setzte sich dem Herzog Georg von Bayern, der im sechzehnten Jahrhunderte zu Anfange diese freye Pürsch und den Forst sich zueignen woll- te, und soll daher das Direktorium erhalten haben. Daher werden auch schon 1501, 1502, 1509 und 1511 Zusammenkünfte der freyen Pürschverwandten in selbiger Stadt gehalten. Bey dieser freyen Pürsch kommen auch schon in diesen Zeiten gleich zu Anfange des sechzehnten Jahrhunderts Jagdgesetze vor. So wurde 1500 wegen Mißbrauch des Ja- gens auf dem Bosserhard und Verderbung des Wildprets ein Schluß verfasset; so wurde da- mals auch wegen der Hegezeit und der Art und Weise, wie man sich dessen bedienen solle, Verabredung getroffen. Und da dieses nicht beobachtet wurde, so faßten die freyen Pürsch- verwandten auf Veranlassung eines Ausschrei- bens Kaiser Maximilians I, von 1502, zu Steurung dieser Mißbräuche einen anderwei- tigen Schluß, den auch Maximilian nochmals bestätigte, worinnen sonderlich heilsame Ver- ordnungen wegen Schonung des Wildes und des fernern Gebrauchs des Jagens und Schies- sens geschahe; noch genauer wurde es in dem Vertrage von 1509 bestimmt. Allein so sehr sich auch die freye Jagd der natürlichen Frey- heit nahet, so sehr sie auch mit der alten deut- schen Verfassung übereinstimmt, so schickt sie sich doch nicht für ein Volk, dessen Glückse- ligkeit durch Industrie befördert werden soll.
Sie
ſetzte ſich dem Herzog Georg von Bayern, der im ſechzehnten Jahrhunderte zu Anfange dieſe freye Puͤrſch und den Forſt ſich zueignen woll- te, und ſoll daher das Direktorium erhalten haben. Daher werden auch ſchon 1501, 1502, 1509 und 1511 Zuſammenkuͤnfte der freyen Puͤrſchverwandten in ſelbiger Stadt gehalten. Bey dieſer freyen Puͤrſch kommen auch ſchon in dieſen Zeiten gleich zu Anfange des ſechzehnten Jahrhunderts Jagdgeſetze vor. So wurde 1500 wegen Mißbrauch des Ja- gens auf dem Boſſerhard und Verderbung des Wildprets ein Schluß verfaſſet; ſo wurde da- mals auch wegen der Hegezeit und der Art und Weiſe, wie man ſich deſſen bedienen ſolle, Verabredung getroffen. Und da dieſes nicht beobachtet wurde, ſo faßten die freyen Puͤrſch- verwandten auf Veranlaſſung eines Ausſchrei- bens Kaiſer Maximilians I, von 1502, zu Steurung dieſer Mißbraͤuche einen anderwei- tigen Schluß, den auch Maximilian nochmals beſtaͤtigte, worinnen ſonderlich heilſame Ver- ordnungen wegen Schonung des Wildes und des fernern Gebrauchs des Jagens und Schieſ- ſens geſchahe; noch genauer wurde es in dem Vertrage von 1509 beſtimmt. Allein ſo ſehr ſich auch die freye Jagd der natuͤrlichen Frey- heit nahet, ſo ſehr ſie auch mit der alten deut- ſchen Verfaſſung uͤbereinſtimmt, ſo ſchickt ſie ſich doch nicht fuͤr ein Volk, deſſen Gluͤckſe- ligkeit durch Induſtrie befoͤrdert werden ſoll.
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ſetzte ſich dem Herzog Georg von Bayern, der
im ſechzehnten Jahrhunderte zu Anfange dieſe
freye Puͤrſch und den Forſt ſich zueignen woll-
te, und ſoll daher das Direktorium erhalten
haben. Daher werden auch ſchon 1501,
1502, 1509 und 1511 Zuſammenkuͤnfte
der freyen Puͤrſchverwandten in ſelbiger Stadt
gehalten. Bey dieſer freyen Puͤrſch kommen
auch ſchon in dieſen Zeiten gleich zu Anfange
des ſechzehnten Jahrhunderts Jagdgeſetze vor.
So wurde 1500 wegen Mißbrauch des Ja-
gens auf dem Boſſerhard und Verderbung des
Wildprets ein Schluß verfaſſet; ſo wurde da-
mals auch wegen der Hegezeit und der Art
und Weiſe, wie man ſich deſſen bedienen ſolle,
Verabredung getroffen. Und da dieſes nicht
beobachtet wurde, ſo faßten die freyen Puͤrſch-
verwandten auf Veranlaſſung eines Ausſchrei-
bens Kaiſer Maximilians I, von 1502, zu
Steurung dieſer Mißbraͤuche einen anderwei-
tigen Schluß, den auch Maximilian nochmals
beſtaͤtigte, worinnen ſonderlich heilſame Ver-
ordnungen wegen Schonung des Wildes und
des fernern Gebrauchs des Jagens und Schieſ-
ſens geſchahe; noch genauer wurde es in dem
Vertrage von 1509 beſtimmt. Allein ſo ſehr
ſich auch die freye Jagd der natuͤrlichen Frey-
heit nahet, ſo ſehr ſie auch mit der alten deut-
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 396. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/406>, abgerufen am 22.11.2024.
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