sehr in Menge und wohlfeil waren f). Die Fasanen waren in den damaligen Zeiten ein Vorbehalt der Fürsten: man hält's, sagt Co- ler g), für ein fürstlich Wildpret. In dem Chursächsischen war ein berühmter Fasanengar- ten des Churfürsten zu Annaberg. Man mä- stete unter andern auch die Fasanen, und machte sie mit Weizen und Gerstenmehl inner- halb 10 Tagen fett, man machte ihnen davon theils Müser theils Suppen. Die Auerhähne, Waldhühner, Steinhühner und Fasanen fiengen die Vornehmen meist des Abends mit Fackeln, wodurch sie geblendet wurden h).
Die Jagd auf Vogelwild war ebenfalls ein Gegenstand der Vorsorge der Cammer und der Polizey. Sie war in dem Braun- schweigischen wegen der vielen Waldungen groß, daher in dem Jagdedikt des Herzogs Heinrich des Jüngern vom J. 1559 unter- sagt wird, die Antvögel, Enten, Reiger und ander Federwild, auf den Teichen und andern fließenden Wassern und Sümpfen, und an andern Orten, wo es der Cammer al- lein gehört, zu schießen und zu fahen, wie auch in dem Befehle von 1567,
worin-
f) Coler l. c. p. 408.
g)p. 313. l. c.
h) Coler l. c. p. 408.
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ſehr in Menge und wohlfeil waren f). Die Faſanen waren in den damaligen Zeiten ein Vorbehalt der Fuͤrſten: man haͤlt’s, ſagt Co- ler g), fuͤr ein fuͤrſtlich Wildpret. In dem Churſaͤchſiſchen war ein beruͤhmter Faſanengar- ten des Churfuͤrſten zu Annaberg. Man maͤ- ſtete unter andern auch die Faſanen, und machte ſie mit Weizen und Gerſtenmehl inner- halb 10 Tagen fett, man machte ihnen davon theils Muͤſer theils Suppen. Die Auerhaͤhne, Waldhuͤhner, Steinhuͤhner und Faſanen fiengen die Vornehmen meiſt des Abends mit Fackeln, wodurch ſie geblendet wurden h).
Die Jagd auf Vogelwild war ebenfalls ein Gegenſtand der Vorſorge der Cammer und der Polizey. Sie war in dem Braun- ſchweigiſchen wegen der vielen Waldungen groß, daher in dem Jagdedikt des Herzogs Heinrich des Juͤngern vom J. 1559 unter- ſagt wird, die Antvoͤgel, Enten, Reiger und ander Federwild, auf den Teichen und andern fließenden Waſſern und Suͤmpfen, und an andern Orten, wo es der Cammer al- lein gehoͤrt, zu ſchießen und zu fahen, wie auch in dem Befehle von 1567,
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f) Coler l. c. p. 408.
g)p. 313. l. c.
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ſehr in Menge und wohlfeil waren f). Die
Faſanen waren in den damaligen Zeiten ein
Vorbehalt der Fuͤrſten: man haͤlt’s, ſagt Co-
ler g), fuͤr ein fuͤrſtlich Wildpret. In dem
Churſaͤchſiſchen war ein beruͤhmter Faſanengar-
ten des Churfuͤrſten zu Annaberg. Man maͤ-
ſtete unter andern auch die Faſanen, und
machte ſie mit Weizen und Gerſtenmehl inner-
halb 10 Tagen fett, man machte ihnen
davon theils Muͤſer theils Suppen. Die
Auerhaͤhne, Waldhuͤhner, Steinhuͤhner und
Faſanen fiengen die Vornehmen meiſt des
Abends mit Fackeln, wodurch ſie geblendet
wurden h).
Die Jagd auf Vogelwild war ebenfalls
ein Gegenſtand der Vorſorge der Cammer
und der Polizey. Sie war in dem Braun-
ſchweigiſchen wegen der vielen Waldungen
groß, daher in dem Jagdedikt des Herzogs
Heinrich des Juͤngern vom J. 1559 unter-
ſagt wird, die Antvoͤgel, Enten, Reiger
und ander Federwild, auf den Teichen und
andern fließenden Waſſern und Suͤmpfen,
und an andern Orten, wo es der Cammer al-
lein gehoͤrt, zu ſchießen und zu fahen,
wie auch in dem Befehle von 1567,
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f) Coler l. c. p. 408.
g) p. 313. l. c.
h) Coler l. c. p. 408.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 489. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/499>, abgerufen am 22.11.2024.
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