Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.Bahn, zusammen 82 km gebaut. 1878 wurden 3 Lokalbahnen mit zusammen 118 km, 1879 die Dalj-Vinkovce-Broder Linie mit 96 km, die Vukovar-Samacer Linie mit 2 km und die Linie Brasso-Predeal mit 25 km eröffnet. Die Bautätigkeit des Jahres 1880 ist mit einer Vizinalbahn von 20 km erschöpft. Trotzdem gehörten die Jahre 1874-1880 zu den fruchtbarsten der ungarischen Eisenbahngeschichte, indem in die bestehenden Verhältnisse Ordnung gebracht wurde und die Anfänge einer gesunden Verkehrspolitik hervortraten. Mit Gesetzartikel XLI vom Jahre 1875 wurde die Regierung ermächtigt, für Zwecke der Investitionen, Materialanschaffungen u. s. w. mehrerer garantierter Bahnen ein Anlehen (Investitionsanlehen) aufzunehmen, dessen Verzinsung und Tilgung die jährliche Summe von 700.000 fl. nicht übersteigen sollte. Durch Gesetzartikel XI vom Jahre 1876 wurde die Regierung ermächtigt, die für Investitionen erforderlichen, auf Grund obiger Spezialgarantie zu beschaffenden Kapitalien den Bahnen in Barem zur Verfügung zu stellen. Auf Grund des Übereinkommens vom 27. April 1876 wurden die den einzelnen Bahnen zu gewährenden Beträge festgesetzt; die Rückzahlung seitens der Bahnen sollte mit binnen 50 Jahren zu tilgenden, mit staatlicher Zinsengarantie auszugebenden Prioritätsobligationen erfolgen; die Gewährung einer Unterstützung an die Ostbahn, eine der notleidendsten Bahnen, unterblieb mit Rücksicht auf die 1876 erfolgte Verstaatlichung derselben. 1877 ging der Betrieb der Donau-Drau-Bahn an den Staat über. (Der Ankauf erfolgte erst auf Grund des Gesetzartikels XXX vom Jahre 1884.) Mit Gesetzartikel XXV wurde weiters der Bau der 400 km langen Militärgrenzbahnen auf Staatskosten sichergestellt. (Dalj-Vinkovce-Brod, eröffnet 22. November 1878.) 1878 wurde das Übereinkommen wegen Verstaatlichung der Waagtalbahn, die dem Konkurs nahe war, genehmigt. 1880 hat das Staatsbahnnetz durch den Ankauf der Linien der Theißbahn eine bedeutende Erweiterung und außerdem einen nennenswerten Zuwachs dadurch erfahren, daß die Linie Zagreb-Karlovac der österreichischen Südbahn durch Kauf in den Besitz des ungarischen Staates überging (Gesetzartikel XXXVIII bzw. XLIV). Neu konzessioniert wurden die Strecken der Militärgrenzbahnen: Zemun-Mitrovica (Gesetzartikel XLII) und Sisak-Sunja-Kostajnica-bosnische Grenze (Gesetzartikel XLIII) sowie der Bau der Linie Budapest-Zemun nebst Zweigbahnen von Kiskörös nach Kalocsa und von Indjija nach Mitrovica als Staatsbahn angeordnet (Gesetzartikel XLII vom Jahre 1880 und XLIV vom Jahre 1881). Die Linie Budapest-Zemun wurde bis Szabadka 1882 gleichzeitig mit der Zweigbahn Kiskörös-Kalocsa, bis Ujvidek und bis Zemun gleichzeitig mit der Zweigbahn Indjija-Mitrovica 1883 dem Verkehr übergeben. Im Jahre 1880 erfloß das Lokalbahngesetz, Gesetzartikel XXXI, und erfuhr seitdem das Lokalbahnwesen in Ungarn eine außerordentliche Entwicklung. Der Gesetzartikel XXIV vom Jahre 1881 bestimmte eine Abänderung des Gesetzartikels XXXVIII vom Jahre 1880 dahin, daß die Verbindung der Budapest-Hatvaner mit der Hatvan-Szolnoker Staatsbahn nicht zwischen Peczel und Rakoscsaba, sondern bei der Station Rakos erfolgen sollte. Die Strecke Rakos-Ujszasz wurde 1882 dem Betrieb übergeben und damit eine Verbindung der Theißbahn mit der Hauptstadt hergestellt. Mit Gesetzartikel XLVI vom Jahre 1881 erfolgte die Konzessionierung der Budapest-Pecser Eisenbahn (Budapest-Pecsi vasut). 1882 fiel die Waagtalbahn (s. d.) vermöge des zwischen der ungarischen Regierung und der Staatseisenbahngesellschaft abgeschlossenen Vertrags im Tauschweg an die letztgenannte Gesellschaft und die Linie Bruck-Komarom an den ungarischen Staat. Der Vertrag wurde mit Gesetzartikel XLV vom Jahre 1882 genehmigt. Die Strecke Trencsen-Zsolna, die nun der österreichischen Staatseisenbahngesellschaft, als der neuen Eigentümerin der Waagtalbahn, mit Gesetzartikel XLV konzessioniert worden war, ist in Wirklichkeit keine Neuschöpfung, sondern ein Teil der mit Gesetzartikel XXIX vom Jahre 1872 konzessionierten Waagtal-Hauptlinie Sopron-Pozsony-Trencsen-Zsolna. Mit Gesetzartikel XLVI vom Jahre 1882 bzw. Gesetzartikel XXVI vom Jahre 1883 wurde der Ausbau der Linie Budapest-Komarom als Staatsbahn angeordnet. 1883 erfloß das sog. Sequestrationsgesetz (Gesetzartikel XXIV vom Jahre 1883), das nicht allein die Regierung in die Lage versetzte, die der staatlichen Verkehrspolitik widerstrebenden subventionierten Unternehmungen in Besitz zu nehmen, sondern zugleich auch die Deckung der Betriebskostenabgänge durch den Staat regelte. 1883 wurden keine Hauptbahnen konzessioniert. In der mit dem Jahre 1884 beginnenden Periode wurde die größte und am meisten Bahn, zusammen 82 km gebaut. 1878 wurden 3 Lokalbahnen mit zusammen 118 km, 1879 die Dalj-Vinkovce-Bróder Linie mit 96 km, die Vukovar-Šamacer Linie mit 2 km und die Linie Brassó-Predeál mit 25 km eröffnet. Die Bautätigkeit des Jahres 1880 ist mit einer Vizinalbahn von 20 km erschöpft. Trotzdem gehörten die Jahre 1874–1880 zu den fruchtbarsten der ungarischen Eisenbahngeschichte, indem in die bestehenden Verhältnisse Ordnung gebracht wurde und die Anfänge einer gesunden Verkehrspolitik hervortraten. Mit Gesetzartikel XLI vom Jahre 1875 wurde die Regierung ermächtigt, für Zwecke der Investitionen, Materialanschaffungen u. s. w. mehrerer garantierter Bahnen ein Anlehen (Investitionsanlehen) aufzunehmen, dessen Verzinsung und Tilgung die jährliche Summe von 700.000 fl. nicht übersteigen sollte. Durch Gesetzartikel XI vom Jahre 1876 wurde die Regierung ermächtigt, die für Investitionen erforderlichen, auf Grund obiger Spezialgarantie zu beschaffenden Kapitalien den Bahnen in Barem zur Verfügung zu stellen. Auf Grund des Übereinkommens vom 27. April 1876 wurden die den einzelnen Bahnen zu gewährenden Beträge festgesetzt; die Rückzahlung seitens der Bahnen sollte mit binnen 50 Jahren zu tilgenden, mit staatlicher Zinsengarantie auszugebenden Prioritätsobligationen erfolgen; die Gewährung einer Unterstützung an die Ostbahn, eine der notleidendsten Bahnen, unterblieb mit Rücksicht auf die 1876 erfolgte Verstaatlichung derselben. 1877 ging der Betrieb der Donau-Drau-Bahn an den Staat über. (Der Ankauf erfolgte erst auf Grund des Gesetzartikels XXX vom Jahre 1884.) Mit Gesetzartikel XXV wurde weiters der Bau der 400 km langen Militärgrenzbahnen auf Staatskosten sichergestellt. (Dalj-Vinkovce-Brod, eröffnet 22. November 1878.) 1878 wurde das Übereinkommen wegen Verstaatlichung der Waagtalbahn, die dem Konkurs nahe war, genehmigt. 1880 hat das Staatsbahnnetz durch den Ankauf der Linien der Theißbahn eine bedeutende Erweiterung und außerdem einen nennenswerten Zuwachs dadurch erfahren, daß die Linie Zagreb-Karlovac der österreichischen Südbahn durch Kauf in den Besitz des ungarischen Staates überging (Gesetzartikel XXXVIII bzw. XLIV). Neu konzessioniert wurden die Strecken der Militärgrenzbahnen: Zemun-Mitrovica (Gesetzartikel XLII) und Sisak-Sunja-Kostajnica-bosnische Grenze (Gesetzartikel XLIII) sowie der Bau der Linie Budapest-Zemun nebst Zweigbahnen von Kiskörös nach Kalocsa und von Indjija nach Mitrovica als Staatsbahn angeordnet (Gesetzartikel XLII vom Jahre 1880 und XLIV vom Jahre 1881). Die Linie Budapest-Zemun wurde bis Szabadka 1882 gleichzeitig mit der Zweigbahn Kiskörös-Kalocsa, bis Ujvidék und bis Zemun gleichzeitig mit der Zweigbahn Indjija-Mitrovica 1883 dem Verkehr übergeben. Im Jahre 1880 erfloß das Lokalbahngesetz, Gesetzartikel XXXI, und erfuhr seitdem das Lokalbahnwesen in Ungarn eine außerordentliche Entwicklung. Der Gesetzartikel XXIV vom Jahre 1881 bestimmte eine Abänderung des Gesetzartikels XXXVIII vom Jahre 1880 dahin, daß die Verbindung der Budapest-Hatvaner mit der Hatvan-Szolnoker Staatsbahn nicht zwischen Péczel und Rákoscsaba, sondern bei der Station Rákos erfolgen sollte. Die Strecke Rákos-Ujszász wurde 1882 dem Betrieb übergeben und damit eine Verbindung der Theißbahn mit der Hauptstadt hergestellt. Mit Gesetzartikel XLVI vom Jahre 1881 erfolgte die Konzessionierung der Budapest-Pécser Eisenbahn (Budapest-Pécsi vasút). 1882 fiel die Waagtalbahn (s. d.) vermöge des zwischen der ungarischen Regierung und der Staatseisenbahngesellschaft abgeschlossenen Vertrags im Tauschweg an die letztgenannte Gesellschaft und die Linie Bruck-Komárom an den ungarischen Staat. Der Vertrag wurde mit Gesetzartikel XLV vom Jahre 1882 genehmigt. Die Strecke Trencsén-Zsolna, die nun der österreichischen Staatseisenbahngesellschaft, als der neuen Eigentümerin der Waagtalbahn, mit Gesetzartikel XLV konzessioniert worden war, ist in Wirklichkeit keine Neuschöpfung, sondern ein Teil der mit Gesetzartikel XXIX vom Jahre 1872 konzessionierten Waagtal-Hauptlinie Sopron-Pozsony-Trencsén-Zsolna. Mit Gesetzartikel XLVI vom Jahre 1882 bzw. Gesetzartikel XXVI vom Jahre 1883 wurde der Ausbau der Linie Budapest-Komárom als Staatsbahn angeordnet. 1883 erfloß das sog. Sequestrationsgesetz (Gesetzartikel XXIV vom Jahre 1883), das nicht allein die Regierung in die Lage versetzte, die der staatlichen Verkehrspolitik widerstrebenden subventionierten Unternehmungen in Besitz zu nehmen, sondern zugleich auch die Deckung der Betriebskostenabgänge durch den Staat regelte. 1883 wurden keine Hauptbahnen konzessioniert. 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April 1876 wurden die den einzelnen Bahnen zu gewährenden Beträge festgesetzt; die Rückzahlung seitens der Bahnen sollte mit binnen 50 Jahren zu tilgenden, mit staatlicher Zinsengarantie auszugebenden Prioritätsobligationen erfolgen; die Gewährung einer Unterstützung an die Ostbahn, eine der notleidendsten Bahnen, unterblieb mit Rücksicht auf die 1876 erfolgte Verstaatlichung derselben.</p><lb/> <p>1877 ging der Betrieb der Donau-Drau-Bahn an den Staat über. (Der Ankauf erfolgte erst auf Grund des Gesetzartikels XXX vom Jahre 1884.) Mit Gesetzartikel XXV wurde weiters der Bau der 400 <hi rendition="#i">km</hi> langen Militärgrenzbahnen auf Staatskosten sichergestellt. (Dalj-Vinkovce-Brod, eröffnet 22. 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Bahn, zusammen 82 km gebaut. 1878 wurden 3 Lokalbahnen mit zusammen 118 km, 1879 die Dalj-Vinkovce-Bróder Linie mit 96 km, die Vukovar-Šamacer Linie mit 2 km und die Linie Brassó-Predeál mit 25 km eröffnet. Die Bautätigkeit des Jahres 1880 ist mit einer Vizinalbahn von 20 km erschöpft. Trotzdem gehörten die Jahre 1874–1880 zu den fruchtbarsten der ungarischen Eisenbahngeschichte, indem in die bestehenden Verhältnisse Ordnung gebracht wurde und die Anfänge einer gesunden Verkehrspolitik hervortraten.
Mit Gesetzartikel XLI vom Jahre 1875 wurde die Regierung ermächtigt, für Zwecke der Investitionen, Materialanschaffungen u. s. w. mehrerer garantierter Bahnen ein Anlehen (Investitionsanlehen) aufzunehmen, dessen Verzinsung und Tilgung die jährliche Summe von 700.000 fl. nicht übersteigen sollte. Durch Gesetzartikel XI vom Jahre 1876 wurde die Regierung ermächtigt, die für Investitionen erforderlichen, auf Grund obiger Spezialgarantie zu beschaffenden Kapitalien den Bahnen in Barem zur Verfügung zu stellen. Auf Grund des Übereinkommens vom 27. April 1876 wurden die den einzelnen Bahnen zu gewährenden Beträge festgesetzt; die Rückzahlung seitens der Bahnen sollte mit binnen 50 Jahren zu tilgenden, mit staatlicher Zinsengarantie auszugebenden Prioritätsobligationen erfolgen; die Gewährung einer Unterstützung an die Ostbahn, eine der notleidendsten Bahnen, unterblieb mit Rücksicht auf die 1876 erfolgte Verstaatlichung derselben.
1877 ging der Betrieb der Donau-Drau-Bahn an den Staat über. (Der Ankauf erfolgte erst auf Grund des Gesetzartikels XXX vom Jahre 1884.) Mit Gesetzartikel XXV wurde weiters der Bau der 400 km langen Militärgrenzbahnen auf Staatskosten sichergestellt. (Dalj-Vinkovce-Brod, eröffnet 22. November 1878.)
1878 wurde das Übereinkommen wegen Verstaatlichung der Waagtalbahn, die dem Konkurs nahe war, genehmigt.
1880 hat das Staatsbahnnetz durch den Ankauf der Linien der Theißbahn eine bedeutende Erweiterung und außerdem einen nennenswerten Zuwachs dadurch erfahren, daß die Linie Zagreb-Karlovac der österreichischen Südbahn durch Kauf in den Besitz des ungarischen Staates überging (Gesetzartikel XXXVIII bzw. XLIV). Neu konzessioniert wurden die Strecken der Militärgrenzbahnen: Zemun-Mitrovica (Gesetzartikel XLII) und Sisak-Sunja-Kostajnica-bosnische Grenze (Gesetzartikel XLIII) sowie der Bau der Linie Budapest-Zemun nebst Zweigbahnen von Kiskörös nach Kalocsa und von Indjija nach Mitrovica als Staatsbahn angeordnet (Gesetzartikel XLII vom Jahre 1880 und XLIV vom Jahre 1881). Die Linie Budapest-Zemun wurde bis Szabadka 1882 gleichzeitig mit der Zweigbahn Kiskörös-Kalocsa, bis Ujvidék und bis Zemun gleichzeitig mit der Zweigbahn Indjija-Mitrovica 1883 dem Verkehr übergeben.
Im Jahre 1880 erfloß das Lokalbahngesetz, Gesetzartikel XXXI, und erfuhr seitdem das Lokalbahnwesen in Ungarn eine außerordentliche Entwicklung.
Der Gesetzartikel XXIV vom Jahre 1881 bestimmte eine Abänderung des Gesetzartikels XXXVIII vom Jahre 1880 dahin, daß die Verbindung der Budapest-Hatvaner mit der Hatvan-Szolnoker Staatsbahn nicht zwischen Péczel und Rákoscsaba, sondern bei der Station Rákos erfolgen sollte. Die Strecke Rákos-Ujszász wurde 1882 dem Betrieb übergeben und damit eine Verbindung der Theißbahn mit der Hauptstadt hergestellt.
Mit Gesetzartikel XLVI vom Jahre 1881 erfolgte die Konzessionierung der Budapest-Pécser Eisenbahn (Budapest-Pécsi vasút).
1882 fiel die Waagtalbahn (s. d.) vermöge des zwischen der ungarischen Regierung und der Staatseisenbahngesellschaft abgeschlossenen Vertrags im Tauschweg an die letztgenannte Gesellschaft und die Linie Bruck-Komárom an den ungarischen Staat.
Der Vertrag wurde mit Gesetzartikel XLV vom Jahre 1882 genehmigt. Die Strecke Trencsén-Zsolna, die nun der österreichischen Staatseisenbahngesellschaft, als der neuen Eigentümerin der Waagtalbahn, mit Gesetzartikel XLV konzessioniert worden war, ist in Wirklichkeit keine Neuschöpfung, sondern ein Teil der mit Gesetzartikel XXIX vom Jahre 1872 konzessionierten Waagtal-Hauptlinie Sopron-Pozsony-Trencsén-Zsolna.
Mit Gesetzartikel XLVI vom Jahre 1882 bzw. Gesetzartikel XXVI vom Jahre 1883 wurde der Ausbau der Linie Budapest-Komárom als Staatsbahn angeordnet.
1883 erfloß das sog. Sequestrationsgesetz (Gesetzartikel XXIV vom Jahre 1883), das nicht allein die Regierung in die Lage versetzte, die der staatlichen Verkehrspolitik widerstrebenden subventionierten Unternehmungen in Besitz zu nehmen, sondern zugleich auch die Deckung der Betriebskostenabgänge durch den Staat regelte.
1883 wurden keine Hauptbahnen konzessioniert.
In der mit dem Jahre 1884 beginnenden Periode wurde die größte und am meisten
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