Man wies die Unterthanen bey dem Holz- schlagen vornehmlich an die alten Stöcke, ver- bot den Holzlesern das Abbrechen von frischen Stämmen, und erlaubte ihnen nur das alte abgefallene an gewissen Tagen zu sammeln. Man untersagte den Fuhrleuten die Schlepp- reißer, wie auch den Gebrauch der jungen Tannen-, Fichten-, Kiefern- und Wachhol- derstauden, zum Zeichen des Wein- und Bier- schanks. Die Schlaghölzer wurden zwar nach Aeckern verkauft, aber, das junge zu Bau- holz tüchtige Gewächsstchen zu lassen, geboten. Man rechnete den Acker zu hundert und sechzig Ruthen, jede zu sechs Ellen. Die an Flöß- wassern gelegene Schlaghölzer mußten ver- schont werden. Man änderte die Verfassung mit den Zieglern, welche bisher nicht den vol- len Preis für das Holz bezahlten, dagegen aber auch die Ziegel für Amtsgebäude wohlfei- ler lieferten, und jeder Theil von beyden muß- te nun die volle Zahlung leisten, den Ziegler bey Gätlitz im Amte Schleusingen ausgenom- men, wo es bey der alten Verfassung blieb g).
Es wurden lebendige statt der todten Zäu- ne anbefohlen. Bald nach geschehener An- weisung mußte das Holz gefället und längstens vor Johannis abgeführet werden; die Forst- meister und Förster waren an das Anweisgeld zu ihrer Besoldung verwiesen. In Ansehung
der
g)Ibid. p. 62.
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Man wies die Unterthanen bey dem Holz- ſchlagen vornehmlich an die alten Stoͤcke, ver- bot den Holzleſern das Abbrechen von friſchen Staͤmmen, und erlaubte ihnen nur das alte abgefallene an gewiſſen Tagen zu ſammeln. Man unterſagte den Fuhrleuten die Schlepp- reißer, wie auch den Gebrauch der jungen Tannen-, Fichten-, Kiefern- und Wachhol- derſtauden, zum Zeichen des Wein- und Bier- ſchanks. Die Schlaghoͤlzer wurden zwar nach Aeckern verkauft, aber, das junge zu Bau- holz tuͤchtige Gewaͤchsſtchen zu laſſen, geboten. Man rechnete den Acker zu hundert und ſechzig Ruthen, jede zu ſechs Ellen. Die an Floͤß- waſſern gelegene Schlaghoͤlzer mußten ver- ſchont werden. Man aͤnderte die Verfaſſung mit den Zieglern, welche bisher nicht den vol- len Preis fuͤr das Holz bezahlten, dagegen aber auch die Ziegel fuͤr Amtsgebaͤude wohlfei- ler lieferten, und jeder Theil von beyden muß- te nun die volle Zahlung leiſten, den Ziegler bey Gaͤtlitz im Amte Schleuſingen ausgenom- men, wo es bey der alten Verfaſſung blieb g).
Es wurden lebendige ſtatt der todten Zaͤu- ne anbefohlen. Bald nach geſchehener An- weiſung mußte das Holz gefaͤllet und laͤngſtens vor Johannis abgefuͤhret werden; die Forſt- meiſter und Foͤrſter waren an das Anweisgeld zu ihrer Beſoldung verwieſen. In Anſehung
der
g)Ibid. p. 62.
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Man wies die Unterthanen bey dem Holz-
ſchlagen vornehmlich an die alten Stoͤcke, ver-
bot den Holzleſern das Abbrechen von friſchen
Staͤmmen, und erlaubte ihnen nur das alte
abgefallene an gewiſſen Tagen zu ſammeln.
Man unterſagte den Fuhrleuten die Schlepp-
reißer, wie auch den Gebrauch der jungen
Tannen-, Fichten-, Kiefern- und Wachhol-
derſtauden, zum Zeichen des Wein- und Bier-
ſchanks. Die Schlaghoͤlzer wurden zwar
nach Aeckern verkauft, aber, das junge zu Bau-
holz tuͤchtige Gewaͤchsſtchen zu laſſen, geboten.
Man rechnete den Acker zu hundert und ſechzig
Ruthen, jede zu ſechs Ellen. Die an Floͤß-
waſſern gelegene Schlaghoͤlzer mußten ver-
ſchont werden. Man aͤnderte die Verfaſſung
mit den Zieglern, welche bisher nicht den vol-
len Preis fuͤr das Holz bezahlten, dagegen
aber auch die Ziegel fuͤr Amtsgebaͤude wohlfei-
ler lieferten, und jeder Theil von beyden muß-
te nun die volle Zahlung leiſten, den Ziegler
bey Gaͤtlitz im Amte Schleuſingen ausgenom-
men, wo es bey der alten Verfaſſung blieb g).
Es wurden lebendige ſtatt der todten Zaͤu-
ne anbefohlen. Bald nach geſchehener An-
weiſung mußte das Holz gefaͤllet und laͤngſtens
vor Johannis abgefuͤhret werden; die Forſt-
meiſter und Foͤrſter waren an das Anweisgeld
zu ihrer Beſoldung verwieſen. In Anſehung
der
g) Ibid. p. 62.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 297. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/307>, abgerufen am 22.11.2024.
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