bigen sodann auf einen Haufen, den man mit Plänen und Tüchern belastete, damit er sich nicht verröche. So zog man von einem Sto- cke, wenn er gediehe, wohl einen halben Schef- fel. Der Preis des Hopfens war zu 1 Thaler, ein bis zwey Gülden. Hievon wich die märki- sche Bauart etwas ab. Im abnehmenden Mond oder im letzten Viertel des Monat März hackte, beschnitt, bemollete und bewarf man den Hopfen; acht oder vierzehn Tage nach Ostern setzte man die Stangen; nach Pfing- sten oder Johannis, oder so oft es nöthig ist, hackte man den Hopfengarten um, blattete die obern Blätter ab, und band ihn an Stan- gen; zu Aegidii, oder vierzehn Tage vor Mi- chaelis, nahm man ihn ab. Auf den Herbst umhackte man die Stöcke wieder, deckte sie mit Erde, und ließ sie also bis wieder zur Fasten liegen f). Man düngte über das an- dere oder dritte Jahr, jedoch so, daß man den Schweinemist, womit es geschahe, um die Gruben herum legte, welches zugleich ein Be- weis von der um diese Zeiten in der Mark blühenden Schweinezucht ist. Am liebsten that man es im Herbst beym Niederlegen der Stöcke. Diese Art zu düngen hat den Vor- zug vor dem Ueberdüngen des ganzen Hopfen- gartens, wobey so viel Unkraut wächst. Co- ler giebt in dem angeführten Hausbuche noch
eine
f) Coler l. c. p. 154.
P 5
bigen ſodann auf einen Haufen, den man mit Plaͤnen und Tuͤchern belaſtete, damit er ſich nicht verroͤche. So zog man von einem Sto- cke, wenn er gediehe, wohl einen halben Schef- fel. Der Preis des Hopfens war zu 1 Thaler, ein bis zwey Guͤlden. Hievon wich die maͤrki- ſche Bauart etwas ab. Im abnehmenden Mond oder im letzten Viertel des Monat Maͤrz hackte, beſchnitt, bemollete und bewarf man den Hopfen; acht oder vierzehn Tage nach Oſtern ſetzte man die Stangen; nach Pfing- ſten oder Johannis, oder ſo oft es noͤthig iſt, hackte man den Hopfengarten um, blattete die obern Blaͤtter ab, und band ihn an Stan- gen; zu Aegidii, oder vierzehn Tage vor Mi- chaelis, nahm man ihn ab. Auf den Herbſt umhackte man die Stoͤcke wieder, deckte ſie mit Erde, und ließ ſie alſo bis wieder zur Faſten liegen f). Man duͤngte uͤber das an- dere oder dritte Jahr, jedoch ſo, daß man den Schweinemiſt, womit es geſchahe, um die Gruben herum legte, welches zugleich ein Be- weis von der um dieſe Zeiten in der Mark bluͤhenden Schweinezucht iſt. Am liebſten that man es im Herbſt beym Niederlegen der Stoͤcke. Dieſe Art zu duͤngen hat den Vor- zug vor dem Ueberduͤngen des ganzen Hopfen- gartens, wobey ſo viel Unkraut waͤchſt. Co- ler giebt in dem angefuͤhrten Hausbuche noch
eine
f) Coler l. c. p. 154.
P 5
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0243"n="233"/>
bigen ſodann auf einen Haufen, den man mit<lb/>
Plaͤnen und Tuͤchern belaſtete, damit er ſich<lb/>
nicht verroͤche. So zog man von einem Sto-<lb/>
cke, wenn er gediehe, wohl einen halben Schef-<lb/>
fel. Der Preis des Hopfens war zu 1 Thaler,<lb/>
ein bis zwey Guͤlden. Hievon wich die maͤrki-<lb/>ſche Bauart etwas ab. Im abnehmenden<lb/>
Mond oder im letzten Viertel des Monat Maͤrz<lb/>
hackte, beſchnitt, bemollete und bewarf man<lb/>
den Hopfen; acht oder vierzehn Tage nach<lb/>
Oſtern ſetzte man die Stangen; nach Pfing-<lb/>ſten oder Johannis, oder ſo oft es noͤthig iſt,<lb/>
hackte man den Hopfengarten um, blattete<lb/>
die obern Blaͤtter ab, und band ihn an Stan-<lb/>
gen; zu Aegidii, oder vierzehn Tage vor Mi-<lb/>
chaelis, nahm man ihn ab. Auf den Herbſt<lb/>
umhackte man die Stoͤcke wieder, deckte ſie<lb/>
mit Erde, und ließ ſie alſo bis wieder zur<lb/>
Faſten liegen <noteplace="foot"n="f)">Coler <hirendition="#aq">l. c. p.</hi> 154.</note>. Man duͤngte uͤber das an-<lb/>
dere oder dritte Jahr, jedoch ſo, daß man den<lb/>
Schweinemiſt, womit es geſchahe, um die<lb/>
Gruben herum legte, welches zugleich ein Be-<lb/>
weis von der um dieſe Zeiten in der Mark<lb/>
bluͤhenden Schweinezucht iſt. Am liebſten<lb/>
that man es im Herbſt beym Niederlegen der<lb/>
Stoͤcke. Dieſe Art zu duͤngen hat den Vor-<lb/>
zug vor dem Ueberduͤngen des ganzen Hopfen-<lb/>
gartens, wobey ſo viel Unkraut waͤchſt. Co-<lb/>
ler giebt in dem angefuͤhrten Hausbuche noch<lb/><fwplace="bottom"type="sig">P 5</fw><fwplace="bottom"type="catch">eine</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[233/0243]
bigen ſodann auf einen Haufen, den man mit
Plaͤnen und Tuͤchern belaſtete, damit er ſich
nicht verroͤche. So zog man von einem Sto-
cke, wenn er gediehe, wohl einen halben Schef-
fel. Der Preis des Hopfens war zu 1 Thaler,
ein bis zwey Guͤlden. Hievon wich die maͤrki-
ſche Bauart etwas ab. Im abnehmenden
Mond oder im letzten Viertel des Monat Maͤrz
hackte, beſchnitt, bemollete und bewarf man
den Hopfen; acht oder vierzehn Tage nach
Oſtern ſetzte man die Stangen; nach Pfing-
ſten oder Johannis, oder ſo oft es noͤthig iſt,
hackte man den Hopfengarten um, blattete
die obern Blaͤtter ab, und band ihn an Stan-
gen; zu Aegidii, oder vierzehn Tage vor Mi-
chaelis, nahm man ihn ab. Auf den Herbſt
umhackte man die Stoͤcke wieder, deckte ſie
mit Erde, und ließ ſie alſo bis wieder zur
Faſten liegen f). Man duͤngte uͤber das an-
dere oder dritte Jahr, jedoch ſo, daß man den
Schweinemiſt, womit es geſchahe, um die
Gruben herum legte, welches zugleich ein Be-
weis von der um dieſe Zeiten in der Mark
bluͤhenden Schweinezucht iſt. Am liebſten
that man es im Herbſt beym Niederlegen der
Stoͤcke. Dieſe Art zu duͤngen hat den Vor-
zug vor dem Ueberduͤngen des ganzen Hopfen-
gartens, wobey ſo viel Unkraut waͤchſt. Co-
ler giebt in dem angefuͤhrten Hausbuche noch
eine
f) Coler l. c. p. 154.
P 5
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 233. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/243>, abgerufen am 27.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.