letzten Falle bekam der Reiche, der schon ohne- hin viel Land hatte, noch mehr, daß er es also nicht ordentlich bauen konnte; der Arme erhielt wenig, und entlehnte zuweilen von dem Reichen sein Theil mit übermäßigen Zinsen. Ja die Rei- chen hinderten meist den ärmern Landmann noch sehr, da sie viel Vieh hatten, war ihnen daran gelegen, daß viel Weide liegen blieb, weil der Arme das Land nicht bauen konnte. In vielen Gemeinden hatten die Unterthanen kein eigen- thümliches Land, sondern einem jeden gehörte nur ein unvertheilter Theil vom ganzen Baue. Nach diesem Verhältniß wurde jährlich eine ganze Flur durchs Loos vertheilet, welches noch Reste aus der uralten deutschen Verfassung sind, welche schon Tacitus erwähnet, man nennte dasselbe die Stück- theilung.
In dem Hessendarmstädtischen uu) wurde im J. 1777 eine Landescommission angeordnet zur Berath- und Verbesserung des allgemeinen Nah- rungsstandes. x) Jeder kann Vorschläge und
Erinne-
uu) S. von der Hessendarmstädtischen die Epheme- riden der Menschheit vom J. 1777. St. 2. S. 87.
x) Instructionspunkte für Oekonomiecommissarien im Darmstädtischen. (Intelligenzblatt vom Jah- re 1780. No. 17.) Zu geschwinderer und sicherer Ausbreitung der ökonomischen Verbesserung in Landgräfl. Darmstädtischen Landen hat die fürstl. Landcommission über gewisse Districte eigne Oe- konomiecommissare im vorigen 1779sten Jahre angestellt. Deren Obliegenheiten bestehen aus
der
D 5
letzten Falle bekam der Reiche, der ſchon ohne- hin viel Land hatte, noch mehr, daß er es alſo nicht ordentlich bauen konnte; der Arme erhielt wenig, und entlehnte zuweilen von dem Reichen ſein Theil mit uͤbermaͤßigen Zinſen. Ja die Rei- chen hinderten meiſt den aͤrmern Landmann noch ſehr, da ſie viel Vieh hatten, war ihnen daran gelegen, daß viel Weide liegen blieb, weil der Arme das Land nicht bauen konnte. In vielen Gemeinden hatten die Unterthanen kein eigen- thuͤmliches Land, ſondern einem jeden gehoͤrte nur ein unvertheilter Theil vom ganzen Baue. Nach dieſem Verhaͤltniß wurde jaͤhrlich eine ganze Flur durchs Loos vertheilet, welches noch Reſte aus der uralten deutſchen Verfaſſung ſind, welche ſchon Tacitus erwaͤhnet, man nennte daſſelbe die Stuͤck- theilung.
In dem Heſſendarmſtaͤdtiſchen uu) wurde im J. 1777 eine Landescommiſſion angeordnet zur Berath- und Verbeſſerung des allgemeinen Nah- rungsſtandes. x) Jeder kann Vorſchlaͤge und
Erinne-
uu) S. von der Heſſendarmſtaͤdtiſchen die Epheme- riden der Menſchheit vom J. 1777. St. 2. S. 87.
x) Inſtructionspunkte fuͤr Oekonomiecommiſſarien im Darmſtaͤdtiſchen. (Intelligenzblatt vom Jah- re 1780. No. 17.) Zu geſchwinderer und ſicherer Ausbreitung der oͤkonomiſchen Verbeſſerung in Landgraͤfl. Darmſtaͤdtiſchen Landen hat die fuͤrſtl. Landcommiſſion uͤber gewiſſe Diſtricte eigne Oe- konomiecommiſſare im vorigen 1779ſten Jahre angeſtellt. Deren Obliegenheiten beſtehen aus
der
D 5
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0083"n="57"/>
letzten Falle bekam der Reiche, der ſchon ohne-<lb/>
hin viel Land hatte, noch mehr, daß er es alſo<lb/>
nicht ordentlich bauen konnte; der Arme erhielt<lb/>
wenig, und entlehnte zuweilen von dem Reichen<lb/>ſein Theil mit uͤbermaͤßigen Zinſen. Ja die Rei-<lb/>
chen hinderten meiſt den aͤrmern Landmann noch<lb/>ſehr, da ſie viel Vieh hatten, war ihnen daran<lb/>
gelegen, daß viel Weide liegen blieb, weil der<lb/>
Arme das Land nicht bauen konnte. In vielen<lb/>
Gemeinden hatten die Unterthanen kein eigen-<lb/>
thuͤmliches Land, ſondern einem jeden gehoͤrte nur<lb/>
ein unvertheilter Theil vom ganzen Baue. Nach<lb/>
dieſem Verhaͤltniß wurde jaͤhrlich eine ganze Flur<lb/>
durchs Loos vertheilet, welches noch Reſte aus der<lb/>
uralten deutſchen Verfaſſung ſind, welche ſchon<lb/>
Tacitus erwaͤhnet, man nennte daſſelbe die Stuͤck-<lb/>
theilung.</p><lb/><p>In dem Heſſendarmſtaͤdtiſchen <noteplace="foot"n="uu)">S. von der Heſſendarmſtaͤdtiſchen die Epheme-<lb/>
riden der Menſchheit vom J. 1777. St. 2. S. 87.</note> wurde im<lb/>
J. 1777 eine Landescommiſſion angeordnet zur<lb/>
Berath- und Verbeſſerung des allgemeinen Nah-<lb/>
rungsſtandes. <notexml:id="seg2pn_13_1"next="#seg2pn_13_2"place="foot"n="x)">Inſtructionspunkte fuͤr Oekonomiecommiſſarien<lb/>
im Darmſtaͤdtiſchen. (Intelligenzblatt vom Jah-<lb/>
re 1780. <hirendition="#aq">No.</hi> 17.) Zu geſchwinderer und ſicherer<lb/>
Ausbreitung der oͤkonomiſchen Verbeſſerung in<lb/>
Landgraͤfl. Darmſtaͤdtiſchen Landen hat die fuͤrſtl.<lb/>
Landcommiſſion uͤber gewiſſe Diſtricte eigne Oe-<lb/>
konomiecommiſſare im vorigen 1779ſten Jahre<lb/>
angeſtellt. Deren Obliegenheiten beſtehen aus<lb/><fwplace="bottom"type="catch">der</fw></note> Jeder kann Vorſchlaͤge und<lb/><fwplace="bottom"type="sig">D 5</fw><fwplace="bottom"type="catch">Erinne-</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[57/0083]
letzten Falle bekam der Reiche, der ſchon ohne-
hin viel Land hatte, noch mehr, daß er es alſo
nicht ordentlich bauen konnte; der Arme erhielt
wenig, und entlehnte zuweilen von dem Reichen
ſein Theil mit uͤbermaͤßigen Zinſen. Ja die Rei-
chen hinderten meiſt den aͤrmern Landmann noch
ſehr, da ſie viel Vieh hatten, war ihnen daran
gelegen, daß viel Weide liegen blieb, weil der
Arme das Land nicht bauen konnte. In vielen
Gemeinden hatten die Unterthanen kein eigen-
thuͤmliches Land, ſondern einem jeden gehoͤrte nur
ein unvertheilter Theil vom ganzen Baue. Nach
dieſem Verhaͤltniß wurde jaͤhrlich eine ganze Flur
durchs Loos vertheilet, welches noch Reſte aus der
uralten deutſchen Verfaſſung ſind, welche ſchon
Tacitus erwaͤhnet, man nennte daſſelbe die Stuͤck-
theilung.
In dem Heſſendarmſtaͤdtiſchen uu) wurde im
J. 1777 eine Landescommiſſion angeordnet zur
Berath- und Verbeſſerung des allgemeinen Nah-
rungsſtandes. x) Jeder kann Vorſchlaͤge und
Erinne-
uu) S. von der Heſſendarmſtaͤdtiſchen die Epheme-
riden der Menſchheit vom J. 1777. St. 2. S. 87.
x) Inſtructionspunkte fuͤr Oekonomiecommiſſarien
im Darmſtaͤdtiſchen. (Intelligenzblatt vom Jah-
re 1780. No. 17.) Zu geſchwinderer und ſicherer
Ausbreitung der oͤkonomiſchen Verbeſſerung in
Landgraͤfl. Darmſtaͤdtiſchen Landen hat die fuͤrſtl.
Landcommiſſion uͤber gewiſſe Diſtricte eigne Oe-
konomiecommiſſare im vorigen 1779ſten Jahre
angeſtellt. Deren Obliegenheiten beſtehen aus
der
D 5
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 57. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/83>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.