auch ein anderes wegen der zu Vermeidung al- les Mißbrauchs des Forstwesens zu treffenden Einrichtungen; so ergieng auch ein Generale wegen Haltung der jährlichen Forstereyen in dem nämlichen Jahre, und noch ein anderes, wegen der Einrichtungen in den Forstrechnun- gen. Die Kriege, welche die deutschen Staa- ten und vorzüglich die sächsischen verheereten, hatten diesem fürchterlichen Uebel den Weg noch mehr gebahnt, aber um desto eifriger war nun die Regierung. Man untersagte in Sachsen die Holzausfuhre an Auswärtige im Jahre 1763, welches 1769 durch ein Ge- nerale wieder aufgehoben wurde, weil man nach genauerer Untersuchung wahrscheinlich für die Nahrung gewisser Gegenden besorgt war. Man suchte die abgetriebenen Waldun- gen wieder aufzubringen; und es ergieng des- halb 1763 ein Generale, die Aufbringung der abgetriebenen Waldungen und sonst betref- fend. Man verordnete durch ein Generale von 1763 das Sammeln, Ausbringen und Aufheben des Holzsaamens, ermunterte in Sachsen 1764 durch Prämien zur Samm- lung des Holzsammens im Herbste, zur Aus- säung des Holzes und Anlegung lebendiger Hecken, statt todter Zäune. In dem Jahre 1767 wurde verordnet, um gewissen Unter- schleifen vorzubeugen, daß die Forstrechnungen den Acciseinnehmern auf Verlangen an Amts- stelle sollte vorgelegt werden. Die Oberlausitz
erhielt
auch ein anderes wegen der zu Vermeidung al- les Mißbrauchs des Forſtweſens zu treffenden Einrichtungen; ſo ergieng auch ein Generale wegen Haltung der jaͤhrlichen Forſtereyen in dem naͤmlichen Jahre, und noch ein anderes, wegen der Einrichtungen in den Forſtrechnun- gen. Die Kriege, welche die deutſchen Staa- ten und vorzuͤglich die ſaͤchſiſchen verheereten, hatten dieſem fuͤrchterlichen Uebel den Weg noch mehr gebahnt, aber um deſto eifriger war nun die Regierung. Man unterſagte in Sachſen die Holzausfuhre an Auswaͤrtige im Jahre 1763, welches 1769 durch ein Ge- nerale wieder aufgehoben wurde, weil man nach genauerer Unterſuchung wahrſcheinlich fuͤr die Nahrung gewiſſer Gegenden beſorgt war. Man ſuchte die abgetriebenen Waldun- gen wieder aufzubringen; und es ergieng des- halb 1763 ein Generale, die Aufbringung der abgetriebenen Waldungen und ſonſt betref- fend. Man verordnete durch ein Generale von 1763 das Sammeln, Ausbringen und Aufheben des Holzſaamens, ermunterte in Sachſen 1764 durch Praͤmien zur Samm- lung des Holzſammens im Herbſte, zur Aus- ſaͤung des Holzes und Anlegung lebendiger Hecken, ſtatt todter Zaͤune. In dem Jahre 1767 wurde verordnet, um gewiſſen Unter- ſchleifen vorzubeugen, daß die Forſtrechnungen den Acciseinnehmern auf Verlangen an Amts- ſtelle ſollte vorgelegt werden. Die Oberlauſitz
erhielt
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auch ein anderes wegen der zu Vermeidung al-
les Mißbrauchs des Forſtweſens zu treffenden
Einrichtungen; ſo ergieng auch ein Generale
wegen Haltung der jaͤhrlichen Forſtereyen in
dem naͤmlichen Jahre, und noch ein anderes,
wegen der Einrichtungen in den Forſtrechnun-
gen. Die Kriege, welche die deutſchen Staa-
ten und vorzuͤglich die ſaͤchſiſchen verheereten,
hatten dieſem fuͤrchterlichen Uebel den Weg
noch mehr gebahnt, aber um deſto eifriger
war nun die Regierung. Man unterſagte
in Sachſen die Holzausfuhre an Auswaͤrtige
im Jahre 1763, welches 1769 durch ein Ge-
nerale wieder aufgehoben wurde, weil man
nach genauerer Unterſuchung wahrſcheinlich
fuͤr die Nahrung gewiſſer Gegenden beſorgt
war. Man ſuchte die abgetriebenen Waldun-
gen wieder aufzubringen; und es ergieng des-
halb 1763 ein Generale, die Aufbringung der
abgetriebenen Waldungen und ſonſt betref-
fend. Man verordnete durch ein Generale
von 1763 das Sammeln, Ausbringen und
Aufheben des Holzſaamens, ermunterte in
Sachſen 1764 durch Praͤmien zur Samm-
lung des Holzſammens im Herbſte, zur Aus-
ſaͤung des Holzes und Anlegung lebendiger
Hecken, ſtatt todter Zaͤune. In dem Jahre
1767 wurde verordnet, um gewiſſen Unter-
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 318. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/328>, abgerufen am 22.11.2024.
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