vom Jahre 1732 die Schonung der Holzun- gen und Waldungen. Es ergieng 1733 eine Generalverordnung, wegen Anschaffung der Forsteisen; 1737 wurde untersagt, sich an den nach Großensalza verdungenen Salzsiede- hölzern zu vergreifen; 1738 wurde durch einen Generalbefehl verordnet, daß keine Ueberlas- sung der Waldreißer an Forstbediente oder an- dere Unterthanen Statt finden solle; 1748 er- schien ein Generalbefehl, daß die Grenzen und Reinungen der Wälder jährlich einmal bezo- gen, und allen Grenzunrichtigkeiten bey Zei- ten vorgebeuget werden solle. Man schützte die an den Ufern der Kunstgraben und Berg- werksteiche stehenden Schlaghölzer durch ein Mandat vom Jahre 1754.
Die Vorsorge für das Holzwesen war um diese Zeit desto nöthiger, und wir finden sie daher auch sehr thätig, da viele Fabriken und Gewerbe, welche dem Wohlstand des Landes beförderten, ungeheure Mengen Holz verlang- ten. Um desto mehr dachte man auf die Holz- ersparniß, und suchte dem von ferne drohen- den Holzmangel vorzubeugen. Das oben an- geführte Mandat von 1726 wurde 1753 auch für die Niederlausitz publiciret. Man schränk- te im J. 1755 die Mißbräuche in dem Holz- wesen ein, und suchte sie abzustellen. Es ergieng deshalb ein zu Einschränkung und Ab- stellung der Mißbräuche im Holzwesen, wie
auch
vom Jahre 1732 die Schonung der Holzun- gen und Waldungen. Es ergieng 1733 eine Generalverordnung, wegen Anſchaffung der Forſteiſen; 1737 wurde unterſagt, ſich an den nach Großenſalza verdungenen Salzſiede- hoͤlzern zu vergreifen; 1738 wurde durch einen Generalbefehl verordnet, daß keine Ueberlaſ- ſung der Waldreißer an Forſtbediente oder an- dere Unterthanen Statt finden ſolle; 1748 er- ſchien ein Generalbefehl, daß die Grenzen und Reinungen der Waͤlder jaͤhrlich einmal bezo- gen, und allen Grenzunrichtigkeiten bey Zei- ten vorgebeuget werden ſolle. Man ſchuͤtzte die an den Ufern der Kunſtgraben und Berg- werksteiche ſtehenden Schlaghoͤlzer durch ein Mandat vom Jahre 1754.
Die Vorſorge fuͤr das Holzweſen war um dieſe Zeit deſto noͤthiger, und wir finden ſie daher auch ſehr thaͤtig, da viele Fabriken und Gewerbe, welche dem Wohlſtand des Landes befoͤrderten, ungeheure Mengen Holz verlang- ten. Um deſto mehr dachte man auf die Holz- erſparniß, und ſuchte dem von ferne drohen- den Holzmangel vorzubeugen. Das oben an- gefuͤhrte Mandat von 1726 wurde 1753 auch fuͤr die Niederlauſitz publiciret. Man ſchraͤnk- te im J. 1755 die Mißbraͤuche in dem Holz- weſen ein, und ſuchte ſie abzuſtellen. Es ergieng deshalb ein zu Einſchraͤnkung und Ab- ſtellung der Mißbraͤuche im Holzweſen, wie
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vom Jahre 1732 die Schonung der Holzun-
gen und Waldungen. Es ergieng 1733 eine
Generalverordnung, wegen Anſchaffung der
Forſteiſen; 1737 wurde unterſagt, ſich an
den nach Großenſalza verdungenen Salzſiede-
hoͤlzern zu vergreifen; 1738 wurde durch einen
Generalbefehl verordnet, daß keine Ueberlaſ-
ſung der Waldreißer an Forſtbediente oder an-
dere Unterthanen Statt finden ſolle; 1748 er-
ſchien ein Generalbefehl, daß die Grenzen und
Reinungen der Waͤlder jaͤhrlich einmal bezo-
gen, und allen Grenzunrichtigkeiten bey Zei-
ten vorgebeuget werden ſolle. Man ſchuͤtzte
die an den Ufern der Kunſtgraben und Berg-
werksteiche ſtehenden Schlaghoͤlzer durch ein
Mandat vom Jahre 1754.
Die Vorſorge fuͤr das Holzweſen war um
dieſe Zeit deſto noͤthiger, und wir finden ſie
daher auch ſehr thaͤtig, da viele Fabriken und
Gewerbe, welche dem Wohlſtand des Landes
befoͤrderten, ungeheure Mengen Holz verlang-
ten. Um deſto mehr dachte man auf die Holz-
erſparniß, und ſuchte dem von ferne drohen-
den Holzmangel vorzubeugen. Das oben an-
gefuͤhrte Mandat von 1726 wurde 1753 auch
fuͤr die Niederlauſitz publiciret. Man ſchraͤnk-
te im J. 1755 die Mißbraͤuche in dem Holz-
weſen ein, und ſuchte ſie abzuſtellen. Es
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 317. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/327>, abgerufen am 22.11.2024.
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