Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.Reihenhäuser haben gegenüber den freistehenden Gebäuden die namentlich in städtischen Bezirken sehr ins Gewicht fallenden Vorteile der geringeren Grunderwerbskosten und der geringeren Baukosten, außerdem den Vorzug der besseren Wärmehaltung. Zwischen dem freistehenden Haus und dem Reihenhaus liegt als vorbildliche Bauform das Gruppenhaus. Die Zahl der Stockwerke hängt mit der Frage zusammen, ob man sich für Flachbau oder Hochbau entscheidet. Unter Flachbau sind im allgemeinen zweigeschossige Gebäude (Ein- oder Zweifamilienhäuser), freistehend oder in Reihe zu verstehen, also auch zweistockige Gruppenhäuser. Das zweistockige Miethaus ("Kleinhaus") erfordert zwar in der Mehrzahl mehr Grunderwerbskosten als das mehrstockige (drei- und viergeschossige - Mittelhaus, fünf und mehr Geschosse - Hochhaus) mit derselben Zahl von Wohnungen, dafür aber weniger Baukosten (da für das letztere massive Bauweise vorgeschrieben wird). Sache der Verwaltung ist es, diese beiden Gesichtspunkte in jedem Fall gegeneinander abzuwägen. In städtischen Bezirken wird der Entscheid meist für die mehrstockige Bauweise ausfallen, da hier das Mehr für Grunderwerbskosten die Kosten für massivere Ausführung übersteigt. Im allgemeinen sollte jedoch auch in Großstädten über das Mittelhaus (drei- und viergeschossig) nicht hinausgegangen werden, einmal wegen der Rückwirkung auf die Steigerung der allgemeinen Bodenpreise, hauptsächlich aber, damit nicht die unbemittelten Bediensteten entweder auf unerwünscht hochgelegene oder lichtarme untere Wohnungen verwiesen werden müssen und endlich, damit die Unzuträglichkeiten einer Mietkaserne vermieden werden. ![]() Abb. 261. Am ungünstigsten sind die Folgen der Entwicklung nach der Höhe - zum Hochhaus, da solche Häuser mehrere Quergebäude und Seitenflügel erhalten oder an verhältnismäßig engen Straßen stehen, so daß licht- und luftarme Hinter-, Seiten- oder gar solche Straßenwohnungen entstehen. Die bayerische Eisenbahnverwaltung hatte früher manchmal auch, um den Wohnungen die Vorzüge des Einfamilienhauses zu geben, das sog. Herbergensystem verwendet, d. h. Gebäude, in denen sich 3-4 Wohnungen unter einem Dach befinden, bei denen aber jede Wohnung eigenen Eingang von außen Reihenhäuser haben gegenüber den freistehenden Gebäuden die namentlich in städtischen Bezirken sehr ins Gewicht fallenden Vorteile der geringeren Grunderwerbskosten und der geringeren Baukosten, außerdem den Vorzug der besseren Wärmehaltung. Zwischen dem freistehenden Haus und dem Reihenhaus liegt als vorbildliche Bauform das Gruppenhaus. Die Zahl der Stockwerke hängt mit der Frage zusammen, ob man sich für Flachbau oder Hochbau entscheidet. Unter Flachbau sind im allgemeinen zweigeschossige Gebäude (Ein- oder Zweifamilienhäuser), freistehend oder in Reihe zu verstehen, also auch zweistockige Gruppenhäuser. Das zweistockige Miethaus („Kleinhaus“) erfordert zwar in der Mehrzahl mehr Grunderwerbskosten als das mehrstockige (drei- und viergeschossige – Mittelhaus, fünf und mehr Geschosse – Hochhaus) mit derselben Zahl von Wohnungen, dafür aber weniger Baukosten (da für das letztere massive Bauweise vorgeschrieben wird). Sache der Verwaltung ist es, diese beiden Gesichtspunkte in jedem Fall gegeneinander abzuwägen. In städtischen Bezirken wird der Entscheid meist für die mehrstockige Bauweise ausfallen, da hier das Mehr für Grunderwerbskosten die Kosten für massivere Ausführung übersteigt. Im allgemeinen sollte jedoch auch in Großstädten über das Mittelhaus (drei- und viergeschossig) nicht hinausgegangen werden, einmal wegen der Rückwirkung auf die Steigerung der allgemeinen Bodenpreise, hauptsächlich aber, damit nicht die unbemittelten Bediensteten entweder auf unerwünscht hochgelegene oder lichtarme untere Wohnungen verwiesen werden müssen und endlich, damit die Unzuträglichkeiten einer Mietkaserne vermieden werden. ![]() Abb. 261. Am ungünstigsten sind die Folgen der Entwicklung nach der Höhe – zum Hochhaus, da solche Häuser mehrere Quergebäude und Seitenflügel erhalten oder an verhältnismäßig engen Straßen stehen, so daß licht- und luftarme Hinter-, Seiten- oder gar solche Straßenwohnungen entstehen. Die bayerische Eisenbahnverwaltung hatte früher manchmal auch, um den Wohnungen die Vorzüge des Einfamilienhauses zu geben, das sog. Herbergensystem verwendet, d. h. 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Das zweistockige Miethaus („Kleinhaus“) erfordert zwar in der Mehrzahl mehr Grunderwerbskosten als das mehrstockige (drei- und viergeschossige – Mittelhaus, fünf und mehr Geschosse – Hochhaus) mit derselben Zahl von Wohnungen, dafür aber weniger Baukosten (da für das letztere massive Bauweise vorgeschrieben wird). Sache der Verwaltung ist es, diese beiden Gesichtspunkte in jedem Fall gegeneinander abzuwägen. In städtischen Bezirken wird der Entscheid meist für die mehrstockige Bauweise ausfallen, da hier das Mehr für Grunderwerbskosten die Kosten für massivere Ausführung übersteigt. Im allgemeinen sollte jedoch auch in Großstädten über das Mittelhaus (drei- und viergeschossig) nicht hinausgegangen werden, einmal wegen der Rückwirkung auf die Steigerung der allgemeinen Bodenpreise, hauptsächlich aber, damit nicht die unbemittelten Bediensteten entweder auf unerwünscht hochgelegene oder lichtarme untere Wohnungen verwiesen werden müssen und endlich, damit die Unzuträglichkeiten einer Mietkaserne vermieden werden.</p><lb/> <figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen10_1923/figures/roell_eisenbahnwesen10_1923_figure-0326.jpg" rendition="#c"> <head>Abb. 261.</head><lb/> </figure><lb/> <p>Am ungünstigsten sind die Folgen der Entwicklung nach der Höhe – zum Hochhaus, da solche Häuser mehrere Quergebäude und Seitenflügel erhalten oder an verhältnismäßig engen Straßen stehen, so daß licht- und luftarme Hinter-, Seiten- oder gar solche Straßenwohnungen entstehen.</p><lb/> <p>Die bayerische Eisenbahnverwaltung hatte früher manchmal auch, um den Wohnungen die Vorzüge des Einfamilienhauses zu geben, das sog. 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Reihenhäuser haben gegenüber den freistehenden Gebäuden die namentlich in städtischen Bezirken sehr ins Gewicht fallenden Vorteile der geringeren Grunderwerbskosten und der geringeren Baukosten, außerdem den Vorzug der besseren Wärmehaltung. Zwischen dem freistehenden Haus und dem Reihenhaus liegt als vorbildliche Bauform das Gruppenhaus. Die Zahl der Stockwerke hängt mit der Frage zusammen, ob man sich für Flachbau oder Hochbau entscheidet. Unter Flachbau sind im allgemeinen zweigeschossige Gebäude (Ein- oder Zweifamilienhäuser), freistehend oder in Reihe zu verstehen, also auch zweistockige Gruppenhäuser. Das zweistockige Miethaus („Kleinhaus“) erfordert zwar in der Mehrzahl mehr Grunderwerbskosten als das mehrstockige (drei- und viergeschossige – Mittelhaus, fünf und mehr Geschosse – Hochhaus) mit derselben Zahl von Wohnungen, dafür aber weniger Baukosten (da für das letztere massive Bauweise vorgeschrieben wird). Sache der Verwaltung ist es, diese beiden Gesichtspunkte in jedem Fall gegeneinander abzuwägen. In städtischen Bezirken wird der Entscheid meist für die mehrstockige Bauweise ausfallen, da hier das Mehr für Grunderwerbskosten die Kosten für massivere Ausführung übersteigt. Im allgemeinen sollte jedoch auch in Großstädten über das Mittelhaus (drei- und viergeschossig) nicht hinausgegangen werden, einmal wegen der Rückwirkung auf die Steigerung der allgemeinen Bodenpreise, hauptsächlich aber, damit nicht die unbemittelten Bediensteten entweder auf unerwünscht hochgelegene oder lichtarme untere Wohnungen verwiesen werden müssen und endlich, damit die Unzuträglichkeiten einer Mietkaserne vermieden werden.
[Abbildung Abb. 261.
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Am ungünstigsten sind die Folgen der Entwicklung nach der Höhe – zum Hochhaus, da solche Häuser mehrere Quergebäude und Seitenflügel erhalten oder an verhältnismäßig engen Straßen stehen, so daß licht- und luftarme Hinter-, Seiten- oder gar solche Straßenwohnungen entstehen.
Die bayerische Eisenbahnverwaltung hatte früher manchmal auch, um den Wohnungen die Vorzüge des Einfamilienhauses zu geben, das sog. Herbergensystem verwendet, d. h. Gebäude, in denen sich 3–4 Wohnungen unter einem Dach befinden, bei denen aber jede Wohnung eigenen Eingang von außen
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Zitationshilfe: | Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 428. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/459>, abgerufen am 17.07.2024. |