ten s) im J. 1768 am 17ten Sept. bekannt gemacht. Diese Gesellschaft ist eine der ersten dieser Art; die Bienenzucht hat derselben schon wichtige Entdeckungen zu danken.
Die Bienenzucht der Oberlausitz war sonder- lich in dem Muskauischen und dem Amte Hoyers- werda sehr ansehnlich, und wurde es durch sie noch mehr. Man that von Seiten der Regie- rung in Sachsen noch mehr. Sie wendete ih- re Aufmerksamkeit auch auf die Gesetze, die die Bienenzucht angehen. Das bisherige Bienen- recht erklärte z. B. die Bienen für einen wil- den Wurm, aus welchem Grundsatze allerhand andere nachtheilige Rechtssätze, vornehmlich in Ansehung der Verfolgung und Wiederforde- rung eines von dem einen zu dem andern ge- gangenen Schwarmes flossen. Man entschied nach dem Römischen Rechte, auch dem Mag- deburgischen Weichbilde und dem Sächsischen Landrechte. Viele Fälle, die bey der Bienen- zucht vorkommen können, waren darinne ent- weder gar nicht, oder doch so entschieden, daß es besser gewesen wäre, wenn man gar keine Bestimmung darinne gehabt hätte. Diesem suchte die Chursächsische Landesdeputation zur Oekonomie, Manufactur und Commercien- wesen abzuhelfen, und verlangte daher von der
Ge-
s) Sie finden sich im Intell. Blatt von 1766 S. 279. ingl. Geschichte der Bienengesellschaft in der Oberlausitz, siebente Anzeige, S. 8 Leipz. Int. Bl. N. 5. 1771.
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ten s) im J. 1768 am 17ten Sept. bekannt gemacht. Dieſe Geſellſchaft iſt eine der erſten dieſer Art; die Bienenzucht hat derſelben ſchon wichtige Entdeckungen zu danken.
Die Bienenzucht der Oberlauſitz war ſonder- lich in dem Muſkauiſchen und dem Amte Hoyers- werda ſehr anſehnlich, und wurde es durch ſie noch mehr. Man that von Seiten der Regie- rung in Sachſen noch mehr. Sie wendete ih- re Aufmerkſamkeit auch auf die Geſetze, die die Bienenzucht angehen. Das bisherige Bienen- recht erklaͤrte z. B. die Bienen fuͤr einen wil- den Wurm, aus welchem Grundſatze allerhand andere nachtheilige Rechtsſaͤtze, vornehmlich in Anſehung der Verfolgung und Wiederforde- rung eines von dem einen zu dem andern ge- gangenen Schwarmes floſſen. Man entſchied nach dem Roͤmiſchen Rechte, auch dem Mag- deburgiſchen Weichbilde und dem Saͤchſiſchen Landrechte. Viele Faͤlle, die bey der Bienen- zucht vorkommen koͤnnen, waren darinne ent- weder gar nicht, oder doch ſo entſchieden, daß es beſſer geweſen waͤre, wenn man gar keine Beſtimmung darinne gehabt haͤtte. Dieſem ſuchte die Churſaͤchſiſche Landesdeputation zur Oekonomie, Manufactur und Commercien- weſen abzuhelfen, und verlangte daher von der
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s) Sie finden ſich im Intell. Blatt von 1766 S. 279. ingl. Geſchichte der Bienengeſellſchaft in der Oberlauſitz, ſiebente Anzeige, S. 8 Leipz. Int. Bl. N. 5. 1771.
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ten s) im J. 1768 am 17ten Sept. bekannt
gemacht. Dieſe Geſellſchaft iſt eine der erſten
dieſer Art; die Bienenzucht hat derſelben ſchon
wichtige Entdeckungen zu danken.
Die Bienenzucht der Oberlauſitz war ſonder-
lich in dem Muſkauiſchen und dem Amte Hoyers-
werda ſehr anſehnlich, und wurde es durch ſie
noch mehr. Man that von Seiten der Regie-
rung in Sachſen noch mehr. Sie wendete ih-
re Aufmerkſamkeit auch auf die Geſetze, die die
Bienenzucht angehen. Das bisherige Bienen-
recht erklaͤrte z. B. die Bienen fuͤr einen wil-
den Wurm, aus welchem Grundſatze allerhand
andere nachtheilige Rechtsſaͤtze, vornehmlich in
Anſehung der Verfolgung und Wiederforde-
rung eines von dem einen zu dem andern ge-
gangenen Schwarmes floſſen. Man entſchied
nach dem Roͤmiſchen Rechte, auch dem Mag-
deburgiſchen Weichbilde und dem Saͤchſiſchen
Landrechte. Viele Faͤlle, die bey der Bienen-
zucht vorkommen koͤnnen, waren darinne ent-
weder gar nicht, oder doch ſo entſchieden, daß
es beſſer geweſen waͤre, wenn man gar keine
Beſtimmung darinne gehabt haͤtte. Dieſem
ſuchte die Churſaͤchſiſche Landesdeputation zur
Oekonomie, Manufactur und Commercien-
weſen abzuhelfen, und verlangte daher von der
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s) Sie finden ſich im Intell. Blatt von 1766 S.
279. ingl. Geſchichte der Bienengeſellſchaft in der
Oberlauſitz, ſiebente Anzeige, S. 8 Leipz. Int.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 345. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/371>, abgerufen am 22.11.2024.
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