) S. Flemmings vollkommner deutscher Jäger Theil 2 dritte Abtheil. p. 250.
m) Es waren hereinge- kommen
[Tabelle]
[Tabelle]
zum
gieng ein Edikt wegen der Hunde, zur Satz- und Brutzeit des Wildes, 1731 wurde das Edikt wegen Ausrottung der Sperlinge er- neuert, welches auch 1744 geſchahe.
Was den Fang der kleinen Voͤgel betrifft, ſo zeichnen ſich in Sachſen vornehmlich aus, die Kramtsvoͤgel und Lerchen: an den erſtern iſt das Voigtland reich, und an den letztern die Gegenden um Leipzig, und auch das Voigt- land, und außer Sachſen die Gegend um Halle. Der Herr von Flemming giebt eine Be- rechnung in ſeinem vollkommnen Jaͤger von dem zahlreichen Lerchenfang bey Leipzig an l); und doch ſind daſelbſt nur die in dem einzigen Monat October zu den Thoren vermoͤge der Rechnungen gebrachten Lerchen angezeigt, ohne derer zu erwaͤhnen, die auf dem Lande verzehrt oder gleich vom Lande aus verſchickt werden. Vermoͤge der Rechnungen waren zu Leipzig in einem Jahre im Monat October, wo der Ler- chenfang am ſtaͤrkeſten iſt, 6724 Schock und 1 Mandel, d. i. 403455 Stuͤck Lerchen ein- gebracht worden m), ohne die zu rechnen, die in
Septem-
l) S. Flemmings vollkommner deutſcher Jaͤger Theil 2 dritte Abtheil. p. 250.
m) Es waren hereinge- kommen
[Tabelle]
[Tabelle]
zum
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0517"n="507"/>
gieng ein Edikt wegen der Hunde, zur Satz-<lb/>
und Brutzeit des Wildes, 1731 wurde das<lb/>
Edikt wegen Ausrottung der Sperlinge er-<lb/>
neuert, welches auch 1744 geſchahe.</p><lb/><p>Was den Fang der kleinen Voͤgel betrifft,<lb/>ſo zeichnen ſich in Sachſen vornehmlich aus,<lb/>
die Kramtsvoͤgel und Lerchen: an den erſtern<lb/>
iſt das Voigtland reich, und an den letztern<lb/>
die Gegenden um Leipzig, und auch das Voigt-<lb/>
land, und außer Sachſen die Gegend um<lb/>
Halle. Der Herr von Flemming giebt eine Be-<lb/>
rechnung in ſeinem vollkommnen Jaͤger von<lb/>
dem zahlreichen Lerchenfang bey Leipzig an <noteplace="foot"n="l)">S. Flemmings vollkommner deutſcher Jaͤger<lb/>
Theil 2 dritte Abtheil. <hirendition="#aq">p.</hi> 250.</note>;<lb/>
und doch ſind daſelbſt nur die in dem einzigen<lb/>
Monat October zu den Thoren vermoͤge der<lb/>
Rechnungen gebrachten Lerchen angezeigt, ohne<lb/>
derer zu erwaͤhnen, die auf dem Lande verzehrt<lb/>
oder gleich vom Lande aus verſchickt werden.<lb/>
Vermoͤge der Rechnungen waren zu Leipzig in<lb/>
einem Jahre im Monat October, wo der Ler-<lb/>
chenfang am ſtaͤrkeſten iſt, 6724 Schock und<lb/>
1 Mandel, d. i. 403455 Stuͤck Lerchen ein-<lb/>
gebracht worden <notexml:id="seg2pn_26_1"next="#seg2pn_26_2"place="foot"n="m)">Es waren hereinge-<lb/>
kommen <table><row><cell/></row></table><lb/><table><row><cell/></row></table><fwplace="bottom"type="catch">zum</fw></note>, ohne die zu rechnen, die in<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Septem-</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[507/0517]
gieng ein Edikt wegen der Hunde, zur Satz-
und Brutzeit des Wildes, 1731 wurde das
Edikt wegen Ausrottung der Sperlinge er-
neuert, welches auch 1744 geſchahe.
Was den Fang der kleinen Voͤgel betrifft,
ſo zeichnen ſich in Sachſen vornehmlich aus,
die Kramtsvoͤgel und Lerchen: an den erſtern
iſt das Voigtland reich, und an den letztern
die Gegenden um Leipzig, und auch das Voigt-
land, und außer Sachſen die Gegend um
Halle. Der Herr von Flemming giebt eine Be-
rechnung in ſeinem vollkommnen Jaͤger von
dem zahlreichen Lerchenfang bey Leipzig an l);
und doch ſind daſelbſt nur die in dem einzigen
Monat October zu den Thoren vermoͤge der
Rechnungen gebrachten Lerchen angezeigt, ohne
derer zu erwaͤhnen, die auf dem Lande verzehrt
oder gleich vom Lande aus verſchickt werden.
Vermoͤge der Rechnungen waren zu Leipzig in
einem Jahre im Monat October, wo der Ler-
chenfang am ſtaͤrkeſten iſt, 6724 Schock und
1 Mandel, d. i. 403455 Stuͤck Lerchen ein-
gebracht worden m), ohne die zu rechnen, die in
Septem-
l) S. Flemmings vollkommner deutſcher Jaͤger
Theil 2 dritte Abtheil. p. 250.
m) Es waren hereinge-
kommen
zum
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 507. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/517>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.