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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781.

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erwachsene verfüttern und verstreuen, Mist daraus
machen, oder da man es hierzu nicht bedürftig,
auf die folgenden Jahre sparen, mit den Scha-
fen nicht ums Lohn pferchen, sondern solche auf
des Hofs Feldern gebrauchen, so viel man dessen
darauf bedürftig." a)

Wir sehen aus diesen Stellen die großen öko-
nomischen Kenntnisse Augusts und seiner Diener,
die dieses absaßten. Er sahe ein, wie nöthig die
gehörige Bearbeitung und Düngung sey, damit
das Feld nicht ausgesauget werde durch den Ei-
gennutz der Pächter, welche dasselbe sehr benutzten
und wenig düngeten. Man siehet, daß das Vor-
urtheil der Braache noch sehr groß gewesen, da
er untersagt, daß man Felder, welche den Som-
mer über der Landesart nach braach liegen sollten,
mit Sommerfrüchten bebaue, welches unter den
Aussömmern zu verstehen. Allein es kann von
jenen Zeiten diese tiefere Einsicht noch nicht ver-
langt werden, da in den neuern Zeiten es immer
noch so viel Widerspruch findet. Eben so zeigte
August seine Einsichten in die Düngungskunst,
indem er die Wichtigkeit des Einstreuens bemerkt,
und daher den Strohverkauf untersagt, wie auch
die Gewinnsucht der Pächter einschränkt, welche
durch Verdingung des Schafpferchs an Fremde
den gepachteten Feldern die Nahrung entziehen.

Wahr-
a) Die Stelle findet sich in der Pachtverschreibung
uff Wiederruffenn, welche sich als eine Beylage
in D. Schrebers Abhandlung von Cammergütern
findet. S. 161.
F 5

erwachſene verfuͤttern und verſtreuen, Miſt daraus
machen, oder da man es hierzu nicht beduͤrftig,
auf die folgenden Jahre ſparen, mit den Scha-
fen nicht ums Lohn pferchen, ſondern ſolche auf
des Hofs Feldern gebrauchen, ſo viel man deſſen
darauf beduͤrftig.“ a)

Wir ſehen aus dieſen Stellen die großen oͤko-
nomiſchen Kenntniſſe Auguſts und ſeiner Diener,
die dieſes abſaßten. Er ſahe ein, wie noͤthig die
gehoͤrige Bearbeitung und Duͤngung ſey, damit
das Feld nicht ausgeſauget werde durch den Ei-
gennutz der Paͤchter, welche daſſelbe ſehr benutzten
und wenig duͤngeten. Man ſiehet, daß das Vor-
urtheil der Braache noch ſehr groß geweſen, da
er unterſagt, daß man Felder, welche den Som-
mer uͤber der Landesart nach braach liegen ſollten,
mit Sommerfruͤchten bebaue, welches unter den
Ausſoͤmmern zu verſtehen. Allein es kann von
jenen Zeiten dieſe tiefere Einſicht noch nicht ver-
langt werden, da in den neuern Zeiten es immer
noch ſo viel Widerſpruch findet. Eben ſo zeigte
Auguſt ſeine Einſichten in die Duͤngungskunſt,
indem er die Wichtigkeit des Einſtreuens bemerkt,
und daher den Strohverkauf unterſagt, wie auch
die Gewinnſucht der Paͤchter einſchraͤnkt, welche
durch Verdingung des Schafpferchs an Fremde
den gepachteten Feldern die Nahrung entziehen.

Wahr-
a) Die Stelle findet ſich in der Pachtverſchreibung
uff Wiederruffenn, welche ſich als eine Beylage
in D. Schrebers Abhandlung von Cammerguͤtern
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F 5
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[89/0115] erwachſene verfuͤttern und verſtreuen, Miſt daraus machen, oder da man es hierzu nicht beduͤrftig, auf die folgenden Jahre ſparen, mit den Scha- fen nicht ums Lohn pferchen, ſondern ſolche auf des Hofs Feldern gebrauchen, ſo viel man deſſen darauf beduͤrftig.“ a) Wir ſehen aus dieſen Stellen die großen oͤko- nomiſchen Kenntniſſe Auguſts und ſeiner Diener, die dieſes abſaßten. Er ſahe ein, wie noͤthig die gehoͤrige Bearbeitung und Duͤngung ſey, damit das Feld nicht ausgeſauget werde durch den Ei- gennutz der Paͤchter, welche daſſelbe ſehr benutzten und wenig duͤngeten. Man ſiehet, daß das Vor- urtheil der Braache noch ſehr groß geweſen, da er unterſagt, daß man Felder, welche den Som- mer uͤber der Landesart nach braach liegen ſollten, mit Sommerfruͤchten bebaue, welches unter den Ausſoͤmmern zu verſtehen. Allein es kann von jenen Zeiten dieſe tiefere Einſicht noch nicht ver- langt werden, da in den neuern Zeiten es immer noch ſo viel Widerſpruch findet. Eben ſo zeigte Auguſt ſeine Einſichten in die Duͤngungskunſt, indem er die Wichtigkeit des Einſtreuens bemerkt, und daher den Strohverkauf unterſagt, wie auch die Gewinnſucht der Paͤchter einſchraͤnkt, welche durch Verdingung des Schafpferchs an Fremde den gepachteten Feldern die Nahrung entziehen. Wahr- a) Die Stelle findet ſich in der Pachtverſchreibung uff Wiederruffenn, welche ſich als eine Beylage in D. Schrebers Abhandlung von Cammerguͤtern findet. S. 161. F 5

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Zitationshilfe: Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/115>, abgerufen am 26.11.2024.