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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Ungarische Nordbahn, in Ungarn gelegene normalspurige Eisenbahn, ehemals Privatbahn mit dem Sitz in Budapest, umfaßte zur Zeit der Verstaatlichung (1868) die Strecken Pest-Salgo tarjan und Salgo tarjan-Josefstollen, zusammen 16·67 Meilen (125·46 km).

Die U. ist aus der im Jahre 1863 gebildeten k. k. priv. Pest-Losoncz-Neusohler Eisenbahn- und Steinkohlen-Gewerkschaft hervorgegangen. Die Eröffnung der Strecke Pest-Hatvan-Salgotarjan erfolgte nach Überwindung großer finanzieller Schwierigkeiten im Jahre 1867 (vgl. Ungarische Eisenbahnen).


Ungarische Nordostbahn, in Ungarn gelegene Eisenbahn, ehemals Privatbahn mit dem Sitz in Budapest, seit 1890 vom Staat übernommen. Die U. umfaßte zur Zeit der Verstaatlichung folgende Strecken: 1. Hauptbahnen: Szerencs-S. A. Ujhely-M. Sziget (244·373 km) Debreczen-Szatmar-Kiralyhaza (149·873 km); 2. Flügelbahnen: S. A. Ujhely-Leg. Mihalyi-Kassa samt Verbindungskurve (64·05 km), Batyu-Munkacs (25·958 km); Nyiregyhaza-Csap (70·45 km); 3. Sekundärbahn: Csap-Ungvar (23·22 km), zusammen 577·924 km. Außerdem führte die U. den Betrieb der Munkacs-Beskider Staatsbahn bis Lawoczne, der Eisenbahn Szatmar-Nagybanya, der Nyiregyhaza-Mateszalka-, der Szilagysager und der Taracztalbahn, insgesamt daher auf einem Netz von 912·997 km. Seit 1. Januar 1889 führte sie auch den Betrieb der ungarischen Strecke der ungarisch-galizischen Eisenbahn (vgl. Ungarische Eisenbahnen).


Ungarische Ostbahn, teils in Ungarn, teils in Siebenbürgen gelegene eingleisige Eisenbahn, ehemals Privatbahn, seit 1876 verstaatlicht, umfaßte zur Zeit der Verstaatlichung die Linien Nagyvarad-Brasso (483·930 km), Kocsard-M. Vasarhely (59·320 km), Tövis-Gyulafehervar (16·472 km), Kiskapus-Nagyszeben (44·710 km) und Gyeres-Torda (8·561 km). Letztere Strecke befand sich zur Zeit der Verstaatlichung erst im Bau. Die Konzessionierung erfolgte 1868, die Eröffnung des Betriebes 1870 (vgl. Ungarische Eisenbahnen).


Ungarische Staatsbahnen s. Ungarische Eisenbahnen.


Ungarische Westbahn, teils in Ungarn, teils in Steiermark gelegene, 1869 und 1870 konzessionierte, 1871/72 eröffnete Privatbahn mit dem Sitz in Budapest, seit 1889 im Betrieb der ungarischen bzw. österreichischen Staatsverwaltung. Sie umfaßte zur Zeit der Verstaatlichung die 1871/73 eröffneten Strecken Györ-Szombathely-Gyanafalva (178·488 km), Szekesfehervar-Veszprem-Kis-Czell (122·752 km), Graz-ungarische Grenze bei Gyanafalva (67·846 km) und das Verbindungsgleis zur Südbahnstation Graz (3·803 km), zusammen 372·889 km.

1888 erhielt die Gesellschaft die Verständigung, daß die Regierungen der beiden Reichshälften sich entschlossen haben, die Bahn auf Grund der Sequestrationsgesetze in den Staatsbetrieb zu übernehmen. Die gepflogenen Verhandlungen führten dazu, daß die ungarische Strecke vertragsmäßig in das Eigentum des Staates überging und auch der Betrieb der österreichischen Strecke, unter gleichzeitiger Festsetzung von Bestimmungen über die allfällige Einlösung, auf die Konzessionsdauer für Rechnung des Staates übernommen wurde. Die ungarische Regierung verpflichtete sich, zur Verzinsung und Tilgung der gesellschaftlichen Aktien und Prioritätsobligationen im Verhältnis zur Länge der ungarischen Linie Annuitäten zu zahlen. Am 1. Januar 1889 ging die U. sodann in den Staatsbetrieb über, die österreichische Linie kam unter die Verwaltung der Generaldirektion der österreichischen Staatsbahnen, die ungarische Linie in die Verwaltung der Direktion der ungarischen Staatsbahnen (vgl. Ungarische Eisenbahnen).


Ungarisch-galizische Eisenbahn, teils in Galizien, teils in Ungarn gelegene Eisenbahn, ehemals Privatbahn, mit dem Sitz in Wien, seit 1889 im Betrieb des österreichischen bzw. ungarischen Staates. Die U. umfaßte bei der Verstaatlichung die galizische Strecke Przemysl-ungarisch-galizische Landesgrenze bei Lupkow (147·015 km) und die ungarische Strecke Landesgrenze-Leg. Mihalyi (120·032 km), zusammen 267·047 km.

Die Konzessionierung der österreichischen und ungarischen Strecke erfolgte 1869, die Eröffnung 1871-1874. Im Zuge der U. liegt der große Lupkower Tunnel durch die Karpathen, dessen Herstellung erforderte außerordentlich große Bauauslagen, durch die die Gesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten geriet. Diese wurden durch das Eingreifen der beiden beteiligten Regierungen behoben.

Zufolge der Übereinkommen vom 9. bzw. 20. Dezember 1888 mit den beiderseitigen Regierungen wurde der Betrieb der U. am 1. Januar 1889 vom Staat für Rechnung der U. übernommen, u. zw. ging der Betrieb der österreichischen Linie in die Verwaltung der Generaldirektion der österreichischen Staatsbahnen und jener der ungarischen Linie in die Verwaltung der Direktion der ungarischen Staatsbahnen über. Auf Grund des ungarischen Gesetzartikels XIV vom Jahr 1889 erfolgte die Ablösung der ungarischen Linien und auf Grund des Gesetzes vom 25. August 1889 die Genehmigung des Übereinkommens wegen Betriebsübernahme für Rechnung des Staates und allfälliger Einlösung der österreichischen Linien der U. (vgl. Ungarische Eisenbahnen)

Ungarische Nordbahn, in Ungarn gelegene normalspurige Eisenbahn, ehemals Privatbahn mit dem Sitz in Budapest, umfaßte zur Zeit der Verstaatlichung (1868) die Strecken Pest-Salgó tarján und Salgó tarján-Josefstollen, zusammen 16·67 Meilen (125·46 km).

Die U. ist aus der im Jahre 1863 gebildeten k. k. priv. Pest-Losoncz-Neusohler Eisenbahn- und Steinkohlen-Gewerkschaft hervorgegangen. Die Eröffnung der Strecke Pest-Hatvan-Salgótarján erfolgte nach Überwindung großer finanzieller Schwierigkeiten im Jahre 1867 (vgl. Ungarische Eisenbahnen).


Ungarische Nordostbahn, in Ungarn gelegene Eisenbahn, ehemals Privatbahn mit dem Sitz in Budapest, seit 1890 vom Staat übernommen. Die U. umfaßte zur Zeit der Verstaatlichung folgende Strecken: 1. Hauptbahnen: Szerencs-S. A. Ujhely-M. Sziget (244·373 km) Debreczen-Szatmár-Királyháza (149·873 km); 2. Flügelbahnen: S. A. Ujhely-Leg. Mihályi-Kassa samt Verbindungskurve (64·05 km), Bátyu-Munkács (25·958 km); Nyiregyháza-Csap (70·45 km); 3. Sekundärbahn: Csap-Ungvár (23·22 km), zusammen 577·924 km. Außerdem führte die U. den Betrieb der Munkács-Beskider Staatsbahn bis Lawoczne, der Eisenbahn Szatmár-Nagybánya, der Nyiregyháza-Mátészalka-, der Szilágyságer und der Taracztalbahn, insgesamt daher auf einem Netz von 912·997 km. Seit 1. Januar 1889 führte sie auch den Betrieb der ungarischen Strecke der ungarisch-galizischen Eisenbahn (vgl. Ungarische Eisenbahnen).


Ungarische Ostbahn, teils in Ungarn, teils in Siebenbürgen gelegene eingleisige Eisenbahn, ehemals Privatbahn, seit 1876 verstaatlicht, umfaßte zur Zeit der Verstaatlichung die Linien Nagyvárad-Brassó (483·930 km), Kocsárd-M. Vasárhely (59·320 km), Tövis-Gyulafehérvár (16·472 km), Kiskapus-Nagyszeben (44·710 km) und Gyéres-Torda (8·561 km). Letztere Strecke befand sich zur Zeit der Verstaatlichung erst im Bau. Die Konzessionierung erfolgte 1868, die Eröffnung des Betriebes 1870 (vgl. Ungarische Eisenbahnen).


Ungarische Staatsbahnen s. Ungarische Eisenbahnen.


Ungarische Westbahn, teils in Ungarn, teils in Steiermark gelegene, 1869 und 1870 konzessionierte, 1871/72 eröffnete Privatbahn mit dem Sitz in Budapest, seit 1889 im Betrieb der ungarischen bzw. österreichischen Staatsverwaltung. Sie umfaßte zur Zeit der Verstaatlichung die 1871/73 eröffneten Strecken Györ-Szombathely-Gyanafalva (178·488 km), Székesfehérvár-Veszprém-Kis-Czell (122·752 km), Graz-ungarische Grenze bei Gyanafalva (67·846 km) und das Verbindungsgleis zur Südbahnstation Graz (3·803 km), zusammen 372·889 km.

1888 erhielt die Gesellschaft die Verständigung, daß die Regierungen der beiden Reichshälften sich entschlossen haben, die Bahn auf Grund der Sequestrationsgesetze in den Staatsbetrieb zu übernehmen. Die gepflogenen Verhandlungen führten dazu, daß die ungarische Strecke vertragsmäßig in das Eigentum des Staates überging und auch der Betrieb der österreichischen Strecke, unter gleichzeitiger Festsetzung von Bestimmungen über die allfällige Einlösung, auf die Konzessionsdauer für Rechnung des Staates übernommen wurde. Die ungarische Regierung verpflichtete sich, zur Verzinsung und Tilgung der gesellschaftlichen Aktien und Prioritätsobligationen im Verhältnis zur Länge der ungarischen Linie Annuitäten zu zahlen. Am 1. Januar 1889 ging die U. sodann in den Staatsbetrieb über, die österreichische Linie kam unter die Verwaltung der Generaldirektion der österreichischen Staatsbahnen, die ungarische Linie in die Verwaltung der Direktion der ungarischen Staatsbahnen (vgl. Ungarische Eisenbahnen).


Ungarisch-galizische Eisenbahn, teils in Galizien, teils in Ungarn gelegene Eisenbahn, ehemals Privatbahn, mit dem Sitz in Wien, seit 1889 im Betrieb des österreichischen bzw. ungarischen Staates. Die U. umfaßte bei der Verstaatlichung die galizische Strecke Przemyśl-ungarisch-galizische Landesgrenze bei Lupków (147·015 km) und die ungarische Strecke Landesgrenze-Leg. Mihályi (120·032 km), zusammen 267·047 km.

Die Konzessionierung der österreichischen und ungarischen Strecke erfolgte 1869, die Eröffnung 1871–1874. Im Zuge der U. liegt der große Lupkówer Tunnel durch die Karpathen, dessen Herstellung erforderte außerordentlich große Bauauslagen, durch die die Gesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten geriet. Diese wurden durch das Eingreifen der beiden beteiligten Regierungen behoben.

Zufolge der Übereinkommen vom 9. bzw. 20. Dezember 1888 mit den beiderseitigen Regierungen wurde der Betrieb der U. am 1. Januar 1889 vom Staat für Rechnung der U. übernommen, u. zw. ging der Betrieb der österreichischen Linie in die Verwaltung der Generaldirektion der österreichischen Staatsbahnen und jener der ungarischen Linie in die Verwaltung der Direktion der ungarischen Staatsbahnen über. Auf Grund des ungarischen Gesetzartikels XIV vom Jahr 1889 erfolgte die Ablösung der ungarischen Linien und auf Grund des Gesetzes vom 25. August 1889 die Genehmigung des Übereinkommens wegen Betriebsübernahme für Rechnung des Staates und allfälliger Einlösung der österreichischen Linien der U. (vgl. Ungarische Eisenbahnen)

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[71/0084] Ungarische Nordbahn, in Ungarn gelegene normalspurige Eisenbahn, ehemals Privatbahn mit dem Sitz in Budapest, umfaßte zur Zeit der Verstaatlichung (1868) die Strecken Pest-Salgó tarján und Salgó tarján-Josefstollen, zusammen 16·67 Meilen (125·46 km). Die U. ist aus der im Jahre 1863 gebildeten k. k. priv. Pest-Losoncz-Neusohler Eisenbahn- und Steinkohlen-Gewerkschaft hervorgegangen. Die Eröffnung der Strecke Pest-Hatvan-Salgótarján erfolgte nach Überwindung großer finanzieller Schwierigkeiten im Jahre 1867 (vgl. Ungarische Eisenbahnen). Ungarische Nordostbahn, in Ungarn gelegene Eisenbahn, ehemals Privatbahn mit dem Sitz in Budapest, seit 1890 vom Staat übernommen. Die U. umfaßte zur Zeit der Verstaatlichung folgende Strecken: 1. Hauptbahnen: Szerencs-S. A. Ujhely-M. Sziget (244·373 km) Debreczen-Szatmár-Királyháza (149·873 km); 2. Flügelbahnen: S. A. Ujhely-Leg. Mihályi-Kassa samt Verbindungskurve (64·05 km), Bátyu-Munkács (25·958 km); Nyiregyháza-Csap (70·45 km); 3. Sekundärbahn: Csap-Ungvár (23·22 km), zusammen 577·924 km. Außerdem führte die U. den Betrieb der Munkács-Beskider Staatsbahn bis Lawoczne, der Eisenbahn Szatmár-Nagybánya, der Nyiregyháza-Mátészalka-, der Szilágyságer und der Taracztalbahn, insgesamt daher auf einem Netz von 912·997 km. Seit 1. Januar 1889 führte sie auch den Betrieb der ungarischen Strecke der ungarisch-galizischen Eisenbahn (vgl. Ungarische Eisenbahnen). Ungarische Ostbahn, teils in Ungarn, teils in Siebenbürgen gelegene eingleisige Eisenbahn, ehemals Privatbahn, seit 1876 verstaatlicht, umfaßte zur Zeit der Verstaatlichung die Linien Nagyvárad-Brassó (483·930 km), Kocsárd-M. Vasárhely (59·320 km), Tövis-Gyulafehérvár (16·472 km), Kiskapus-Nagyszeben (44·710 km) und Gyéres-Torda (8·561 km). Letztere Strecke befand sich zur Zeit der Verstaatlichung erst im Bau. Die Konzessionierung erfolgte 1868, die Eröffnung des Betriebes 1870 (vgl. Ungarische Eisenbahnen). Ungarische Staatsbahnen s. Ungarische Eisenbahnen. Ungarische Westbahn, teils in Ungarn, teils in Steiermark gelegene, 1869 und 1870 konzessionierte, 1871/72 eröffnete Privatbahn mit dem Sitz in Budapest, seit 1889 im Betrieb der ungarischen bzw. österreichischen Staatsverwaltung. Sie umfaßte zur Zeit der Verstaatlichung die 1871/73 eröffneten Strecken Györ-Szombathely-Gyanafalva (178·488 km), Székesfehérvár-Veszprém-Kis-Czell (122·752 km), Graz-ungarische Grenze bei Gyanafalva (67·846 km) und das Verbindungsgleis zur Südbahnstation Graz (3·803 km), zusammen 372·889 km. 1888 erhielt die Gesellschaft die Verständigung, daß die Regierungen der beiden Reichshälften sich entschlossen haben, die Bahn auf Grund der Sequestrationsgesetze in den Staatsbetrieb zu übernehmen. Die gepflogenen Verhandlungen führten dazu, daß die ungarische Strecke vertragsmäßig in das Eigentum des Staates überging und auch der Betrieb der österreichischen Strecke, unter gleichzeitiger Festsetzung von Bestimmungen über die allfällige Einlösung, auf die Konzessionsdauer für Rechnung des Staates übernommen wurde. Die ungarische Regierung verpflichtete sich, zur Verzinsung und Tilgung der gesellschaftlichen Aktien und Prioritätsobligationen im Verhältnis zur Länge der ungarischen Linie Annuitäten zu zahlen. Am 1. Januar 1889 ging die U. sodann in den Staatsbetrieb über, die österreichische Linie kam unter die Verwaltung der Generaldirektion der österreichischen Staatsbahnen, die ungarische Linie in die Verwaltung der Direktion der ungarischen Staatsbahnen (vgl. Ungarische Eisenbahnen). Ungarisch-galizische Eisenbahn, teils in Galizien, teils in Ungarn gelegene Eisenbahn, ehemals Privatbahn, mit dem Sitz in Wien, seit 1889 im Betrieb des österreichischen bzw. ungarischen Staates. Die U. umfaßte bei der Verstaatlichung die galizische Strecke Przemyśl-ungarisch-galizische Landesgrenze bei Lupków (147·015 km) und die ungarische Strecke Landesgrenze-Leg. Mihályi (120·032 km), zusammen 267·047 km. Die Konzessionierung der österreichischen und ungarischen Strecke erfolgte 1869, die Eröffnung 1871–1874. Im Zuge der U. liegt der große Lupkówer Tunnel durch die Karpathen, dessen Herstellung erforderte außerordentlich große Bauauslagen, durch die die Gesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten geriet. Diese wurden durch das Eingreifen der beiden beteiligten Regierungen behoben. Zufolge der Übereinkommen vom 9. bzw. 20. Dezember 1888 mit den beiderseitigen Regierungen wurde der Betrieb der U. am 1. Januar 1889 vom Staat für Rechnung der U. übernommen, u. zw. ging der Betrieb der österreichischen Linie in die Verwaltung der Generaldirektion der österreichischen Staatsbahnen und jener der ungarischen Linie in die Verwaltung der Direktion der ungarischen Staatsbahnen über. Auf Grund des ungarischen Gesetzartikels XIV vom Jahr 1889 erfolgte die Ablösung der ungarischen Linien und auf Grund des Gesetzes vom 25. August 1889 die Genehmigung des Übereinkommens wegen Betriebsübernahme für Rechnung des Staates und allfälliger Einlösung der österreichischen Linien der U. (vgl. Ungarische Eisenbahnen)

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/84>, abgerufen am 22.12.2024.