nicht durch die Erhöhung von der Cultur abge- schreckt oder genöthigt werden, den Krapp theu- rer an die Fabrik zu verkaufen, und dadurch die Fabrik auch ihren Preis in Verhältniß gegen die Benachbarten erhöhen muß; die Krapp- pflanzen, welche an die Unterthanen aus der Fa- brike vertheilet werden, sind von allen Abgaben frey, die Ausfuhr roher Krappwurzeln ist mit Imposten belegt, ein Grundsatz der bedenklich wird, wenn nicht die einheimische Consumtion und Absatz schon alle erbauete Producte ver- braucht. Man verbot die Beschädigung der Krappäcker, durch Fahren, Ausreissen, Vertre- ten oder Abschneiden der Krappwurzeln bey der schärfsten Strafe, und wies die Oberämter an, solches den Unterthanen bekannt zu ma- chen, so wie auch, daß die Krappfelder mit Schaaf- und andern Viehtriften verschonet werden sollten. Und obgleich in dem Oberamte Heidelberg dem Hrn. Heddäus die alleinige Fabrik zugestanden, so stehet doch den Unter- thanen frey, ihren Krapp zu verkaufen an wen sie wollen, auch selbst an ausländische Handelsleute. Die erwähnte Krappfabrik und Handlung ist einzig und allein der Gerichtsbar- keit der Commercien- und Fabrikoberintendanz und der ihr nachstehenden Commercien- und Fa- brikcommißion übergeben.
So versuchte man in der Pfalz auch den Rhabarber einheimisch, und dadurch den Land- bau einträglicher zu machen; von dem Fortgan-
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nicht durch die Erhoͤhung von der Cultur abge- ſchreckt oder genoͤthigt werden, den Krapp theu- rer an die Fabrik zu verkaufen, und dadurch die Fabrik auch ihren Preis in Verhaͤltniß gegen die Benachbarten erhoͤhen muß; die Krapp- pflanzen, welche an die Unterthanen aus der Fa- brike vertheilet werden, ſind von allen Abgaben frey, die Ausfuhr roher Krappwurzeln iſt mit Impoſten belegt, ein Grundſatz der bedenklich wird, wenn nicht die einheimiſche Conſumtion und Abſatz ſchon alle erbauete Producte ver- braucht. Man verbot die Beſchaͤdigung der Krappaͤcker, durch Fahren, Ausreiſſen, Vertre- ten oder Abſchneiden der Krappwurzeln bey der ſchaͤrfſten Strafe, und wies die Oberaͤmter an, ſolches den Unterthanen bekannt zu ma- chen, ſo wie auch, daß die Krappfelder mit Schaaf- und andern Viehtriften verſchonet werden ſollten. Und obgleich in dem Oberamte Heidelberg dem Hrn. Heddaͤus die alleinige Fabrik zugeſtanden, ſo ſtehet doch den Unter- thanen frey, ihren Krapp zu verkaufen an wen ſie wollen, auch ſelbſt an auslaͤndiſche Handelsleute. Die erwaͤhnte Krappfabrik und Handlung iſt einzig und allein der Gerichtsbar- keit der Commercien- und Fabrikoberintendanz und der ihr nachſtehenden Commercien- und Fa- brikcommißion uͤbergeben.
So verſuchte man in der Pfalz auch den Rhabarber einheimiſch, und dadurch den Land- bau eintraͤglicher zu machen; von dem Fortgan-
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nicht durch die Erhoͤhung von der Cultur abge-
ſchreckt oder genoͤthigt werden, den Krapp theu-
rer an die Fabrik zu verkaufen, und dadurch
die Fabrik auch ihren Preis in Verhaͤltniß gegen
die Benachbarten erhoͤhen muß; die Krapp-
pflanzen, welche an die Unterthanen aus der Fa-
brike vertheilet werden, ſind von allen Abgaben
frey, die Ausfuhr roher Krappwurzeln iſt mit
Impoſten belegt, ein Grundſatz der bedenklich
wird, wenn nicht die einheimiſche Conſumtion
und Abſatz ſchon alle erbauete Producte ver-
braucht. Man verbot die Beſchaͤdigung der
Krappaͤcker, durch Fahren, Ausreiſſen, Vertre-
ten oder Abſchneiden der Krappwurzeln bey der
ſchaͤrfſten Strafe, und wies die Oberaͤmter
an, ſolches den Unterthanen bekannt zu ma-
chen, ſo wie auch, daß die Krappfelder mit
Schaaf- und andern Viehtriften verſchonet
werden ſollten. Und obgleich in dem Oberamte
Heidelberg dem Hrn. Heddaͤus die alleinige
Fabrik zugeſtanden, ſo ſtehet doch den Unter-
thanen frey, ihren Krapp zu verkaufen an
wen ſie wollen, auch ſelbſt an auslaͤndiſche
Handelsleute. Die erwaͤhnte Krappfabrik und
Handlung iſt einzig und allein der Gerichtsbar-
keit der Commercien- und Fabrikoberintendanz
und der ihr nachſtehenden Commercien- und Fa-
brikcommißion uͤbergeben.
So verſuchte man in der Pfalz auch den
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/187>, abgerufen am 24.11.2024.
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