dern und Hölzern Bienengärten und Zei- delweiden herkommen, die sollen noch- malen bleiben, und durch unsere Beam- ten und Forstleute ob denselben gehal- ten, doch auch uns von solchen gebühr- liche Zins geräuchet und anders so sich gebühret, geleistet werden. Eine Braun- schweigisch-Lüneburgische vom J. 1665 e) gedenkt der Waldbienenzucht gleichfalls, vor- nehmlich aber der Gewohnheit, die Bienen in die Wälder zur Weide zu führen, und sie da- selbst gegen Erlegung eines gewissen Zinses eini- ge Zeit lang zu unterhalten. Indessen dauerte sie in allen diesen Ländern und Orten meist nur als ein gewöhnliches Geschäft fort, ohne daß man sich sehr um ihre Ausbreitung bemühete, man unterstützte sie weiter von der Seite der Regierungen nicht; die einzige Muskaui- sche f) ausgenommen, welche von ihrer Herr- schaft in ihren Rechten und Freyheiten geschü- tzet wurde. Hingegen ließen die Regierungen, z. E. in der Mark, diese Zeidlergesellschaften ein- gehen, und schafften sie ab, weil diese Art von Bienenbau ihnen gegen die guten Forstre- geln zu streiten schien, welches auch, wenn man nicht die gehörigen Einschränkungen beobachtet, wirklich geschiehet. Nur alsdenn kann eine sol-
che
e) §. 40 und 41.
f) Die Artikel der gesammten Zeidler in der Herr- schaft Muskau d. d. 25. Febr. 1648. s. in Schirachs Waldbienenzucht im Vorbericht S. 30 bis 36.
dern und Hoͤlzern Bienengaͤrten und Zei- delweiden herkommen, die ſollen noch- malen bleiben, und durch unſere Beam- ten und Forſtleute ob denſelben gehal- ten, doch auch uns von ſolchen gebuͤhr- liche Zins geraͤuchet und anders ſo ſich gebuͤhret, geleiſtet werden. Eine Braun- ſchweigiſch-Luͤneburgiſche vom J. 1665 e) gedenkt der Waldbienenzucht gleichfalls, vor- nehmlich aber der Gewohnheit, die Bienen in die Waͤlder zur Weide zu fuͤhren, und ſie da- ſelbſt gegen Erlegung eines gewiſſen Zinſes eini- ge Zeit lang zu unterhalten. Indeſſen dauerte ſie in allen dieſen Laͤndern und Orten meiſt nur als ein gewoͤhnliches Geſchaͤft fort, ohne daß man ſich ſehr um ihre Ausbreitung bemuͤhete, man unterſtuͤtzte ſie weiter von der Seite der Regierungen nicht; die einzige Muſkaui- ſche f) ausgenommen, welche von ihrer Herr- ſchaft in ihren Rechten und Freyheiten geſchuͤ- tzet wurde. Hingegen ließen die Regierungen, z. E. in der Mark, dieſe Zeidlergeſellſchaften ein- gehen, und ſchafften ſie ab, weil dieſe Art von Bienenbau ihnen gegen die guten Forſtre- geln zu ſtreiten ſchien, welches auch, wenn man nicht die gehoͤrigen Einſchraͤnkungen beobachtet, wirklich geſchiehet. Nur alsdenn kann eine ſol-
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e) §. 40 und 41.
f) Die Artikel der geſammten Zeidler in der Herr- ſchaft Muſkau d. d. 25. Febr. 1648. ſ. in Schirachs Waldbienenzucht im Vorbericht S. 30 bis 36.
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dern und Hoͤlzern Bienengaͤrten und Zei-
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ten und Forſtleute ob denſelben gehal-
ten, doch auch uns von ſolchen gebuͤhr-
liche Zins geraͤuchet und anders ſo ſich
gebuͤhret, geleiſtet werden. Eine Braun-
ſchweigiſch-Luͤneburgiſche vom J. 1665 e)
gedenkt der Waldbienenzucht gleichfalls, vor-
nehmlich aber der Gewohnheit, die Bienen in
die Waͤlder zur Weide zu fuͤhren, und ſie da-
ſelbſt gegen Erlegung eines gewiſſen Zinſes eini-
ge Zeit lang zu unterhalten. Indeſſen dauerte
ſie in allen dieſen Laͤndern und Orten meiſt nur
als ein gewoͤhnliches Geſchaͤft fort, ohne daß
man ſich ſehr um ihre Ausbreitung bemuͤhete,
man unterſtuͤtzte ſie weiter von der Seite der
Regierungen nicht; die einzige Muſkaui-
ſche f) ausgenommen, welche von ihrer Herr-
ſchaft in ihren Rechten und Freyheiten geſchuͤ-
tzet wurde. Hingegen ließen die Regierungen,
z. E. in der Mark, dieſe Zeidlergeſellſchaften ein-
gehen, und ſchafften ſie ab, weil dieſe Art
von Bienenbau ihnen gegen die guten Forſtre-
geln zu ſtreiten ſchien, welches auch, wenn man
nicht die gehoͤrigen Einſchraͤnkungen beobachtet,
wirklich geſchiehet. Nur alsdenn kann eine ſol-
che
e) §. 40 und 41.
f) Die Artikel der geſammten Zeidler in der Herr-
ſchaft Muſkau d. d. 25. Febr. 1648. ſ. in Schirachs
Waldbienenzucht im Vorbericht S. 30 bis 36.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 333. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/359>, abgerufen am 22.11.2024.
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