Manufakturen und der Handlung zu Hamburg und Danzig.
Indessen trugen auch die Höfe alles mögliche bey, die Oekonomie zu befördern. Oft ist es ein Vortheil, daß große Güther, die wegen ihrer Größe nicht gut genug bewirthschaftet werden kön- nen, zertheilet, oder wenigstens die Zergliederung erleichtert wird. Man richtete auf diesen Punkt nach dem landverderblichen Kriege sonderlich in Sachsen seine Aufmerksamkeit, da es oft nöthig war, damit sich die Unterthanen durch Veräuße- rung eines Theils ihrer Güter von Schulden be- freyen, und den übrigen desto glücklicher und vor- theilhafter benutzen konnten. Es erschienen des- halb verschiedene Verordnungen in Sachsen, wel- che die gewissermaßen zugelaßne Dismembration der Güter betreffen. So finden sich dergleichen von 1766 und 1768, welches letztere das Man- dat von 1732 vom 26sten Januar einschärft.
Schon im vorigen Jahrhunderte hatte der große Seckendorf die Landesvermessung als ein Hauptmittel zu einer glücklichen Einrichtung ei- nes Landes vorgeschlagen, allein es finden sich keine Spuren, daß man es in Ausübung gebracht. In unserm Jahrhunderte wiederholte ihn Franz im Staatsgeographus, und Hr. von Griesheim in den Beyträgen zur Aufnahme des blühenden Wohlstandes der Staaten; am ausführlichsten empfahl dieselben neuerlich Wilke in seiner Schrift von den Landesvermessungen. Es kam zur Aus- führung in den magdeburgischen, schlesischen,
sachsen-
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Manufakturen und der Handlung zu Hamburg und Danzig.
Indeſſen trugen auch die Hoͤfe alles moͤgliche bey, die Oekonomie zu befoͤrdern. Oft iſt es ein Vortheil, daß große Guͤther, die wegen ihrer Groͤße nicht gut genug bewirthſchaftet werden koͤn- nen, zertheilet, oder wenigſtens die Zergliederung erleichtert wird. Man richtete auf dieſen Punkt nach dem landverderblichen Kriege ſonderlich in Sachſen ſeine Aufmerkſamkeit, da es oft noͤthig war, damit ſich die Unterthanen durch Veraͤuße- rung eines Theils ihrer Guͤter von Schulden be- freyen, und den uͤbrigen deſto gluͤcklicher und vor- theilhafter benutzen konnten. Es erſchienen des- halb verſchiedene Verordnungen in Sachſen, wel- che die gewiſſermaßen zugelaßne Dismembration der Guͤter betreffen. So finden ſich dergleichen von 1766 und 1768, welches letztere das Man- dat von 1732 vom 26ſten Januar einſchaͤrft.
Schon im vorigen Jahrhunderte hatte der große Seckendorf die Landesvermeſſung als ein Hauptmittel zu einer gluͤcklichen Einrichtung ei- nes Landes vorgeſchlagen, allein es finden ſich keine Spuren, daß man es in Ausuͤbung gebracht. In unſerm Jahrhunderte wiederholte ihn Franz im Staatsgeographus, und Hr. von Griesheim in den Beytraͤgen zur Aufnahme des bluͤhenden Wohlſtandes der Staaten; am ausfuͤhrlichſten empfahl dieſelben neuerlich Wilke in ſeiner Schrift von den Landesvermeſſungen. Es kam zur Aus- fuͤhrung in den magdeburgiſchen, ſchleſiſchen,
ſachſen-
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Manufakturen und der Handlung zu Hamburg
und Danzig.
Indeſſen trugen auch die Hoͤfe alles moͤgliche
bey, die Oekonomie zu befoͤrdern. Oft iſt es ein
Vortheil, daß große Guͤther, die wegen ihrer
Groͤße nicht gut genug bewirthſchaftet werden koͤn-
nen, zertheilet, oder wenigſtens die Zergliederung
erleichtert wird. Man richtete auf dieſen Punkt
nach dem landverderblichen Kriege ſonderlich in
Sachſen ſeine Aufmerkſamkeit, da es oft noͤthig
war, damit ſich die Unterthanen durch Veraͤuße-
rung eines Theils ihrer Guͤter von Schulden be-
freyen, und den uͤbrigen deſto gluͤcklicher und vor-
theilhafter benutzen konnten. Es erſchienen des-
halb verſchiedene Verordnungen in Sachſen, wel-
che die gewiſſermaßen zugelaßne Dismembration
der Guͤter betreffen. So finden ſich dergleichen
von 1766 und 1768, welches letztere das Man-
dat von 1732 vom 26ſten Januar einſchaͤrft.
Schon im vorigen Jahrhunderte hatte der
große Seckendorf die Landesvermeſſung als ein
Hauptmittel zu einer gluͤcklichen Einrichtung ei-
nes Landes vorgeſchlagen, allein es finden ſich
keine Spuren, daß man es in Ausuͤbung gebracht.
In unſerm Jahrhunderte wiederholte ihn Franz
im Staatsgeographus, und Hr. von Griesheim
in den Beytraͤgen zur Aufnahme des bluͤhenden
Wohlſtandes der Staaten; am ausfuͤhrlichſten
empfahl dieſelben neuerlich Wilke in ſeiner Schrift
von den Landesvermeſſungen. Es kam zur Aus-
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 53. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/79>, abgerufen am 24.11.2024.
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