besondere Capitel wegen des Vogelfangs. Es werden verschiedene Arten sie zu fangen und zu jagen, ingleichen das Ausnehmen der Eyer untersagt; doch finde ich daselbst keine Fasa- nen.
In der von 1588 habe ich von Vogelwild nichts gefunden; und da auch in der von 1595 nur wenige Arten von Geflügel genannt sind, so wird es wahrscheinlich, daß das Federwild und Geflügel im Würtenbergischen damals nicht so häufig gewesen.
In dem Brandenburgischen finde ich kei- ne besondere Verordnung darüber in dem sechzehnten Jahrhunderte, außer was etwa in der Landesordnung und in einigen Edikten ge- gen Wilddiebereyen oder auch in den Forst- und Holzordnungen enthalten ist.
Was die Litteratur des Vogelfangs be- trifft, so hat Deutschland darinnen sehr alte Werke. Man darf nur an das von Friedrich II. denken. Ein altes wichtiges Werk für diese Litteratur erschien in diesen Zeiten zu Augspurg, nämlich die Bücher Kaiser Frie- drichs II von der Falkenjagd. Es war in Pergament in des Camerarii Bibliothek aufbe- halten worden, und erschien 1596 zu Aug- spurg. Das Manuscript selbst war an vielen Orten zerrissen und verschabt, daher finden sich in dem Abdrucke viele Lücken; so ließ man auch verschiedene Figuren und Gemälde, die in der alten Handschrift befindlich waren, bis
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beſondere Capitel wegen des Vogelfangs. Es werden verſchiedene Arten ſie zu fangen und zu jagen, ingleichen das Ausnehmen der Eyer unterſagt; doch finde ich daſelbſt keine Faſa- nen.
In der von 1588 habe ich von Vogelwild nichts gefunden; und da auch in der von 1595 nur wenige Arten von Gefluͤgel genannt ſind, ſo wird es wahrſcheinlich, daß das Federwild und Gefluͤgel im Wuͤrtenbergiſchen damals nicht ſo haͤufig geweſen.
In dem Brandenburgiſchen finde ich kei- ne beſondere Verordnung daruͤber in dem ſechzehnten Jahrhunderte, außer was etwa in der Landesordnung und in einigen Edikten ge- gen Wilddiebereyen oder auch in den Forſt- und Holzordnungen enthalten iſt.
Was die Litteratur des Vogelfangs be- trifft, ſo hat Deutſchland darinnen ſehr alte Werke. Man darf nur an das von Friedrich II. denken. Ein altes wichtiges Werk fuͤr dieſe Litteratur erſchien in dieſen Zeiten zu Augſpurg, naͤmlich die Buͤcher Kaiſer Frie- drichs II von der Falkenjagd. Es war in Pergament in des Camerarii Bibliothek aufbe- halten worden, und erſchien 1596 zu Aug- ſpurg. Das Manuſcript ſelbſt war an vielen Orten zerriſſen und verſchabt, daher finden ſich in dem Abdrucke viele Luͤcken; ſo ließ man auch verſchiedene Figuren und Gemaͤlde, die in der alten Handſchrift befindlich waren, bis
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beſondere Capitel wegen des Vogelfangs. Es
werden verſchiedene Arten ſie zu fangen und
zu jagen, ingleichen das Ausnehmen der Eyer
unterſagt; doch finde ich daſelbſt keine Faſa-
nen.
In der von 1588 habe ich von Vogelwild
nichts gefunden; und da auch in der von 1595
nur wenige Arten von Gefluͤgel genannt ſind,
ſo wird es wahrſcheinlich, daß das Federwild
und Gefluͤgel im Wuͤrtenbergiſchen damals
nicht ſo haͤufig geweſen.
In dem Brandenburgiſchen finde ich kei-
ne beſondere Verordnung daruͤber in dem
ſechzehnten Jahrhunderte, außer was etwa in
der Landesordnung und in einigen Edikten ge-
gen Wilddiebereyen oder auch in den Forſt-
und Holzordnungen enthalten iſt.
Was die Litteratur des Vogelfangs be-
trifft, ſo hat Deutſchland darinnen ſehr alte
Werke. Man darf nur an das von Friedrich
II. denken. Ein altes wichtiges Werk fuͤr
dieſe Litteratur erſchien in dieſen Zeiten zu
Augſpurg, naͤmlich die Buͤcher Kaiſer Frie-
drichs II von der Falkenjagd. Es war in
Pergament in des Camerarii Bibliothek aufbe-
halten worden, und erſchien 1596 zu Aug-
ſpurg. Das Manuſcript ſelbſt war an vielen
Orten zerriſſen und verſchabt, daher finden
ſich in dem Abdrucke viele Luͤcken; ſo ließ man
auch verſchiedene Figuren und Gemaͤlde, die
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 493. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/503>, abgerufen am 22.11.2024.
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