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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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die Betriebsinspektionen den Betrieb und Verkehr zu leiten hatten, sind in den letzten Jahren nach dem Vorgang der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen versuchsweise 2 Betriebsämter für den Bahnbau und Betrieb und 1 Verkehrsamt für den Verkehr eingerichtet worden; ferner wurde 1 Betriebsamt geschaffen, das in seinem Bezirk sowohl den Bau und Betrieb als auch den Verkehr zu leiten hat.

c) Vom Personal der württembergischen Staatseisenbahnen sind bis 20. Mai 1918 4994 Leute zum Dienst mit der Waffe und 615 zum Feldeisenbahndienst, zusammen 5609 Angehörige zum Heeresdienst eingezogen worden. Außerdem waren 2421 Leute zum Eisenbahnkolonnendienst in das besetzte Gebiet abgeordnet. Hiernach war mehr als 1/3 des Personalbestands von 1913 dem Dienst in der Heimat entzogen.

Im Durchschnitt des Rechnungsjahres 1919 betrug der Personalstand 30.949 Köpfe, hiervon 12.024 Beamte und 18.925 Arbeiter, oder 35·5% mehr als 1913.

d) An die Stelle der Betriebs- und Werkstättenlohnordnungen vom 1. April 1907 traten die Tarifverträge für den Betriebs-, Bahnunterhaltungs- und Werkstättendienst vom Mai-Juni 1919, die später durch Reichslohntarifverträge ersetzt wurden.

e) In den Prüfungsbestimmungen sind durch Verfügung des württembergischen Staatsministeriums vom 21. Februar 1920 verschiedene Vergünstigungen eingetreten, wodurch das Aufrücken in Stellen des Assistenten-, Sekretär- und des höheren Dienstes erleichtert wurde. In bestimmten Fällen wird u. a. von der Erstehung der vorgeschriebenen Dienstprüfung abgesehen.

3. Wohlfahrtseinrichtungen.

Die Eisenbahnverwaltung war von Beginn des Kriegs an bestrebt, die Lage des Personals und seiner Familienangehörigen zu erleichtern. Schon am 4. August 1914 wurden die Beihilfen für die Familien der zum Kriegsdienst eingezogenen Arbeiter geregelt. Der Steigerung der Preise für Lebensmittel und sonstige Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie dem Mangel an diesen Gegenständen während des Kriegs und nach demselben suchte die Eisenbahnverwaltung auf allerlei Weise zu begegnen. Dem Personal wurden bahneigene entbehrliche Grundstücke unentgeltlich oder gegen geringen Pachtzins zur Anpflanzung von Kartoffeln, Gemüse u. s. w. überlassen. Weiter wurde für das Personal Saatgut beschafft. Endlich wurden in den Werkstätten Trocknungsanstalten für Gemüse, Obst u. s. w. eingerichtet, die dem Personal unentgeltlich zur Verfügung standen; nach und von den Trocknungsanstalten wurden die Gegenstände frachtfrei befördert. Über den Nutzen der Kleintierzucht wurde das Personal durch Merkblätter u. s. w. unterrichtet und durch unentgeltliche Abgabe von Baumaterial (Altmaterial) bei der Herstellung von Ställen unterstützt. Es wurden auf geeigneten Stationen Suppenküchen eingerichtet, in denen zunächst Kaffee unentgeltlich und Suppe, später aber auch ganze Mittagessen (Suppe, Gemüse, Fleisch oder Teigwaren) zu ganz niederen Preisen verabreicht wurden. Mit der allmählichen Lockerung der Zwangsbewirtschaftung wurden Lebensmittel und sonstige wichtige Bedarfsgegenstände wie Kleider, Schuhe, Seife, Tabak in großem Umfang eisenbahnseitig beschafft und gegen mäßigen Preis abgegeben. In der Werkstätte Cannstatt wurde zur Instandsetzung von Berufsschuhwerk eine Schuhwerkstätte eingerichtet.

4. Umfang des Netzes.

Trotz der schweren Lasten, die der Krieg in persönlicher und finanzieller Beziehung für die Eisenbahnverwaltung mit sich brachte, hat Württemberg auch während des Kriegs so weit möglich an der Weiterentwicklung seines Eisenbahnnetzes gearbeitet. Es wurden staatliche Nebenbahnen in der Gesamtlänge von 56·38 km eröffnet, außerdem wurde die 8·34 km lange Privatbahnstrecke Echterdingen-Neuhausen (Filder) in den Betrieb der Reichsbahn übernommen. Diese Bahnen sind bis auf eine (Buchau-Riedlingen) normalspurig. Am 31. März 1920 war die Länge des württembergischen Staatsbahnnetzes auf 2155·37 km angewachsen, davon 1608·60 km Hauptbahnen und 546·77 km Nebenbahnen. Die Zahl der Stationen betrug 652.

5. Fahrzeugbestand.

Anläßlich des Waffenstillstandes mußten 23 Lokomotiven, 1101 bedeckte und 938 offene Güterwagen, 90 Gepäckwagen und 286 Personenwagen an die Entente abgeliefert werden. Der Bestand an Fahrzeugen am 31. März 1920 betrug: 885 Lokomotiven, 17 Triebwagen, 2442 Personenwagen, 160 Postwagen, 647 Gepäckwagen, 8717 bedeckte und 8179 offene Güterwagen.

6. Übergang der württembergischen Staatsbahnen auf das Reich.

Nach Art. 89 der Reichsverfassung ist es Aufgabe des Reichs, die dem allgemeinen Verkehr

die Betriebsinspektionen den Betrieb und Verkehr zu leiten hatten, sind in den letzten Jahren nach dem Vorgang der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen versuchsweise 2 Betriebsämter für den Bahnbau und Betrieb und 1 Verkehrsamt für den Verkehr eingerichtet worden; ferner wurde 1 Betriebsamt geschaffen, das in seinem Bezirk sowohl den Bau und Betrieb als auch den Verkehr zu leiten hat.

c) Vom Personal der württembergischen Staatseisenbahnen sind bis 20. Mai 1918 4994 Leute zum Dienst mit der Waffe und 615 zum Feldeisenbahndienst, zusammen 5609 Angehörige zum Heeresdienst eingezogen worden. Außerdem waren 2421 Leute zum Eisenbahnkolonnendienst in das besetzte Gebiet abgeordnet. Hiernach war mehr als 1/3 des Personalbestands von 1913 dem Dienst in der Heimat entzogen.

Im Durchschnitt des Rechnungsjahres 1919 betrug der Personalstand 30.949 Köpfe, hiervon 12.024 Beamte und 18.925 Arbeiter, oder 35·5% mehr als 1913.

d) An die Stelle der Betriebs- und Werkstättenlohnordnungen vom 1. April 1907 traten die Tarifverträge für den Betriebs-, Bahnunterhaltungs- und Werkstättendienst vom Mai-Juni 1919, die später durch Reichslohntarifverträge ersetzt wurden.

e) In den Prüfungsbestimmungen sind durch Verfügung des württembergischen Staatsministeriums vom 21. Februar 1920 verschiedene Vergünstigungen eingetreten, wodurch das Aufrücken in Stellen des Assistenten-, Sekretär- und des höheren Dienstes erleichtert wurde. In bestimmten Fällen wird u. a. von der Erstehung der vorgeschriebenen Dienstprüfung abgesehen.

3. Wohlfahrtseinrichtungen.

Die Eisenbahnverwaltung war von Beginn des Kriegs an bestrebt, die Lage des Personals und seiner Familienangehörigen zu erleichtern. Schon am 4. August 1914 wurden die Beihilfen für die Familien der zum Kriegsdienst eingezogenen Arbeiter geregelt. Der Steigerung der Preise für Lebensmittel und sonstige Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie dem Mangel an diesen Gegenständen während des Kriegs und nach demselben suchte die Eisenbahnverwaltung auf allerlei Weise zu begegnen. Dem Personal wurden bahneigene entbehrliche Grundstücke unentgeltlich oder gegen geringen Pachtzins zur Anpflanzung von Kartoffeln, Gemüse u. s. w. überlassen. Weiter wurde für das Personal Saatgut beschafft. Endlich wurden in den Werkstätten Trocknungsanstalten für Gemüse, Obst u. s. w. eingerichtet, die dem Personal unentgeltlich zur Verfügung standen; nach und von den Trocknungsanstalten wurden die Gegenstände frachtfrei befördert. Über den Nutzen der Kleintierzucht wurde das Personal durch Merkblätter u. s. w. unterrichtet und durch unentgeltliche Abgabe von Baumaterial (Altmaterial) bei der Herstellung von Ställen unterstützt. Es wurden auf geeigneten Stationen Suppenküchen eingerichtet, in denen zunächst Kaffee unentgeltlich und Suppe, später aber auch ganze Mittagessen (Suppe, Gemüse, Fleisch oder Teigwaren) zu ganz niederen Preisen verabreicht wurden. Mit der allmählichen Lockerung der Zwangsbewirtschaftung wurden Lebensmittel und sonstige wichtige Bedarfsgegenstände wie Kleider, Schuhe, Seife, Tabak in großem Umfang eisenbahnseitig beschafft und gegen mäßigen Preis abgegeben. In der Werkstätte Cannstatt wurde zur Instandsetzung von Berufsschuhwerk eine Schuhwerkstätte eingerichtet.

4. Umfang des Netzes.

Trotz der schweren Lasten, die der Krieg in persönlicher und finanzieller Beziehung für die Eisenbahnverwaltung mit sich brachte, hat Württemberg auch während des Kriegs so weit möglich an der Weiterentwicklung seines Eisenbahnnetzes gearbeitet. Es wurden staatliche Nebenbahnen in der Gesamtlänge von 56·38 km eröffnet, außerdem wurde die 8·34 km lange Privatbahnstrecke Echterdingen-Neuhausen (Filder) in den Betrieb der Reichsbahn übernommen. Diese Bahnen sind bis auf eine (Buchau-Riedlingen) normalspurig. Am 31. März 1920 war die Länge des württembergischen Staatsbahnnetzes auf 2155·37 km angewachsen, davon 1608·60 km Hauptbahnen und 546·77 km Nebenbahnen. Die Zahl der Stationen betrug 652.

5. Fahrzeugbestand.

Anläßlich des Waffenstillstandes mußten 23 Lokomotiven, 1101 bedeckte und 938 offene Güterwagen, 90 Gepäckwagen und 286 Personenwagen an die Entente abgeliefert werden. Der Bestand an Fahrzeugen am 31. März 1920 betrug: 885 Lokomotiven, 17 Triebwagen, 2442 Personenwagen, 160 Postwagen, 647 Gepäckwagen, 8717 bedeckte und 8179 offene Güterwagen.

6. Übergang der württembergischen Staatsbahnen auf das Reich.

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[447/0478] die Betriebsinspektionen den Betrieb und Verkehr zu leiten hatten, sind in den letzten Jahren nach dem Vorgang der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen versuchsweise 2 Betriebsämter für den Bahnbau und Betrieb und 1 Verkehrsamt für den Verkehr eingerichtet worden; ferner wurde 1 Betriebsamt geschaffen, das in seinem Bezirk sowohl den Bau und Betrieb als auch den Verkehr zu leiten hat. c) Vom Personal der württembergischen Staatseisenbahnen sind bis 20. Mai 1918 4994 Leute zum Dienst mit der Waffe und 615 zum Feldeisenbahndienst, zusammen 5609 Angehörige zum Heeresdienst eingezogen worden. Außerdem waren 2421 Leute zum Eisenbahnkolonnendienst in das besetzte Gebiet abgeordnet. Hiernach war mehr als 1/3 des Personalbestands von 1913 dem Dienst in der Heimat entzogen. Im Durchschnitt des Rechnungsjahres 1919 betrug der Personalstand 30.949 Köpfe, hiervon 12.024 Beamte und 18.925 Arbeiter, oder 35·5% mehr als 1913. d) An die Stelle der Betriebs- und Werkstättenlohnordnungen vom 1. April 1907 traten die Tarifverträge für den Betriebs-, Bahnunterhaltungs- und Werkstättendienst vom Mai-Juni 1919, die später durch Reichslohntarifverträge ersetzt wurden. e) In den Prüfungsbestimmungen sind durch Verfügung des württembergischen Staatsministeriums vom 21. Februar 1920 verschiedene Vergünstigungen eingetreten, wodurch das Aufrücken in Stellen des Assistenten-, Sekretär- und des höheren Dienstes erleichtert wurde. In bestimmten Fällen wird u. a. von der Erstehung der vorgeschriebenen Dienstprüfung abgesehen. 3. Wohlfahrtseinrichtungen. Die Eisenbahnverwaltung war von Beginn des Kriegs an bestrebt, die Lage des Personals und seiner Familienangehörigen zu erleichtern. Schon am 4. August 1914 wurden die Beihilfen für die Familien der zum Kriegsdienst eingezogenen Arbeiter geregelt. Der Steigerung der Preise für Lebensmittel und sonstige Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie dem Mangel an diesen Gegenständen während des Kriegs und nach demselben suchte die Eisenbahnverwaltung auf allerlei Weise zu begegnen. Dem Personal wurden bahneigene entbehrliche Grundstücke unentgeltlich oder gegen geringen Pachtzins zur Anpflanzung von Kartoffeln, Gemüse u. s. w. überlassen. Weiter wurde für das Personal Saatgut beschafft. Endlich wurden in den Werkstätten Trocknungsanstalten für Gemüse, Obst u. s. w. eingerichtet, die dem Personal unentgeltlich zur Verfügung standen; nach und von den Trocknungsanstalten wurden die Gegenstände frachtfrei befördert. Über den Nutzen der Kleintierzucht wurde das Personal durch Merkblätter u. s. w. unterrichtet und durch unentgeltliche Abgabe von Baumaterial (Altmaterial) bei der Herstellung von Ställen unterstützt. Es wurden auf geeigneten Stationen Suppenküchen eingerichtet, in denen zunächst Kaffee unentgeltlich und Suppe, später aber auch ganze Mittagessen (Suppe, Gemüse, Fleisch oder Teigwaren) zu ganz niederen Preisen verabreicht wurden. Mit der allmählichen Lockerung der Zwangsbewirtschaftung wurden Lebensmittel und sonstige wichtige Bedarfsgegenstände wie Kleider, Schuhe, Seife, Tabak in großem Umfang eisenbahnseitig beschafft und gegen mäßigen Preis abgegeben. In der Werkstätte Cannstatt wurde zur Instandsetzung von Berufsschuhwerk eine Schuhwerkstätte eingerichtet. 4. Umfang des Netzes. Trotz der schweren Lasten, die der Krieg in persönlicher und finanzieller Beziehung für die Eisenbahnverwaltung mit sich brachte, hat Württemberg auch während des Kriegs so weit möglich an der Weiterentwicklung seines Eisenbahnnetzes gearbeitet. Es wurden staatliche Nebenbahnen in der Gesamtlänge von 56·38 km eröffnet, außerdem wurde die 8·34 km lange Privatbahnstrecke Echterdingen-Neuhausen (Filder) in den Betrieb der Reichsbahn übernommen. Diese Bahnen sind bis auf eine (Buchau-Riedlingen) normalspurig. Am 31. März 1920 war die Länge des württembergischen Staatsbahnnetzes auf 2155·37 km angewachsen, davon 1608·60 km Hauptbahnen und 546·77 km Nebenbahnen. Die Zahl der Stationen betrug 652. 5. Fahrzeugbestand. Anläßlich des Waffenstillstandes mußten 23 Lokomotiven, 1101 bedeckte und 938 offene Güterwagen, 90 Gepäckwagen und 286 Personenwagen an die Entente abgeliefert werden. Der Bestand an Fahrzeugen am 31. März 1920 betrug: 885 Lokomotiven, 17 Triebwagen, 2442 Personenwagen, 160 Postwagen, 647 Gepäckwagen, 8717 bedeckte und 8179 offene Güterwagen. 6. Übergang der württembergischen Staatsbahnen auf das Reich. Nach Art. 89 der Reichsverfassung ist es Aufgabe des Reichs, die dem allgemeinen Verkehr

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 447. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/478>, abgerufen am 24.07.2024.