Gegenden die Wolle verfeinerten. Es gehö- ren hieher in Sachsen die um Stolpen und Ho- henstein, wovon uns die neuere Geschichte noch mehr überzeugen wird.
Die Ermunterungen, die von Zeit zu Zeit in Sachsen d) wegen Anbauung wüster Orte ergiengen, schlossen auch den Wiesenbau nicht aus. Man besorgte sonderlich die Wiesen bey Cammergüthern, und es ergieng deshalb 1625 eine Generalverordnung, daß Laaß und andere Churfürstl. Wiesen zum Heumachen für die Hofstatt angewendet werden sollten; und es wer- den darinnen verschiedene Fehler erinnert. Man sorgte in Sachsen für die beste Einbringung und Trocknung des Heues, durch ein Mandat von 1732, wegen des Heues und Grummets, welches die Unterthanen und Fröhner auf den Rittergütern hauswirthlich mit sogenannten Bock- und Windhaufen setzen und dürre ma- chen sollen.
Doch der Patriotismus darf nicht andere deutsche Provinzen vergessen, die auch an die- ses Nahrungsgeschäft, oft blos durch glückliche Zufälle veranlasset worden. Im 17ten Jahr- hunderte betrieb man im Würtembergischen den Wiesenbau sehr, und rottete viele Holzungen zu diesem Endzwecke aus, daher Herzog Johann Friederich sich genöthiget sahe, in einer Forst- ordnung vom J. 1614 die Neugereuten zu Wie- sen und Waidgängen zu untersagen. In dem
Hol-
d) Die Befehle hierzu finden sich im Cod. Augusteo.
Gegenden die Wolle verfeinerten. Es gehoͤ- ren hieher in Sachſen die um Stolpen und Ho- henſtein, wovon uns die neuere Geſchichte noch mehr uͤberzeugen wird.
Die Ermunterungen, die von Zeit zu Zeit in Sachſen d) wegen Anbauung wuͤſter Orte ergiengen, ſchloſſen auch den Wieſenbau nicht aus. Man beſorgte ſonderlich die Wieſen bey Cammerguͤthern, und es ergieng deshalb 1625 eine Generalverordnung, daß Laaß und andere Churfuͤrſtl. Wieſen zum Heumachen fuͤr die Hofſtatt angewendet werden ſollten; und es wer- den darinnen verſchiedene Fehler erinnert. Man ſorgte in Sachſen fuͤr die beſte Einbringung und Trocknung des Heues, durch ein Mandat von 1732, wegen des Heues und Grummets, welches die Unterthanen und Froͤhner auf den Ritterguͤtern hauswirthlich mit ſogenannten Bock- und Windhaufen ſetzen und duͤrre ma- chen ſollen.
Doch der Patriotiſmus darf nicht andere deutſche Provinzen vergeſſen, die auch an die- ſes Nahrungsgeſchaͤft, oft blos durch gluͤckliche Zufaͤlle veranlaſſet worden. Im 17ten Jahr- hunderte betrieb man im Wuͤrtembergiſchen den Wieſenbau ſehr, und rottete viele Holzungen zu dieſem Endzwecke aus, daher Herzog Johann Friederich ſich genoͤthiget ſahe, in einer Forſt- ordnung vom J. 1614 die Neugereuten zu Wie- ſen und Waidgaͤngen zu unterſagen. In dem
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d) Die Befehle hierzu finden ſich im Cod. Auguſteo.
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Gegenden die Wolle verfeinerten. Es gehoͤ-
ren hieher in Sachſen die um Stolpen und Ho-
henſtein, wovon uns die neuere Geſchichte noch
mehr uͤberzeugen wird.
Die Ermunterungen, die von Zeit zu Zeit
in Sachſen d) wegen Anbauung wuͤſter Orte
ergiengen, ſchloſſen auch den Wieſenbau nicht
aus. Man beſorgte ſonderlich die Wieſen bey
Cammerguͤthern, und es ergieng deshalb 1625
eine Generalverordnung, daß Laaß und andere
Churfuͤrſtl. Wieſen zum Heumachen fuͤr die
Hofſtatt angewendet werden ſollten; und es wer-
den darinnen verſchiedene Fehler erinnert. Man
ſorgte in Sachſen fuͤr die beſte Einbringung
und Trocknung des Heues, durch ein Mandat
von 1732, wegen des Heues und Grummets,
welches die Unterthanen und Froͤhner auf den
Ritterguͤtern hauswirthlich mit ſogenannten
Bock- und Windhaufen ſetzen und duͤrre ma-
chen ſollen.
Doch der Patriotiſmus darf nicht andere
deutſche Provinzen vergeſſen, die auch an die-
ſes Nahrungsgeſchaͤft, oft blos durch gluͤckliche
Zufaͤlle veranlaſſet worden. Im 17ten Jahr-
hunderte betrieb man im Wuͤrtembergiſchen den
Wieſenbau ſehr, und rottete viele Holzungen
zu dieſem Endzwecke aus, daher Herzog Johann
Friederich ſich genoͤthiget ſahe, in einer Forſt-
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 173. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/199>, abgerufen am 24.11.2024.
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