dieser Thiere verlieren sich meist in den ältern Zei- ten, da wir vielleicht wenig von dem edlern Fe- dervieh einheimisch nennen können. Einen gro- ßen Antheil an der Einführung vieler Arten ha- ben vielleicht die Kreuzzüge, deren Vortheile für die Oekonomie der mittlern Zeiten ich mir zu weitern Untersuchungen vorbehalte. Vieles ha- ben wir auch aus Italien erhalten. Die Reli- gion, die, wie ich oben errinnert habe, zu ge- wissen Zeiten einen Ersatz für das untersagte Fleischessen verlangte, begünstigte die Federvieh- zucht in den Fastenzeiten durch den häufigen Ge- nuß der Eyer sehr, diese Art von Consumtion hat vielleicht durch die Reformation etwas abgenom- men; ob sich gleich diese Abnahme nur auf das zahme Federvieh, nicht aber auf das Federwild erstreckt, wofür man, da es zur Jagd, einem Hauptvergnügen der Höfe, gehörte, von Zeit zu Zeit mehr sorgte.
Im sechzehnten Jahrhunderte finden sich in den Jagdordnungen vielerley Federvieh und Fe- derwild (denn auch dessen Geschichte will ich zu- gleich hier mit behandeln). In der Bayerischen Jagdordnung vom Jahr 1568 a) kamen unter dem jagdbaren Geflügel vor: Enten, Rebhüner, Tauben, b) Wachteln, Krammetsvogel, c) Ler- chen, Schneppen, d) und man kannte auch schon
die
a) Art. 11. S. Fritsch l. c. S. 73.
b) Vornehmlich wilde Tauben. Art. 22.
c) Art. 22.
d) Art. 22.
G g 3
dieſer Thiere verlieren ſich meiſt in den aͤltern Zei- ten, da wir vielleicht wenig von dem edlern Fe- dervieh einheimiſch nennen koͤnnen. Einen gro- ßen Antheil an der Einfuͤhrung vieler Arten ha- ben vielleicht die Kreuzzuͤge, deren Vortheile fuͤr die Oekonomie der mittlern Zeiten ich mir zu weitern Unterſuchungen vorbehalte. Vieles ha- ben wir auch aus Italien erhalten. Die Reli- gion, die, wie ich oben errinnert habe, zu ge- wiſſen Zeiten einen Erſatz fuͤr das unterſagte Fleiſcheſſen verlangte, beguͤnſtigte die Federvieh- zucht in den Faſtenzeiten durch den haͤufigen Ge- nuß der Eyer ſehr, dieſe Art von Conſumtion hat vielleicht durch die Reformation etwas abgenom- men; ob ſich gleich dieſe Abnahme nur auf das zahme Federvieh, nicht aber auf das Federwild erſtreckt, wofuͤr man, da es zur Jagd, einem Hauptvergnuͤgen der Hoͤfe, gehoͤrte, von Zeit zu Zeit mehr ſorgte.
Im ſechzehnten Jahrhunderte finden ſich in den Jagdordnungen vielerley Federvieh und Fe- derwild (denn auch deſſen Geſchichte will ich zu- gleich hier mit behandeln). In der Bayeriſchen Jagdordnung vom Jahr 1568 a) kamen unter dem jagdbaren Gefluͤgel vor: Enten, Rebhuͤner, Tauben, b) Wachteln, Krammetsvogel, c) Ler- chen, Schneppen, d) und man kannte auch ſchon
die
a) Art. 11. S. Fritſch l. c. S. 73.
b) Vornehmlich wilde Tauben. Art. 22.
c) Art. 22.
d) Art. 22.
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dieſer Thiere verlieren ſich meiſt in den aͤltern Zei-
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dervieh einheimiſch nennen koͤnnen. Einen gro-
ßen Antheil an der Einfuͤhrung vieler Arten ha-
ben vielleicht die Kreuzzuͤge, deren Vortheile fuͤr
die Oekonomie der mittlern Zeiten ich mir zu
weitern Unterſuchungen vorbehalte. Vieles ha-
ben wir auch aus Italien erhalten. Die Reli-
gion, die, wie ich oben errinnert habe, zu ge-
wiſſen Zeiten einen Erſatz fuͤr das unterſagte
Fleiſcheſſen verlangte, beguͤnſtigte die Federvieh-
zucht in den Faſtenzeiten durch den haͤufigen Ge-
nuß der Eyer ſehr, dieſe Art von Conſumtion hat
vielleicht durch die Reformation etwas abgenom-
men; ob ſich gleich dieſe Abnahme nur auf das
zahme Federvieh, nicht aber auf das Federwild
erſtreckt, wofuͤr man, da es zur Jagd, einem
Hauptvergnuͤgen der Hoͤfe, gehoͤrte, von Zeit zu
Zeit mehr ſorgte.
Im ſechzehnten Jahrhunderte finden ſich in
den Jagdordnungen vielerley Federvieh und Fe-
derwild (denn auch deſſen Geſchichte will ich zu-
gleich hier mit behandeln). In der Bayeriſchen
Jagdordnung vom Jahr 1568 a) kamen unter
dem jagdbaren Gefluͤgel vor: Enten, Rebhuͤner,
Tauben, b) Wachteln, Krammetsvogel, c) Ler-
chen, Schneppen, d) und man kannte auch ſchon
die
a) Art. 11. S. Fritſch l. c. S. 73.
b) Vornehmlich wilde Tauben. Art. 22.
c) Art. 22.
d) Art. 22.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 469. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/495>, abgerufen am 25.11.2024.
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