langet, wodurch dieses schnell und von Zeit zu Zeit mit mehrerm Nachdruck könne getrieben werden, ohne das Land oder Kirchen im min- desten zu beschweren. Diesen zu gründen ver- langt er, daß jedes zu verbindende Paar auf dem Lande und in Städten etwas dazu erlegen müßte. Dieser Fond wird zu Anschaffung der Bäume angewendet. Er siehet hierbey so viel möglich auf gleichstarke Bäume. Zu Planta- gen wählt derselbe die Klöster, die königlichen Domainen, Aemter, die Städte und Flecken, und die königlichen Forste. Er verlangt noch ausserdem, daß alle diese Orte von Vorgesetz- ten bereiset, ausgemessen, und die Anlage der Plantagen angeordnet, hernach auch die Pflan- zung jährlich wenigstens 2 mal besucht und da- von Bericht an die Cammer erstattet, und von den zur Pflanzung bestimmten Geldern ge- naue Rechnungen abgelegt werden. Endlich giebt er im vierten Abschnitte noch verschiedene heilsame Regeln, welche bey dergleichen Anla- gen zu beobachten sind.
Er setzt zur Regel, daß der Maulbeerbaum am besten im Weinlande fortkomme; daß die Gruben einige Monate vorher geöffnet werden, worein die Stöcke kommen sollen; daß sie 20 bis 25 Fuß weit in den Plantagen von einan- der stehen, fleißig unter dem Messer gehalten, vom Moos gereinigt, das im Winter erfror- ne Holz fleißig ausgeschnitten, und bey aus- bleibendem Regen begossen werden. Uebrigens
gehö-
langet, wodurch dieſes ſchnell und von Zeit zu Zeit mit mehrerm Nachdruck koͤnne getrieben werden, ohne das Land oder Kirchen im min- deſten zu beſchweren. Dieſen zu gruͤnden ver- langt er, daß jedes zu verbindende Paar auf dem Lande und in Staͤdten etwas dazu erlegen muͤßte. Dieſer Fond wird zu Anſchaffung der Baͤume angewendet. Er ſiehet hierbey ſo viel moͤglich auf gleichſtarke Baͤume. Zu Planta- gen waͤhlt derſelbe die Kloͤſter, die koͤniglichen Domainen, Aemter, die Staͤdte und Flecken, und die koͤniglichen Forſte. Er verlangt noch auſſerdem, daß alle dieſe Orte von Vorgeſetz- ten bereiſet, ausgemeſſen, und die Anlage der Plantagen angeordnet, hernach auch die Pflan- zung jaͤhrlich wenigſtens 2 mal beſucht und da- von Bericht an die Cammer erſtattet, und von den zur Pflanzung beſtimmten Geldern ge- naue Rechnungen abgelegt werden. Endlich giebt er im vierten Abſchnitte noch verſchiedene heilſame Regeln, welche bey dergleichen Anla- gen zu beobachten ſind.
Er ſetzt zur Regel, daß der Maulbeerbaum am beſten im Weinlande fortkomme; daß die Gruben einige Monate vorher geoͤffnet werden, worein die Stoͤcke kommen ſollen; daß ſie 20 bis 25 Fuß weit in den Plantagen von einan- der ſtehen, fleißig unter dem Meſſer gehalten, vom Moos gereinigt, das im Winter erfror- ne Holz fleißig ausgeſchnitten, und bey aus- bleibendem Regen begoſſen werden. Uebrigens
gehoͤ-
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langet, wodurch dieſes ſchnell und von Zeit zu
Zeit mit mehrerm Nachdruck koͤnne getrieben
werden, ohne das Land oder Kirchen im min-
deſten zu beſchweren. Dieſen zu gruͤnden ver-
langt er, daß jedes zu verbindende Paar auf
dem Lande und in Staͤdten etwas dazu erlegen
muͤßte. Dieſer Fond wird zu Anſchaffung der
Baͤume angewendet. Er ſiehet hierbey ſo viel
moͤglich auf gleichſtarke Baͤume. Zu Planta-
gen waͤhlt derſelbe die Kloͤſter, die koͤniglichen
Domainen, Aemter, die Staͤdte und Flecken,
und die koͤniglichen Forſte. Er verlangt noch
auſſerdem, daß alle dieſe Orte von Vorgeſetz-
ten bereiſet, ausgemeſſen, und die Anlage der
Plantagen angeordnet, hernach auch die Pflan-
zung jaͤhrlich wenigſtens 2 mal beſucht und da-
von Bericht an die Cammer erſtattet, und
von den zur Pflanzung beſtimmten Geldern ge-
naue Rechnungen abgelegt werden. Endlich
giebt er im vierten Abſchnitte noch verſchiedene
heilſame Regeln, welche bey dergleichen Anla-
gen zu beobachten ſind.
Er ſetzt zur Regel, daß der Maulbeerbaum
am beſten im Weinlande fortkomme; daß die
Gruben einige Monate vorher geoͤffnet werden,
worein die Stoͤcke kommen ſollen; daß ſie 20
bis 25 Fuß weit in den Plantagen von einan-
der ſtehen, fleißig unter dem Meſſer gehalten,
vom Moos gereinigt, das im Winter erfror-
ne Holz fleißig ausgeſchnitten, und bey aus-
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 312. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/338>, abgerufen am 25.11.2024.
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