te man im alten Heumond, oder im Michaelis- mond, die Tannen im März, die aufgegange- nen Eichreißer schnitt man unten aus, um den Wuchs in die Höhe zu befördern. Um diese Zeit geschahen in dem Mecklenburgischen sonderlich viel Kien- oder Kiefernanpflanzun- gen; den Anfang dazu machte die Herzoginn Sophia, eine geborne Königinn von Dänne- mark, die zu Güstrow begraben liegt h). Man verfuhr daselbst also: Man trocknete die Kien- äpfel auf Horden, und schlug sodann den Saa- men heraus. Sie ließen die Aecker dazu mit weiten Furchen pflügen, mischten den Saamen mit Sand und streuten ihn so dünne aus; sie [r]geten ihn unter, wenn kein Heidekraut da war, im Gegentheil pflügten sie ihn unter; um sei- nen Wachsthum in die Höhe zu befördern, schnitten sie ihm unten die Zweige aus. Im Braunschweigischen fällete man das Eichen- und Errlenholz zum Bauen gegen Ende des Michaelismonats; Buchen und Fichten zu Anfange dasselben; vom Brachmonat bis zum Herbst fällete man nicht.
Man hatte zur Besorgung der Polizey und Gerichtsbarkeit in Forstsachen die Forstge- richte. Dergleichen berühmte Gerichte waren noch aus den mittlern Zeiten viele. Eines der berühmt[e]sten war das Forstgericht zu
Nürn-
h) Colers Hausbuch, 1 Theil, 8 B. C. 9. p. 199.
te man im alten Heumond, oder im Michaelis- mond, die Tannen im Maͤrz, die aufgegange- nen Eichreißer ſchnitt man unten aus, um den Wuchs in die Hoͤhe zu befoͤrdern. Um dieſe Zeit geſchahen in dem Mecklenburgiſchen ſonderlich viel Kien- oder Kiefernanpflanzun- gen; den Anfang dazu machte die Herzoginn Sophia, eine geborne Koͤniginn von Daͤnne- mark, die zu Guͤſtrow begraben liegt h). Man verfuhr daſelbſt alſo: Man trocknete die Kien- aͤpfel auf Horden, und ſchlug ſodann den Saa- men heraus. Sie ließen die Aecker dazu mit weiten Furchen pfluͤgen, miſchten den Saamen mit Sand und ſtreuten ihn ſo duͤnne aus; ſie [r]geten ihn unter, wenn kein Heidekraut da war, im Gegentheil pfluͤgten ſie ihn unter; um ſei- nen Wachsthum in die Hoͤhe zu befoͤrdern, ſchnitten ſie ihm unten die Zweige aus. Im Braunſchweigiſchen faͤllete man das Eichen- und Errlenholz zum Bauen gegen Ende des Michaelismonats; Buchen und Fichten zu Anfange daſſelben; vom Brachmonat bis zum Herbſt faͤllete man nicht.
Man hatte zur Beſorgung der Polizey und Gerichtsbarkeit in Forſtſachen die Forſtge- richte. Dergleichen beruͤhmte Gerichte waren noch aus den mittlern Zeiten viele. Eines der beruͤhmt[e]ſten war das Forſtgericht zu
Nuͤrn-
h) Colers Hausbuch, 1 Theil, 8 B. C. 9. p. 199.
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te man im alten Heumond, oder im Michaelis-
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dieſe Zeit geſchahen in dem Mecklenburgiſchen
ſonderlich viel Kien- oder Kiefernanpflanzun-
gen; den Anfang dazu machte die Herzoginn
Sophia, eine geborne Koͤniginn von Daͤnne-
mark, die zu Guͤſtrow begraben liegt h). Man
verfuhr daſelbſt alſo: Man trocknete die Kien-
aͤpfel auf Horden, und ſchlug ſodann den Saa-
men heraus. Sie ließen die Aecker dazu mit
weiten Furchen pfluͤgen, miſchten den Saamen
mit Sand und ſtreuten ihn ſo duͤnne aus; ſie
rgeten ihn unter, wenn kein Heidekraut da war,
im Gegentheil pfluͤgten ſie ihn unter; um ſei-
nen Wachsthum in die Hoͤhe zu befoͤrdern,
ſchnitten ſie ihm unten die Zweige aus. Im
Braunſchweigiſchen faͤllete man das Eichen-
und Errlenholz zum Bauen gegen Ende des
Michaelismonats; Buchen und Fichten zu
Anfange daſſelben; vom Brachmonat bis zum
Herbſt faͤllete man nicht.
Man hatte zur Beſorgung der Polizey und
Gerichtsbarkeit in Forſtſachen die Forſtge-
richte. Dergleichen beruͤhmte Gerichte waren
noch aus den mittlern Zeiten viele. Eines
der beruͤhmteſten war das Forſtgericht zu
Nuͤrn-
h) Colers Hausbuch, 1 Theil, 8 B. C. 9. p. 199.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 274. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/284>, abgerufen am 22.11.2024.
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