Gartenbau im Großen; nur muß dieser Satz mit gehöriger Einschränkung angenommen werden, wenn seine Brauchbarkeit in der Ausübung nicht wanken soll, und wahrscheinlich will auch der Ver- fasser damit nur sagen, daß man sich bemühen müsse, in dem Ackerbau sich dem Gartenbau in so weit zu nähern, als es den Umständen und der Natur der Sache nach möglich sey.
Unter den Verbesserungen, die man vorschlug, war auch die Koppelwirthschaft, wovon das ge- rechte Verhältniß der Viehzucht zum Ackerbau aus der verbesserten mecklenburgischen Wirthschaft am besten unterrichten kann. Es ist diejenige Wirthschaft, da eine gewisse Landesstrecke in ver- schiedene Schläge getheilet wird, welche Koppel heißen, und wovon man jeden Theil einige Jahre als Anger und Wiese, und hernach als Getraide- feld nutzet; sie theilen diese z. B. in Winter- Sommerfelder und Weide. Wir haben davon verschiedene Beschreibungen, worunter ich nur des Hrn. von Rosenow Versuch einer Abhandlung vom Ackerbau und der Koppelwirthschaft vom J. 1759 und des Hrn. Herzogs gerechtes Verhält- niß der Viehzucht zum Ackerbaue anführen will. Im Holsteinischen haben sie meist 11 Schläge oder eben so viel Jahrgänge von einem Stück Fel- de, bis wieder von vorne angefangen wird; oder überhaupt von 3 bis zu 11 Schlägen, der erste heißt neuer Bruch. Er wird nach und nach um- gerissen, bleibt über Winters so liegen, und wird mit Buchweizen sodann bestellt, welcher so bald
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Gartenbau im Großen; nur muß dieſer Satz mit gehoͤriger Einſchraͤnkung angenommen werden, wenn ſeine Brauchbarkeit in der Ausuͤbung nicht wanken ſoll, und wahrſcheinlich will auch der Ver- faſſer damit nur ſagen, daß man ſich bemuͤhen muͤſſe, in dem Ackerbau ſich dem Gartenbau in ſo weit zu naͤhern, als es den Umſtaͤnden und der Natur der Sache nach moͤglich ſey.
Unter den Verbeſſerungen, die man vorſchlug, war auch die Koppelwirthſchaft, wovon das ge- rechte Verhaͤltniß der Viehzucht zum Ackerbau aus der verbeſſerten mecklenburgiſchen Wirthſchaft am beſten unterrichten kann. Es iſt diejenige Wirthſchaft, da eine gewiſſe Landesſtrecke in ver- ſchiedene Schlaͤge getheilet wird, welche Koppel heißen, und wovon man jeden Theil einige Jahre als Anger und Wieſe, und hernach als Getraide- feld nutzet; ſie theilen dieſe z. B. in Winter- Sommerfelder und Weide. Wir haben davon verſchiedene Beſchreibungen, worunter ich nur des Hrn. von Roſenow Verſuch einer Abhandlung vom Ackerbau und der Koppelwirthſchaft vom J. 1759 und des Hrn. Herzogs gerechtes Verhaͤlt- niß der Viehzucht zum Ackerbaue anfuͤhren will. Im Holſteiniſchen haben ſie meiſt 11 Schlaͤge oder eben ſo viel Jahrgaͤnge von einem Stuͤck Fel- de, bis wieder von vorne angefangen wird; oder uͤberhaupt von 3 bis zu 11 Schlaͤgen, der erſte heißt neuer Bruch. Er wird nach und nach um- geriſſen, bleibt uͤber Winters ſo liegen, und wird mit Buchweizen ſodann beſtellt, welcher ſo bald
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Gartenbau im Großen; nur muß dieſer Satz mit
gehoͤriger Einſchraͤnkung angenommen werden,
wenn ſeine Brauchbarkeit in der Ausuͤbung nicht
wanken ſoll, und wahrſcheinlich will auch der Ver-
faſſer damit nur ſagen, daß man ſich bemuͤhen
muͤſſe, in dem Ackerbau ſich dem Gartenbau in
ſo weit zu naͤhern, als es den Umſtaͤnden und der
Natur der Sache nach moͤglich ſey.
Unter den Verbeſſerungen, die man vorſchlug,
war auch die Koppelwirthſchaft, wovon das ge-
rechte Verhaͤltniß der Viehzucht zum Ackerbau
aus der verbeſſerten mecklenburgiſchen Wirthſchaft
am beſten unterrichten kann. Es iſt diejenige
Wirthſchaft, da eine gewiſſe Landesſtrecke in ver-
ſchiedene Schlaͤge getheilet wird, welche Koppel
heißen, und wovon man jeden Theil einige Jahre
als Anger und Wieſe, und hernach als Getraide-
feld nutzet; ſie theilen dieſe z. B. in Winter-
Sommerfelder und Weide. Wir haben davon
verſchiedene Beſchreibungen, worunter ich nur
des Hrn. von Roſenow Verſuch einer Abhandlung
vom Ackerbau und der Koppelwirthſchaft vom J.
1759 und des Hrn. Herzogs gerechtes Verhaͤlt-
niß der Viehzucht zum Ackerbaue anfuͤhren will.
Im Holſteiniſchen haben ſie meiſt 11 Schlaͤge
oder eben ſo viel Jahrgaͤnge von einem Stuͤck Fel-
de, bis wieder von vorne angefangen wird; oder
uͤberhaupt von 3 bis zu 11 Schlaͤgen, der erſte
heißt neuer Bruch. Er wird nach und nach um-
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/140>, abgerufen am 22.11.2024.
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