1739 aus m), und antwortete Cramern und Buri in seinen Nebenstunden n). Was nun die Sache selbst betrifft, so, glaube ich, haben beyde Partheyen, und die meisten Germanisten noch jetzt, nicht hinlänglich unterschieden, die alten und neuern Zeiten, die Rechte der Kaiser in ihren Bannforsten, die zu Cammergütern gehörten, von den Jagden in ganz Deutschland; nicht die Polizeyaufsicht in Jagdsachen von dem Jagdregal, nicht die verschiedenen Landesver- fassungen und den Ursprung der Regalität der Jagd in den verschiedenen Landen. Doch die- ses gehört in das deutsche gemeine und Län- derpartikularstaatsrecht, nicht aber in die Jagdgeschichte.
Eine andere wichtige Streitigkeit entstand vornehmlich in diesem Jahrhunderte über die Reichsjägermeisterwürde. Eine größere Auf- merksamkeit auf dieses Amt verursachte bey dem Hause Sachsen vornehmlich die neue Chur des Hauses Braunschweig, wo nothwen- dig auch auf ein Erzamt gedacht werden mußte, dessen Auffindung dieses Haus auch sehr eifrig betrieb. Der Churfürst von Sachsen Johann Georg II. ließ sich daher 1661 dieses Reichsamt von dem Kaiser Leo- pold bestätigen, ob gleich auch die Jagdfolge
in
m)Struben vindiciae iuris venandi nobilitatis Germanicae, Hildesheim 1739. 4to.
n) Nebenstunden 1 und 22 Band.
1739 aus m), und antwortete Cramern und Buri in ſeinen Nebenſtunden n). Was nun die Sache ſelbſt betrifft, ſo, glaube ich, haben beyde Partheyen, und die meiſten Germaniſten noch jetzt, nicht hinlaͤnglich unterſchieden, die alten und neuern Zeiten, die Rechte der Kaiſer in ihren Bannforſten, die zu Cammerguͤtern gehoͤrten, von den Jagden in ganz Deutſchland; nicht die Polizeyaufſicht in Jagdſachen von dem Jagdregal, nicht die verſchiedenen Landesver- faſſungen und den Urſprung der Regalitaͤt der Jagd in den verſchiedenen Landen. Doch die- ſes gehoͤrt in das deutſche gemeine und Laͤn- derpartikularſtaatsrecht, nicht aber in die Jagdgeſchichte.
Eine andere wichtige Streitigkeit entſtand vornehmlich in dieſem Jahrhunderte uͤber die Reichsjaͤgermeiſterwuͤrde. Eine groͤßere Auf- merkſamkeit auf dieſes Amt verurſachte bey dem Hauſe Sachſen vornehmlich die neue Chur des Hauſes Braunſchweig, wo nothwen- dig auch auf ein Erzamt gedacht werden mußte, deſſen Auffindung dieſes Haus auch ſehr eifrig betrieb. Der Churfuͤrſt von Sachſen Johann Georg II. ließ ſich daher 1661 dieſes Reichsamt von dem Kaiſer Leo- pold beſtaͤtigen, ob gleich auch die Jagdfolge
in
m)Struben vindiciae iuris venandi nobilitatis Germanicae, Hildesheim 1739. 4to.
n) Nebenſtunden 1 und 22 Band.
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1739 aus m), und antwortete Cramern und
Buri in ſeinen Nebenſtunden n). Was nun die
Sache ſelbſt betrifft, ſo, glaube ich, haben beyde
Partheyen, und die meiſten Germaniſten noch
jetzt, nicht hinlaͤnglich unterſchieden, die alten
und neuern Zeiten, die Rechte der Kaiſer in ihren
Bannforſten, die zu Cammerguͤtern gehoͤrten,
von den Jagden in ganz Deutſchland; nicht
die Polizeyaufſicht in Jagdſachen von dem
Jagdregal, nicht die verſchiedenen Landesver-
faſſungen und den Urſprung der Regalitaͤt der
Jagd in den verſchiedenen Landen. Doch die-
ſes gehoͤrt in das deutſche gemeine und Laͤn-
derpartikularſtaatsrecht, nicht aber in die
Jagdgeſchichte.
Eine andere wichtige Streitigkeit entſtand
vornehmlich in dieſem Jahrhunderte uͤber die
Reichsjaͤgermeiſterwuͤrde. Eine groͤßere Auf-
merkſamkeit auf dieſes Amt verurſachte bey
dem Hauſe Sachſen vornehmlich die neue Chur
des Hauſes Braunſchweig, wo nothwen-
dig auch auf ein Erzamt gedacht werden
mußte, deſſen Auffindung dieſes Haus auch
ſehr eifrig betrieb. Der Churfuͤrſt von
Sachſen Johann Georg II. ließ ſich daher
1661 dieſes Reichsamt von dem Kaiſer Leo-
pold beſtaͤtigen, ob gleich auch die Jagdfolge
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 476. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/486>, abgerufen am 22.11.2024.
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