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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Am 1. April 1881 wurde eine Neuorganisation der Zentralverwaltung für die Verkehrsanstalten vorgenommen, die in der Hauptsache bis zum Übergang der württembergischen Staatseisenbahnen auf das Reich galt. Hiernach stand die obere Leitung und Beaufsichtung der Verkehrsanstalten des Staates (Eisenbahn, Bodenseedampfschiffahrt, Post und Telegraph) in ihrem ganzen Umfang dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu, bei dem eine Abteilung für die Verkehrsanstalten (später Verkehrsabteilung) gebildet war.

Dem Ministerium unterstellt war die Generaldirektion der Staatseisenbahnen und die Generaldirektion der Posten und Telegraphen. Zur Begutachtung von Gegenständen, denen für mehrere Dienstzweige der Verkehrsanstaltenverwaltung eine allgemeine Bedeutung zukam, oder die sonst von größerer Wichtigkeit waren, stand dem Ministerium der Rat der Verkehrsanstalten zur Seite (aufgehoben im Jahre 1916).

Außerdem war dem Ministerium ein Beirat der Verkehrsanstalten beigegeben, der in wichtigeren Verkehrsfragen von allgemeiner Bedeutung gutachtliche Äußerungen abzugeben hatte und Wünsche und Beschwerden, die solche Fragen betrafen, zur Kenntnis des Ministeriums bringen konnte. Insbesondere war der Beirat vor Feststellung eines neuen Eisenbahnfahrplans zu hören.

Als selbständige Direktivbehörde mit den Rechten und Pflichten eines Landeskollegiums war, soweit das Eisenbahnwesen in Betracht kommt, dem Ministerium unmittelbar untergeordnet:

Die Generaldirektion der Staatseisenbahnen (und der Bodenseedampfschiffahrt) für die unmittelbare Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs der dem Verkehr übergebenen Eisenbahnen (einschließlich des Eisenbahntelegraphendienstes und des elektrischen Signaldienstes) und der Bodenseedampfschiffahrt, ferner des Neubaus von Eisenbahnen, sowie von Bauten an den im Betrieb befindlichen Bahnen, der Verwaltung des für Betriebszwecke bestimmten Staatseigentums, der Unterhaltung der sämtlichen für Zwecke des Eisenbahn- und Dampfschiffahrtsbetriebs bestimmten Baulichkeiten und Einrichtungen, endlich für die Verwaltung der Eisenbahnpolizei, auch auf den württembergischen Privatbahnen.

Die Generaldirektion bestand aus einem Präsidenten und der erforderlichen Anzahl von rechtskundigen, administrativen und technischen Mitgliedern. Sie war im Jahre 1913 in die Bauabteilung, Betriebsabteilung und Verwaltungsabteilung gegliedert.

Im allgemeinen wurden die Geschäfte im Bureauwege erledigt. Für Gegenstände von besonderer Wichtigkeit war jedoch kollegialische Beratung und Beschlußfassung durch die Mitglieder unter dem Vorsitz des Präsidenten erforderlich.

Zur unmittelbaren Überwachung des Betriebs- und Verkehrsdienstes waren der Generaldirektion die Betriebs- und Verkehrskontrolleure beigegeben. Für den innern Dienst waren ihr außer den Hilfsreferenten die nachstehend aufgeführten Hilfsbureaus und diesen gleichgeordneten Stellen unmittelbar untergeordnet: Das Zentralbureau, das Bahnbautechnische, Hochbautechnische und Maschinentechnische Bureau, das Grundbuchbureau, Revisoriat, die Verkehrskontrolle I mit der Fahrkartendruckerei, die Verkehrskontrolle II, das Fahrdienstbureau, Tarifbureau, Reklamationsbureau, Statistische Bureau, Wagenbureau, die Hauptmagazinverwaltung (in Eßlingen), Oberbaumaterialverwaltung (in Heilbronn) mit ihren Nebenmagazinen, die Holztränkungsanstalt in Zuffenhausen, das Bahnzeugamt mit dem Fundbureau, die Eisenbahnbetriebskrankenkasse, die Eisenbahnhauptkasse und das Bekleidungsamt.

Für die Ausführung und Überwachung des äußeren Dienstes der Staatseisenbahnen waren in Unterordnung unter die Generaldirektion nachstehende Behörden bestimmt: die Eisenbahn-Betriebsinspektionen (10), die Eisenbahn-Bauinspektionen (25), die Eisenbahn-Maschineninspektionen (4), die Eisenbahn-Werkstätteninspektionen (5), die Eisenbahn-Telegrapheninspektion.

Aufgabe der Betriebsinspektionen war die Ausführung und Überwachung des gesamten Betriebs-, Verkehrs-, Abfertigungs- und Kassendienstes, insoweit nicht einzelne Zweige den Bauinspektionen, Maschineninspektionen oder der Telegrapheninspektion zugewiesen waren, sowie die Handhabung der Bahnpolizei.

Den örtlichen Betriebs- und Verkehrsdienst der Staatseisenbahnen besorgten unter Aufsicht der Betriebsinspektionen und Bauinspektionen die Bahnstationen, die nach dem Umfang des Dienstes und ihrer sonstigen Bedeutung in 5 Klassen eingeteilt und je mit einem Stationsvorsteher besetzt waren.

Auf Stationen IV. und V. Klasse mit einfachen Verhältnissen, insbesondere auf Nebenbahnen, waren die Geschäfte vielfach einem Bahnagenten übertragen, der zu der Eisenbahnverwaltung im Vertragsverhältnis stand.

In Unterordnung unter die Stationsvorsteher waren zur Besorgung des Abfertigungs- und Kassendienstes, soweit erforderlich, besondere Dienststellen mit eigenen Vorständen (Stationskasse,

Am 1. April 1881 wurde eine Neuorganisation der Zentralverwaltung für die Verkehrsanstalten vorgenommen, die in der Hauptsache bis zum Übergang der württembergischen Staatseisenbahnen auf das Reich galt. Hiernach stand die obere Leitung und Beaufsichtung der Verkehrsanstalten des Staates (Eisenbahn, Bodenseedampfschiffahrt, Post und Telegraph) in ihrem ganzen Umfang dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu, bei dem eine Abteilung für die Verkehrsanstalten (später Verkehrsabteilung) gebildet war.

Dem Ministerium unterstellt war die Generaldirektion der Staatseisenbahnen und die Generaldirektion der Posten und Telegraphen. Zur Begutachtung von Gegenständen, denen für mehrere Dienstzweige der Verkehrsanstaltenverwaltung eine allgemeine Bedeutung zukam, oder die sonst von größerer Wichtigkeit waren, stand dem Ministerium der Rat der Verkehrsanstalten zur Seite (aufgehoben im Jahre 1916).

Außerdem war dem Ministerium ein Beirat der Verkehrsanstalten beigegeben, der in wichtigeren Verkehrsfragen von allgemeiner Bedeutung gutachtliche Äußerungen abzugeben hatte und Wünsche und Beschwerden, die solche Fragen betrafen, zur Kenntnis des Ministeriums bringen konnte. Insbesondere war der Beirat vor Feststellung eines neuen Eisenbahnfahrplans zu hören.

Als selbständige Direktivbehörde mit den Rechten und Pflichten eines Landeskollegiums war, soweit das Eisenbahnwesen in Betracht kommt, dem Ministerium unmittelbar untergeordnet:

Die Generaldirektion der Staatseisenbahnen (und der Bodenseedampfschiffahrt) für die unmittelbare Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs der dem Verkehr übergebenen Eisenbahnen (einschließlich des Eisenbahntelegraphendienstes und des elektrischen Signaldienstes) und der Bodenseedampfschiffahrt, ferner des Neubaus von Eisenbahnen, sowie von Bauten an den im Betrieb befindlichen Bahnen, der Verwaltung des für Betriebszwecke bestimmten Staatseigentums, der Unterhaltung der sämtlichen für Zwecke des Eisenbahn- und Dampfschiffahrtsbetriebs bestimmten Baulichkeiten und Einrichtungen, endlich für die Verwaltung der Eisenbahnpolizei, auch auf den württembergischen Privatbahnen.

Die Generaldirektion bestand aus einem Präsidenten und der erforderlichen Anzahl von rechtskundigen, administrativen und technischen Mitgliedern. Sie war im Jahre 1913 in die Bauabteilung, Betriebsabteilung und Verwaltungsabteilung gegliedert.

Im allgemeinen wurden die Geschäfte im Bureauwege erledigt. Für Gegenstände von besonderer Wichtigkeit war jedoch kollegialische Beratung und Beschlußfassung durch die Mitglieder unter dem Vorsitz des Präsidenten erforderlich.

Zur unmittelbaren Überwachung des Betriebs- und Verkehrsdienstes waren der Generaldirektion die Betriebs- und Verkehrskontrolleure beigegeben. Für den innern Dienst waren ihr außer den Hilfsreferenten die nachstehend aufgeführten Hilfsbureaus und diesen gleichgeordneten Stellen unmittelbar untergeordnet: Das Zentralbureau, das Bahnbautechnische, Hochbautechnische und Maschinentechnische Bureau, das Grundbuchbureau, Revisoriat, die Verkehrskontrolle I mit der Fahrkartendruckerei, die Verkehrskontrolle II, das Fahrdienstbureau, Tarifbureau, Reklamationsbureau, Statistische Bureau, Wagenbureau, die Hauptmagazinverwaltung (in Eßlingen), Oberbaumaterialverwaltung (in Heilbronn) mit ihren Nebenmagazinen, die Holztränkungsanstalt in Zuffenhausen, das Bahnzeugamt mit dem Fundbureau, die Eisenbahnbetriebskrankenkasse, die Eisenbahnhauptkasse und das Bekleidungsamt.

Für die Ausführung und Überwachung des äußeren Dienstes der Staatseisenbahnen waren in Unterordnung unter die Generaldirektion nachstehende Behörden bestimmt: die Eisenbahn-Betriebsinspektionen (10), die Eisenbahn-Bauinspektionen (25), die Eisenbahn-Maschineninspektionen (4), die Eisenbahn-Werkstätteninspektionen (5), die Eisenbahn-Telegrapheninspektion.

Aufgabe der Betriebsinspektionen war die Ausführung und Überwachung des gesamten Betriebs-, Verkehrs-, Abfertigungs- und Kassendienstes, insoweit nicht einzelne Zweige den Bauinspektionen, Maschineninspektionen oder der Telegrapheninspektion zugewiesen waren, sowie die Handhabung der Bahnpolizei.

Den örtlichen Betriebs- und Verkehrsdienst der Staatseisenbahnen besorgten unter Aufsicht der Betriebsinspektionen und Bauinspektionen die Bahnstationen, die nach dem Umfang des Dienstes und ihrer sonstigen Bedeutung in 5 Klassen eingeteilt und je mit einem Stationsvorsteher besetzt waren.

Auf Stationen IV. und V. Klasse mit einfachen Verhältnissen, insbesondere auf Nebenbahnen, waren die Geschäfte vielfach einem Bahnagenten übertragen, der zu der Eisenbahnverwaltung im Vertragsverhältnis stand.

In Unterordnung unter die Stationsvorsteher waren zur Besorgung des Abfertigungs- und Kassendienstes, soweit erforderlich, besondere Dienststellen mit eigenen Vorständen (Stationskasse,

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[441/0472] Am 1. April 1881 wurde eine Neuorganisation der Zentralverwaltung für die Verkehrsanstalten vorgenommen, die in der Hauptsache bis zum Übergang der württembergischen Staatseisenbahnen auf das Reich galt. Hiernach stand die obere Leitung und Beaufsichtung der Verkehrsanstalten des Staates (Eisenbahn, Bodenseedampfschiffahrt, Post und Telegraph) in ihrem ganzen Umfang dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu, bei dem eine Abteilung für die Verkehrsanstalten (später Verkehrsabteilung) gebildet war. Dem Ministerium unterstellt war die Generaldirektion der Staatseisenbahnen und die Generaldirektion der Posten und Telegraphen. Zur Begutachtung von Gegenständen, denen für mehrere Dienstzweige der Verkehrsanstaltenverwaltung eine allgemeine Bedeutung zukam, oder die sonst von größerer Wichtigkeit waren, stand dem Ministerium der Rat der Verkehrsanstalten zur Seite (aufgehoben im Jahre 1916). Außerdem war dem Ministerium ein Beirat der Verkehrsanstalten beigegeben, der in wichtigeren Verkehrsfragen von allgemeiner Bedeutung gutachtliche Äußerungen abzugeben hatte und Wünsche und Beschwerden, die solche Fragen betrafen, zur Kenntnis des Ministeriums bringen konnte. Insbesondere war der Beirat vor Feststellung eines neuen Eisenbahnfahrplans zu hören. Als selbständige Direktivbehörde mit den Rechten und Pflichten eines Landeskollegiums war, soweit das Eisenbahnwesen in Betracht kommt, dem Ministerium unmittelbar untergeordnet: Die Generaldirektion der Staatseisenbahnen (und der Bodenseedampfschiffahrt) für die unmittelbare Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs der dem Verkehr übergebenen Eisenbahnen (einschließlich des Eisenbahntelegraphendienstes und des elektrischen Signaldienstes) und der Bodenseedampfschiffahrt, ferner des Neubaus von Eisenbahnen, sowie von Bauten an den im Betrieb befindlichen Bahnen, der Verwaltung des für Betriebszwecke bestimmten Staatseigentums, der Unterhaltung der sämtlichen für Zwecke des Eisenbahn- und Dampfschiffahrtsbetriebs bestimmten Baulichkeiten und Einrichtungen, endlich für die Verwaltung der Eisenbahnpolizei, auch auf den württembergischen Privatbahnen. Die Generaldirektion bestand aus einem Präsidenten und der erforderlichen Anzahl von rechtskundigen, administrativen und technischen Mitgliedern. Sie war im Jahre 1913 in die Bauabteilung, Betriebsabteilung und Verwaltungsabteilung gegliedert. Im allgemeinen wurden die Geschäfte im Bureauwege erledigt. Für Gegenstände von besonderer Wichtigkeit war jedoch kollegialische Beratung und Beschlußfassung durch die Mitglieder unter dem Vorsitz des Präsidenten erforderlich. Zur unmittelbaren Überwachung des Betriebs- und Verkehrsdienstes waren der Generaldirektion die Betriebs- und Verkehrskontrolleure beigegeben. Für den innern Dienst waren ihr außer den Hilfsreferenten die nachstehend aufgeführten Hilfsbureaus und diesen gleichgeordneten Stellen unmittelbar untergeordnet: Das Zentralbureau, das Bahnbautechnische, Hochbautechnische und Maschinentechnische Bureau, das Grundbuchbureau, Revisoriat, die Verkehrskontrolle I mit der Fahrkartendruckerei, die Verkehrskontrolle II, das Fahrdienstbureau, Tarifbureau, Reklamationsbureau, Statistische Bureau, Wagenbureau, die Hauptmagazinverwaltung (in Eßlingen), Oberbaumaterialverwaltung (in Heilbronn) mit ihren Nebenmagazinen, die Holztränkungsanstalt in Zuffenhausen, das Bahnzeugamt mit dem Fundbureau, die Eisenbahnbetriebskrankenkasse, die Eisenbahnhauptkasse und das Bekleidungsamt. Für die Ausführung und Überwachung des äußeren Dienstes der Staatseisenbahnen waren in Unterordnung unter die Generaldirektion nachstehende Behörden bestimmt: die Eisenbahn-Betriebsinspektionen (10), die Eisenbahn-Bauinspektionen (25), die Eisenbahn-Maschineninspektionen (4), die Eisenbahn-Werkstätteninspektionen (5), die Eisenbahn-Telegrapheninspektion. Aufgabe der Betriebsinspektionen war die Ausführung und Überwachung des gesamten Betriebs-, Verkehrs-, Abfertigungs- und Kassendienstes, insoweit nicht einzelne Zweige den Bauinspektionen, Maschineninspektionen oder der Telegrapheninspektion zugewiesen waren, sowie die Handhabung der Bahnpolizei. Den örtlichen Betriebs- und Verkehrsdienst der Staatseisenbahnen besorgten unter Aufsicht der Betriebsinspektionen und Bauinspektionen die Bahnstationen, die nach dem Umfang des Dienstes und ihrer sonstigen Bedeutung in 5 Klassen eingeteilt und je mit einem Stationsvorsteher besetzt waren. Auf Stationen IV. und V. Klasse mit einfachen Verhältnissen, insbesondere auf Nebenbahnen, waren die Geschäfte vielfach einem Bahnagenten übertragen, der zu der Eisenbahnverwaltung im Vertragsverhältnis stand. In Unterordnung unter die Stationsvorsteher waren zur Besorgung des Abfertigungs- und Kassendienstes, soweit erforderlich, besondere Dienststellen mit eigenen Vorständen (Stationskasse,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 441. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/472>, abgerufen am 18.07.2024.