findet sich eine schwarzburgische k) Forstord- nung, welche vorzüglich und ausführlich ist; sie bestehet aus neun und dreyßig Artikeln. Es wird darinnen verordnet, über die Wald- zechen zu halten, sie alle Jahre zu verändern, und daß sie von den Forstmeistern aufgeschla- gen werden sollen. Unter Waldzechen wer- den wahrscheinlich die Gehaue, die alle Jahre abgezeichnet wurden, verstanden. Zu Mit- fasten, Pfingsten und Bartholomäi, wurden Waldgerichte gehalten. Das Hauen mußte so viel möglich im Frühlinge im zunehmenden März schon geschehen, damit die Stöcke leich- ter wieder ausschlugen; die Schindelmacher durften nicht mehr Hundertweise um Zins, sondern Baumweise arbeiten; die Meulerköh- ler mußten die Bäume, so einer Maaßkanne dick sind, stehen lassen, wie überhaupt die Köhler und Aschenbrenner sehr eingeschränkt wurden. Es wurde den Forstbedienten ver- ordnet, die Rechnungen von den verschiedenen Bergen und Holzungen, worüber sie gesetzt waren, verschieden zu führen. Die alten wan- delbaren krummen und dürren Bäume wur- den zuerst gehauen; man hieb das zu dicht ste- hende junge Holz aus, um nicht seinen Wachs- thum zu hindern; man sahe auf Saamen und Standbäume, allein die Wegschaffung der Sturze übersahe man doch als eine für die
Forst-
k) Fritsch l. c. p. 199.
findet ſich eine ſchwarzburgiſche k) Forſtord- nung, welche vorzuͤglich und ausfuͤhrlich iſt; ſie beſtehet aus neun und dreyßig Artikeln. Es wird darinnen verordnet, uͤber die Wald- zechen zu halten, ſie alle Jahre zu veraͤndern, und daß ſie von den Forſtmeiſtern aufgeſchla- gen werden ſollen. Unter Waldzechen wer- den wahrſcheinlich die Gehaue, die alle Jahre abgezeichnet wurden, verſtanden. Zu Mit- faſten, Pfingſten und Bartholomaͤi, wurden Waldgerichte gehalten. Das Hauen mußte ſo viel moͤglich im Fruͤhlinge im zunehmenden Maͤrz ſchon geſchehen, damit die Stoͤcke leich- ter wieder ausſchlugen; die Schindelmacher durften nicht mehr Hundertweiſe um Zins, ſondern Baumweiſe arbeiten; die Meulerkoͤh- ler mußten die Baͤume, ſo einer Maaßkanne dick ſind, ſtehen laſſen, wie uͤberhaupt die Koͤhler und Aſchenbrenner ſehr eingeſchraͤnkt wurden. Es wurde den Forſtbedienten ver- ordnet, die Rechnungen von den verſchiedenen Bergen und Holzungen, woruͤber ſie geſetzt waren, verſchieden zu fuͤhren. Die alten wan- delbaren krummen und duͤrren Baͤume wur- den zuerſt gehauen; man hieb das zu dicht ſte- hende junge Holz aus, um nicht ſeinen Wachs- thum zu hindern; man ſahe auf Saamen und Standbaͤume, allein die Wegſchaffung der Sturze uͤberſahe man doch als eine fuͤr die
Forſt-
k) Fritſch l. c. p. 199.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0309"n="299"/>
findet ſich eine ſchwarzburgiſche <noteplace="foot"n="k)">Fritſch <hirendition="#aq">l. c. p.</hi> 199.</note> Forſtord-<lb/>
nung, welche vorzuͤglich und ausfuͤhrlich iſt;<lb/>ſie beſtehet aus neun und dreyßig Artikeln.<lb/>
Es wird darinnen verordnet, uͤber die Wald-<lb/>
zechen zu halten, ſie alle Jahre zu veraͤndern,<lb/>
und daß ſie von den Forſtmeiſtern aufgeſchla-<lb/>
gen werden ſollen. Unter Waldzechen wer-<lb/>
den wahrſcheinlich die Gehaue, die alle Jahre<lb/>
abgezeichnet wurden, verſtanden. Zu Mit-<lb/>
faſten, Pfingſten und Bartholomaͤi, wurden<lb/>
Waldgerichte gehalten. Das Hauen mußte<lb/>ſo viel moͤglich im Fruͤhlinge im zunehmenden<lb/>
Maͤrz ſchon geſchehen, damit die Stoͤcke leich-<lb/>
ter wieder ausſchlugen; die Schindelmacher<lb/>
durften nicht mehr Hundertweiſe um Zins,<lb/>ſondern Baumweiſe arbeiten; die Meulerkoͤh-<lb/>
ler mußten die Baͤume, ſo einer Maaßkanne<lb/>
dick ſind, ſtehen laſſen, wie uͤberhaupt die<lb/>
Koͤhler und Aſchenbrenner ſehr eingeſchraͤnkt<lb/>
wurden. Es wurde den Forſtbedienten ver-<lb/>
ordnet, die Rechnungen von den verſchiedenen<lb/>
Bergen und Holzungen, woruͤber ſie geſetzt<lb/>
waren, verſchieden zu fuͤhren. Die alten wan-<lb/>
delbaren krummen und duͤrren Baͤume wur-<lb/>
den zuerſt gehauen; man hieb das zu dicht ſte-<lb/>
hende junge Holz aus, um nicht ſeinen Wachs-<lb/>
thum zu hindern; man ſahe auf Saamen und<lb/>
Standbaͤume, allein die Wegſchaffung der<lb/>
Sturze uͤberſahe man doch als eine fuͤr die<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Forſt-</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[299/0309]
findet ſich eine ſchwarzburgiſche k) Forſtord-
nung, welche vorzuͤglich und ausfuͤhrlich iſt;
ſie beſtehet aus neun und dreyßig Artikeln.
Es wird darinnen verordnet, uͤber die Wald-
zechen zu halten, ſie alle Jahre zu veraͤndern,
und daß ſie von den Forſtmeiſtern aufgeſchla-
gen werden ſollen. Unter Waldzechen wer-
den wahrſcheinlich die Gehaue, die alle Jahre
abgezeichnet wurden, verſtanden. Zu Mit-
faſten, Pfingſten und Bartholomaͤi, wurden
Waldgerichte gehalten. Das Hauen mußte
ſo viel moͤglich im Fruͤhlinge im zunehmenden
Maͤrz ſchon geſchehen, damit die Stoͤcke leich-
ter wieder ausſchlugen; die Schindelmacher
durften nicht mehr Hundertweiſe um Zins,
ſondern Baumweiſe arbeiten; die Meulerkoͤh-
ler mußten die Baͤume, ſo einer Maaßkanne
dick ſind, ſtehen laſſen, wie uͤberhaupt die
Koͤhler und Aſchenbrenner ſehr eingeſchraͤnkt
wurden. Es wurde den Forſtbedienten ver-
ordnet, die Rechnungen von den verſchiedenen
Bergen und Holzungen, woruͤber ſie geſetzt
waren, verſchieden zu fuͤhren. Die alten wan-
delbaren krummen und duͤrren Baͤume wur-
den zuerſt gehauen; man hieb das zu dicht ſte-
hende junge Holz aus, um nicht ſeinen Wachs-
thum zu hindern; man ſahe auf Saamen und
Standbaͤume, allein die Wegſchaffung der
Sturze uͤberſahe man doch als eine fuͤr die
Forſt-
k) Fritſch l. c. p. 199.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 299. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/309>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.