Nachdem von Gottes Gnaden Wir Lu- dewig, Landgraf zu Hessen, kurz nach unserer angetretenen Fürstlichen Regierung, weniger nicht, als vorhero vor unserm in Gott ru- henden Hochseeligen Herrn Vater beschehen, wegen der Wiederanbauung der Weingärten und Pflanzung fruchtbarer Obstbäume gewis- se Verordnung gethan nachgehends aber be- funden, daß derselben nicht allerdings in allen und dergestalt, wie es billig hätte seyn sollen nachgesetzt worden, und uns dann gleichwohl aus Landes-Fürstlicher treuer Wohlmeynung und Sorgfalt für unser Fürstenthum und Lan- de, und derselben Einwohner, Unterthanen und Angehörige, und für das gemeine Beste, nochmals nicht wenig anlieget, daß der vorge- steckte gemeinnützige Zweck erreicht werde: So wiederholen wir vorbesagte Unsers Hochseeli- ligen Herrn Vaters, und Unsere derenthalben gethane Verordnung hiermit in gnädigstem Ernst, und befehlen allen Unsers Fürsten- thums und darzu gehörigen Graf- und Herr- schaften und Lande Eingesessenen und Einwoh- nern, und wollen, daß nämlich 1) In jed- weder Stadt, Flecken und Dorfschaften, wo entweder vor Alters, oder vor denen verflosse- nen Kriegszeiten Weinberge oder Weingärten gewesen seynd, Unsere Ober- und Unterbe- amten alle Unsere Unterthanen auf einen gewissen Tag unverlängt zusammen fordern,
die-
Nachdem von Gottes Gnaden Wir Lu- dewig, Landgraf zu Heſſen, kurz nach unſerer angetretenen Fuͤrſtlichen Regierung, weniger nicht, als vorhero vor unſerm in Gott ru- henden Hochſeeligen Herrn Vater beſchehen, wegen der Wiederanbauung der Weingaͤrten und Pflanzung fruchtbarer Obſtbaͤume gewiſ- ſe Verordnung gethan nachgehends aber be- funden, daß derſelben nicht allerdings in allen und dergeſtalt, wie es billig haͤtte ſeyn ſollen nachgeſetzt worden, und uns dann gleichwohl aus Landes-Fuͤrſtlicher treuer Wohlmeynung und Sorgfalt fuͤr unſer Fuͤrſtenthum und Lan- de, und derſelben Einwohner, Unterthanen und Angehoͤrige, und fuͤr das gemeine Beſte, nochmals nicht wenig anlieget, daß der vorge- ſteckte gemeinnuͤtzige Zweck erreicht werde: So wiederholen wir vorbeſagte Unſers Hochſeeli- ligen Herrn Vaters, und Unſere derenthalben gethane Verordnung hiermit in gnaͤdigſtem Ernſt, und befehlen allen Unſers Fuͤrſten- thums und darzu gehoͤrigen Graf- und Herr- ſchaften und Lande Eingeſeſſenen und Einwoh- nern, und wollen, daß naͤmlich 1) In jed- weder Stadt, Flecken und Dorfſchaften, wo entweder vor Alters, oder vor denen verfloſſe- nen Kriegszeiten Weinberge oder Weingaͤrten geweſen ſeynd, Unſere Ober- und Unterbe- amten alle Unſere Unterthanen auf einen gewiſſen Tag unverlaͤngt zuſammen fordern,
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Nachdem von Gottes Gnaden Wir Lu-
dewig, Landgraf zu Heſſen, kurz nach unſerer
angetretenen Fuͤrſtlichen Regierung, weniger
nicht, als vorhero vor unſerm in Gott ru-
henden Hochſeeligen Herrn Vater beſchehen,
wegen der Wiederanbauung der Weingaͤrten
und Pflanzung fruchtbarer Obſtbaͤume gewiſ-
ſe Verordnung gethan nachgehends aber be-
funden, daß derſelben nicht allerdings in allen
und dergeſtalt, wie es billig haͤtte ſeyn ſollen
nachgeſetzt worden, und uns dann gleichwohl
aus Landes-Fuͤrſtlicher treuer Wohlmeynung
und Sorgfalt fuͤr unſer Fuͤrſtenthum und Lan-
de, und derſelben Einwohner, Unterthanen
und Angehoͤrige, und fuͤr das gemeine Beſte,
nochmals nicht wenig anlieget, daß der vorge-
ſteckte gemeinnuͤtzige Zweck erreicht werde: So
wiederholen wir vorbeſagte Unſers Hochſeeli-
ligen Herrn Vaters, und Unſere derenthalben
gethane Verordnung hiermit in gnaͤdigſtem
Ernſt, und befehlen allen Unſers Fuͤrſten-
thums und darzu gehoͤrigen Graf- und Herr-
ſchaften und Lande Eingeſeſſenen und Einwoh-
nern, und wollen, daß naͤmlich 1) In jed-
weder Stadt, Flecken und Dorfſchaften, wo
entweder vor Alters, oder vor denen verfloſſe-
nen Kriegszeiten Weinberge oder Weingaͤrten
geweſen ſeynd, Unſere Ober- und Unterbe-
amten alle Unſere Unterthanen auf einen
gewiſſen Tag unverlaͤngt zuſammen fordern,
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 168. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/178>, abgerufen am 24.11.2024.
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