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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Die Veräußerung eines Objekts ist nur mit Zustimmung beider Teile zulässig, wobei diesen das Kaufvorrecht gewahrt ist. Anspruch auf Wohnungen in auf solche Art erbauten Häusern haben nur Mitglieder, deren Geschäftsanteile, wie schon bemerkt wurde, verzinst werden.

Die ungarischen Staatsbahnen haben bis jetzt ihrem rund 80.000 Köpfe zählenden Personal im ganzen etwa 6000 Mietwohnungen zur Verfügung gestellt, die größtenteils durch ein Pensionsinstitut finanziert und gebaut wurden.

Die niederländischen Staatsbahnen haben zurzeit bei einem Personalstand von 48.712 Köpfen 2956 Dienstwohnungen und 1695 Mietwohnungen (darunter 258 Notwohnungen). Bis zu Anfang des Krieges war in Holland Wohnungsnot gänzlich unbekannt. Der Wohnungsbau beschränkte sich deshalb für die Eisenbahnverwaltung auf Dienstwohnungen. Seit 1915 bis heute sind dann gebaut worden: 47 Dienstwohnungen mit einem Kostenaufwand von 332.172 fl., ferner gebaut und gekauft 760 Mietwohnungen (worunter 258 Notwohnungen) mit einem Kostenaufwand von 1,390.201·50 fl.

Durch Baugenossenschaften wurden bis zum 1. Januar 1921 gebaut und der Verwaltung zur Verfügung gestellt 928 Wohnungen; der Staat und die Gemeinden bezahlen hierfür einen jährlichen sog. "Krisebeitrag" (75% davon der Staat, 25% die Gemeinde).

Bei den schweizerischen Bundesbahnen belief sich am 1. Januar 1922 der Bestand an Dienstwohnungen (einschließlich Wärterhäuser) und Mietwohnungen auf 1888 bzw. 536. Die finanziellen Aufwendungen der Schweizer Bundesbahnen hierfür betrugen rund 32 Mill. Fr. In den Jahren 1915-1921 wurden erstellt: 29 Dienstwohnungen mit 710.620 Fr. und 144 Mietwohnungen mit 3,008.870 Fr. Baukosten. Für die nächste Zeit ist vorgesehen der Bau von 19 Dienstwohnungen mit 425.830 Fr. und von 32 Mietwohnungen mit 1,117.400 Fr. Baukosten.

Als zweckmäßigstes Mittel zur Ausgestaltung der W. bezeichnet die Verwaltung der Schweizer Bundesbahnen die finanzielle Unterstützung des privaten und genossenschaftlichen Wohnungsbaues durch Gewährung von Hypothekardarlehen. Bis zum 1. Januar 1922 wurden 1067 Wohnungen mit solchen Mitteln hergestellt und hierfür ebenso viele Darlehen im Gesamtbetrag von 22,936.000 Fr. an Beamte und Beamtengenossenschaften gewährt. Eine Abtretung von bahneigenem Bauland findet grundsätzlich nicht statt. Zur Milderung der Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt hat eine tarifarische Maßnahme der Schweizer Bundesbahnen von jeher, ganz besonders aber in den Zeiten der Wohnungsnot, beigetragen: der Streckenabonnementstarif (mit 4 Serien), durch den die Möglichkeit geboten wird, alle in einem gewissen Umkreis vom Arbeitsort vorhandenen Wohngelegenheiten auszunutzen. Die belangreichen Vergünstigungen, die dieser Tarif dem allgemeinen Verkehr bietet, erfahren für die Beamten und Arbeiter der Bahnverwaltung noch eine Steigerung insofern, als sie bei sämtlichen Serien nur 1/5 der tarifmäßigen Taxe zu bezahlen haben. - Bei den deutschen und österreichischen Bahnen wird dem Personal, das die Erlaubnis erhalten hat, außerhalb des Dienstortes zu wohnen, freie Fahrt zwischen Wohn- und Dienstort gewährt.

2. Gesellschaften m. b. H.

Der Gesellschaft m. b. H. muß im allgemeinen als der zeitgemäßeren und leistungsfähigeren Form des gemeinnützigen Bauunternehmens der Vorzug gegeben werden. Bei ihr sind die Nachteile ausgeschaltet, die sich so oft hemmend und verteuernd geltend machen: Übertriebene Hoffnungen der Genossen bei mangelndem Willen zur Selbsthilfe und Mitarbeit, Mangel an Erfahrung und Sachkenntnis, Widerstand gegen eine dem wirklichen neuzeitlichen Wert der Wohnungen entsprechende Festsetzung der Mieten.

Die Baugesellschaft bietet auch für die Verwaltung den Vorteil, die Vergebung der Wohnungen selbst zu regeln und dabei dienstlichen Bedürfnissen besser Rechnung zu tragen. In der Gesellschaft m. b. H. wird sich die Reichseisenbahnverwaltung mit anderen an der Wohnungsbautätigkeit an dem betreffenden Ort mit interessierten Kreisen als Gesellschafter zusammenschließen. Besonderer Wert muß auf die führende Mitbeteiligung der Gemeindeverwaltung gelegt werden. Ihr fällt ohnehin die örtliche W. in erster Linie zu. Die Verhandlungen wegen Gewährung der Gemeindedarlehen werden bei ihrer Mitbeteiligung wesentlich vereinfacht und erleichtert. Durch Zeichnung entsprechender Stammanteile ist der Reichseisenbahnverwaltung ein ausreichender Einfluß im Aufsichtsrat und in der Generalversammlung zu sichern. Zunächst ist jedoch dieser neue Weg mit Vorsicht zu betreten, bis in den einzelnen Bezirken Erfahrungen gewonnen sind.

Eine zweckmäßige Ergänzung eines solchen Vorgehens in der Wohnungsbeschaffung kann die Gründung von Mieter- oder Pachtgenossenschaften bilden. Diese aus Angehörigen der Eisenbahnverwaltung zusammengesetzte Genossenschaft übernimmt die von der Gesellschaft m. b. H. fertiggestellten Eisenbahnerwohnungen in Pacht, vermietet, unterhält und verwaltet sie.

3. Wohnungsbauten von Gemeinden (Gemeindeverbänden).

Für die Mietwohnungsbauten, die Gemeinden (Gemeindeverbände) für Eisenbahnpersonal errichten, können Oberteuerungsdarlehen wie bei genossenschaftlichen Bauunternehmungen geleistet werden.

4. Verzinsliche (Ertrags-)Darlehen an gemeinnützige Bauunternehmungen.

a) Höhe des Darlehens. Das Darlehen darf 90% des Ertragswerts, der nach Fertigstellung der Bauten festgesetzt wird, nicht übersteigen. Der Ertragswert wird ermittelt aus der Kapitalisierung der Nettomiete mit den Zins- und Tilgungssätzen des

Die Veräußerung eines Objekts ist nur mit Zustimmung beider Teile zulässig, wobei diesen das Kaufvorrecht gewahrt ist. Anspruch auf Wohnungen in auf solche Art erbauten Häusern haben nur Mitglieder, deren Geschäftsanteile, wie schon bemerkt wurde, verzinst werden.

Die ungarischen Staatsbahnen haben bis jetzt ihrem rund 80.000 Köpfe zählenden Personal im ganzen etwa 6000 Mietwohnungen zur Verfügung gestellt, die größtenteils durch ein Pensionsinstitut finanziert und gebaut wurden.

Die niederländischen Staatsbahnen haben zurzeit bei einem Personalstand von 48.712 Köpfen 2956 Dienstwohnungen und 1695 Mietwohnungen (darunter 258 Notwohnungen). Bis zu Anfang des Krieges war in Holland Wohnungsnot gänzlich unbekannt. Der Wohnungsbau beschränkte sich deshalb für die Eisenbahnverwaltung auf Dienstwohnungen. Seit 1915 bis heute sind dann gebaut worden: 47 Dienstwohnungen mit einem Kostenaufwand von 332.172 fl., ferner gebaut und gekauft 760 Mietwohnungen (worunter 258 Notwohnungen) mit einem Kostenaufwand von 1,390.201·50 fl.

Durch Baugenossenschaften wurden bis zum 1. Januar 1921 gebaut und der Verwaltung zur Verfügung gestellt 928 Wohnungen; der Staat und die Gemeinden bezahlen hierfür einen jährlichen sog. „Krisebeitrag“ (75% davon der Staat, 25% die Gemeinde).

Bei den schweizerischen Bundesbahnen belief sich am 1. Januar 1922 der Bestand an Dienstwohnungen (einschließlich Wärterhäuser) und Mietwohnungen auf 1888 bzw. 536. Die finanziellen Aufwendungen der Schweizer Bundesbahnen hierfür betrugen rund 32 Mill. Fr. In den Jahren 1915–1921 wurden erstellt: 29 Dienstwohnungen mit 710.620 Fr. und 144 Mietwohnungen mit 3,008.870 Fr. Baukosten. Für die nächste Zeit ist vorgesehen der Bau von 19 Dienstwohnungen mit 425.830 Fr. und von 32 Mietwohnungen mit 1,117.400 Fr. Baukosten.

Als zweckmäßigstes Mittel zur Ausgestaltung der W. bezeichnet die Verwaltung der Schweizer Bundesbahnen die finanzielle Unterstützung des privaten und genossenschaftlichen Wohnungsbaues durch Gewährung von Hypothekardarlehen. Bis zum 1. Januar 1922 wurden 1067 Wohnungen mit solchen Mitteln hergestellt und hierfür ebenso viele Darlehen im Gesamtbetrag von 22,936.000 Fr. an Beamte und Beamtengenossenschaften gewährt. Eine Abtretung von bahneigenem Bauland findet grundsätzlich nicht statt. Zur Milderung der Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt hat eine tarifarische Maßnahme der Schweizer Bundesbahnen von jeher, ganz besonders aber in den Zeiten der Wohnungsnot, beigetragen: der Streckenabonnementstarif (mit 4 Serien), durch den die Möglichkeit geboten wird, alle in einem gewissen Umkreis vom Arbeitsort vorhandenen Wohngelegenheiten auszunutzen. Die belangreichen Vergünstigungen, die dieser Tarif dem allgemeinen Verkehr bietet, erfahren für die Beamten und Arbeiter der Bahnverwaltung noch eine Steigerung insofern, als sie bei sämtlichen Serien nur 1/5 der tarifmäßigen Taxe zu bezahlen haben. – Bei den deutschen und österreichischen Bahnen wird dem Personal, das die Erlaubnis erhalten hat, außerhalb des Dienstortes zu wohnen, freie Fahrt zwischen Wohn- und Dienstort gewährt.

2. Gesellschaften m. b. H.

Der Gesellschaft m. b. H. muß im allgemeinen als der zeitgemäßeren und leistungsfähigeren Form des gemeinnützigen Bauunternehmens der Vorzug gegeben werden. Bei ihr sind die Nachteile ausgeschaltet, die sich so oft hemmend und verteuernd geltend machen: Übertriebene Hoffnungen der Genossen bei mangelndem Willen zur Selbsthilfe und Mitarbeit, Mangel an Erfahrung und Sachkenntnis, Widerstand gegen eine dem wirklichen neuzeitlichen Wert der Wohnungen entsprechende Festsetzung der Mieten.

Die Baugesellschaft bietet auch für die Verwaltung den Vorteil, die Vergebung der Wohnungen selbst zu regeln und dabei dienstlichen Bedürfnissen besser Rechnung zu tragen. In der Gesellschaft m. b. H. wird sich die Reichseisenbahnverwaltung mit anderen an der Wohnungsbautätigkeit an dem betreffenden Ort mit interessierten Kreisen als Gesellschafter zusammenschließen. Besonderer Wert muß auf die führende Mitbeteiligung der Gemeindeverwaltung gelegt werden. Ihr fällt ohnehin die örtliche W. in erster Linie zu. Die Verhandlungen wegen Gewährung der Gemeindedarlehen werden bei ihrer Mitbeteiligung wesentlich vereinfacht und erleichtert. Durch Zeichnung entsprechender Stammanteile ist der Reichseisenbahnverwaltung ein ausreichender Einfluß im Aufsichtsrat und in der Generalversammlung zu sichern. Zunächst ist jedoch dieser neue Weg mit Vorsicht zu betreten, bis in den einzelnen Bezirken Erfahrungen gewonnen sind.

Eine zweckmäßige Ergänzung eines solchen Vorgehens in der Wohnungsbeschaffung kann die Gründung von Mieter- oder Pachtgenossenschaften bilden. Diese aus Angehörigen der Eisenbahnverwaltung zusammengesetzte Genossenschaft übernimmt die von der Gesellschaft m. b. H. fertiggestellten Eisenbahnerwohnungen in Pacht, vermietet, unterhält und verwaltet sie.

3. Wohnungsbauten von Gemeinden (Gemeindeverbänden).

Für die Mietwohnungsbauten, die Gemeinden (Gemeindeverbände) für Eisenbahnpersonal errichten, können Oberteuerungsdarlehen wie bei genossenschaftlichen Bauunternehmungen geleistet werden.

4. Verzinsliche (Ertrags-)Darlehen an gemeinnützige Bauunternehmungen.

a) Höhe des Darlehens. Das Darlehen darf 90% des Ertragswerts, der nach Fertigstellung der Bauten festgesetzt wird, nicht übersteigen. Der Ertragswert wird ermittelt aus der Kapitalisierung der Nettomiete mit den Zins- und Tilgungssätzen des

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[423/0454] Die Veräußerung eines Objekts ist nur mit Zustimmung beider Teile zulässig, wobei diesen das Kaufvorrecht gewahrt ist. Anspruch auf Wohnungen in auf solche Art erbauten Häusern haben nur Mitglieder, deren Geschäftsanteile, wie schon bemerkt wurde, verzinst werden. Die ungarischen Staatsbahnen haben bis jetzt ihrem rund 80.000 Köpfe zählenden Personal im ganzen etwa 6000 Mietwohnungen zur Verfügung gestellt, die größtenteils durch ein Pensionsinstitut finanziert und gebaut wurden. Die niederländischen Staatsbahnen haben zurzeit bei einem Personalstand von 48.712 Köpfen 2956 Dienstwohnungen und 1695 Mietwohnungen (darunter 258 Notwohnungen). Bis zu Anfang des Krieges war in Holland Wohnungsnot gänzlich unbekannt. Der Wohnungsbau beschränkte sich deshalb für die Eisenbahnverwaltung auf Dienstwohnungen. Seit 1915 bis heute sind dann gebaut worden: 47 Dienstwohnungen mit einem Kostenaufwand von 332.172 fl., ferner gebaut und gekauft 760 Mietwohnungen (worunter 258 Notwohnungen) mit einem Kostenaufwand von 1,390.201·50 fl. Durch Baugenossenschaften wurden bis zum 1. Januar 1921 gebaut und der Verwaltung zur Verfügung gestellt 928 Wohnungen; der Staat und die Gemeinden bezahlen hierfür einen jährlichen sog. „Krisebeitrag“ (75% davon der Staat, 25% die Gemeinde). Bei den schweizerischen Bundesbahnen belief sich am 1. Januar 1922 der Bestand an Dienstwohnungen (einschließlich Wärterhäuser) und Mietwohnungen auf 1888 bzw. 536. Die finanziellen Aufwendungen der Schweizer Bundesbahnen hierfür betrugen rund 32 Mill. Fr. In den Jahren 1915–1921 wurden erstellt: 29 Dienstwohnungen mit 710.620 Fr. und 144 Mietwohnungen mit 3,008.870 Fr. Baukosten. Für die nächste Zeit ist vorgesehen der Bau von 19 Dienstwohnungen mit 425.830 Fr. und von 32 Mietwohnungen mit 1,117.400 Fr. Baukosten. Als zweckmäßigstes Mittel zur Ausgestaltung der W. bezeichnet die Verwaltung der Schweizer Bundesbahnen die finanzielle Unterstützung des privaten und genossenschaftlichen Wohnungsbaues durch Gewährung von Hypothekardarlehen. Bis zum 1. Januar 1922 wurden 1067 Wohnungen mit solchen Mitteln hergestellt und hierfür ebenso viele Darlehen im Gesamtbetrag von 22,936.000 Fr. an Beamte und Beamtengenossenschaften gewährt. Eine Abtretung von bahneigenem Bauland findet grundsätzlich nicht statt. Zur Milderung der Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt hat eine tarifarische Maßnahme der Schweizer Bundesbahnen von jeher, ganz besonders aber in den Zeiten der Wohnungsnot, beigetragen: der Streckenabonnementstarif (mit 4 Serien), durch den die Möglichkeit geboten wird, alle in einem gewissen Umkreis vom Arbeitsort vorhandenen Wohngelegenheiten auszunutzen. Die belangreichen Vergünstigungen, die dieser Tarif dem allgemeinen Verkehr bietet, erfahren für die Beamten und Arbeiter der Bahnverwaltung noch eine Steigerung insofern, als sie bei sämtlichen Serien nur 1/5 der tarifmäßigen Taxe zu bezahlen haben. – Bei den deutschen und österreichischen Bahnen wird dem Personal, das die Erlaubnis erhalten hat, außerhalb des Dienstortes zu wohnen, freie Fahrt zwischen Wohn- und Dienstort gewährt. 2. Gesellschaften m. b. H. Der Gesellschaft m. b. H. muß im allgemeinen als der zeitgemäßeren und leistungsfähigeren Form des gemeinnützigen Bauunternehmens der Vorzug gegeben werden. Bei ihr sind die Nachteile ausgeschaltet, die sich so oft hemmend und verteuernd geltend machen: Übertriebene Hoffnungen der Genossen bei mangelndem Willen zur Selbsthilfe und Mitarbeit, Mangel an Erfahrung und Sachkenntnis, Widerstand gegen eine dem wirklichen neuzeitlichen Wert der Wohnungen entsprechende Festsetzung der Mieten. Die Baugesellschaft bietet auch für die Verwaltung den Vorteil, die Vergebung der Wohnungen selbst zu regeln und dabei dienstlichen Bedürfnissen besser Rechnung zu tragen. In der Gesellschaft m. b. H. wird sich die Reichseisenbahnverwaltung mit anderen an der Wohnungsbautätigkeit an dem betreffenden Ort mit interessierten Kreisen als Gesellschafter zusammenschließen. Besonderer Wert muß auf die führende Mitbeteiligung der Gemeindeverwaltung gelegt werden. Ihr fällt ohnehin die örtliche W. in erster Linie zu. Die Verhandlungen wegen Gewährung der Gemeindedarlehen werden bei ihrer Mitbeteiligung wesentlich vereinfacht und erleichtert. Durch Zeichnung entsprechender Stammanteile ist der Reichseisenbahnverwaltung ein ausreichender Einfluß im Aufsichtsrat und in der Generalversammlung zu sichern. Zunächst ist jedoch dieser neue Weg mit Vorsicht zu betreten, bis in den einzelnen Bezirken Erfahrungen gewonnen sind. Eine zweckmäßige Ergänzung eines solchen Vorgehens in der Wohnungsbeschaffung kann die Gründung von Mieter- oder Pachtgenossenschaften bilden. Diese aus Angehörigen der Eisenbahnverwaltung zusammengesetzte Genossenschaft übernimmt die von der Gesellschaft m. b. H. fertiggestellten Eisenbahnerwohnungen in Pacht, vermietet, unterhält und verwaltet sie. 3. Wohnungsbauten von Gemeinden (Gemeindeverbänden). Für die Mietwohnungsbauten, die Gemeinden (Gemeindeverbände) für Eisenbahnpersonal errichten, können Oberteuerungsdarlehen wie bei genossenschaftlichen Bauunternehmungen geleistet werden. 4. Verzinsliche (Ertrags-)Darlehen an gemeinnützige Bauunternehmungen. a) Höhe des Darlehens. Das Darlehen darf 90% des Ertragswerts, der nach Fertigstellung der Bauten festgesetzt wird, nicht übersteigen. Der Ertragswert wird ermittelt aus der Kapitalisierung der Nettomiete mit den Zins- und Tilgungssätzen des

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 423. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/454>, abgerufen am 16.07.2024.