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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Skala statt mit Gegengewicht am unverändert liehen Hebelarm. Abb. 232 zeigt eine derartig kleinere Laufgewichtsbrückenwage. Diese W. erhalten gewöhnlich eine leichtwirkende Entlastung mit Handkurbel und ein Kartendruckwerk. Sie werden besonders in Güterschuppen, Magazinen u. s. w. verwendet.

b) Brückenwage mit Gleisunterbrechung in Laufgewichtsbauart (Abb. 233). Die W. werden entweder mit einer ringsum geschlossenen schmiede- oder gußeisernen Umrahmung versehen oder für Steinfundament eingerichtet. Die erstere Ausführung ist teurer, doch ist die ganze Anlage durch den Wegfall einer gemauerten Einfassung vorteilhafter. Daher werden die Wagen mit eisernem Bett meist bevorzugt, zumal das ganze Hebelwerk darin gelagert ist, die Wage ein zusammenhängendes Ganzes bildet und gegen äußere Einwirkungen mehr geschützt ist. Die aus Trägern zusammengenietete Wiegebrücke wird gewöhnlich mit Riffelblech abgedeckt. An dessen Stelle kann ein Belag aus Eichenholz oder gußeisernen gerippten Platten treten, wenn die W. auch zum Wiegen von Fuhrwerk dienen soll. Die Fahrschienen für die Eisenbahnwagen werden in diesem Falle versenkt angeordnet, so daß die Brücke ohne Hindernis durch Fuhrwerk befahren werden kann. Die Kniehebel-, Ketten- oder Schnellentlastung erfordert zum Heben oder Senken der Brücke mit voller Last nur wenige Kurbelumdrehungen. Zum Schutze der eigentlichen W. dient ein Wellblechwiegehaus oder ein bis auf den Boden reichendes Blechgehäuse. Es genügt mitunter auch ein nur den Wiegebalken umschließender Blechschutzkasten. Die Signalvorrichtung wird in der Regel mit der Entlastungsvorrichtung verbunden und selbsttätig mit dieser bewegt.

c) Brückenwage ohne Gleisunterbrechung in Laufgewichtsbauart (Abb. 234 und 235). Sie wird jetzt im Eisenbahnbetrieb fast ausschließlich verwendet, weil sie den großen Vorteil bietet, daß die ununterbrochen durchlaufenden Fahrschienen ganz außer Berührung mit dem Hebelwerk der Wage nur auf dem Fundament der Wage befestigt werden. Die Brücke ist also von den Fahrschienen unabhängig und wird in heruntergelassenem Zustande (Ruhestellung) von den Rädern der darübergehenden Fahrzeuge nicht berührt. Das Gleis, in dem die W. liegt, kann mit unverminderter Geschwindigkeit befahren werden. Zum Zweck des Wiegens wird die Brücke durch ein Windewerk angehoben, bis sie die Spurkränze der Wagenräder erfaßt und die Lauffläche der Räder von den Schienen freihebt, so daß schließlich der Eisenbahnwagen nur noch auf der Brücke ruht. Signalvorrichtung


Abb. 232. Kastenwage, in den Boden eingelassen, mit Entlastung.
und Schutz der W. sind die gleichen wie bei den Wagen mit Gleisunterbrechung. Als Umrahmung verwendet man bei W. ohne Gleisunterbrechung

Abb. 233. Längschnitt einer Gleiswage mit gußeisernem Bett, Riffelblechbelag, Laufgewicht mit Kartendrucker und Schutzkasten.
meist gewalzte Träger, weil diese als Auflage für die Fahrschienen zweckmäßiger sind als gußeiserne Umrahmungen.

Wenn auf Wagen dieser Bauart auch Fuhrwerke verwogen werden sollen, muß die Wagenbrücke nach einer Seite hin, der Spur der Fuhrwerke entsprechend, verbreitert werden. Der dann an die Stelle von Riffelblech tretende Belag aus Eichenholz oder gerippten gußeisernen

Skala statt mit Gegengewicht am unverändert liehen Hebelarm. Abb. 232 zeigt eine derartig kleinere Laufgewichtsbrückenwage. Diese W. erhalten gewöhnlich eine leichtwirkende Entlastung mit Handkurbel und ein Kartendruckwerk. Sie werden besonders in Güterschuppen, Magazinen u. s. w. verwendet.

b) Brückenwage mit Gleisunterbrechung in Laufgewichtsbauart (Abb. 233). Die W. werden entweder mit einer ringsum geschlossenen schmiede- oder gußeisernen Umrahmung versehen oder für Steinfundament eingerichtet. Die erstere Ausführung ist teurer, doch ist die ganze Anlage durch den Wegfall einer gemauerten Einfassung vorteilhafter. Daher werden die Wagen mit eisernem Bett meist bevorzugt, zumal das ganze Hebelwerk darin gelagert ist, die Wage ein zusammenhängendes Ganzes bildet und gegen äußere Einwirkungen mehr geschützt ist. Die aus Trägern zusammengenietete Wiegebrücke wird gewöhnlich mit Riffelblech abgedeckt. An dessen Stelle kann ein Belag aus Eichenholz oder gußeisernen gerippten Platten treten, wenn die W. auch zum Wiegen von Fuhrwerk dienen soll. Die Fahrschienen für die Eisenbahnwagen werden in diesem Falle versenkt angeordnet, so daß die Brücke ohne Hindernis durch Fuhrwerk befahren werden kann. Die Kniehebel-, Ketten- oder Schnellentlastung erfordert zum Heben oder Senken der Brücke mit voller Last nur wenige Kurbelumdrehungen. Zum Schutze der eigentlichen W. dient ein Wellblechwiegehaus oder ein bis auf den Boden reichendes Blechgehäuse. Es genügt mitunter auch ein nur den Wiegebalken umschließender Blechschutzkasten. Die Signalvorrichtung wird in der Regel mit der Entlastungsvorrichtung verbunden und selbsttätig mit dieser bewegt.

c) Brückenwage ohne Gleisunterbrechung in Laufgewichtsbauart (Abb. 234 und 235). Sie wird jetzt im Eisenbahnbetrieb fast ausschließlich verwendet, weil sie den großen Vorteil bietet, daß die ununterbrochen durchlaufenden Fahrschienen ganz außer Berührung mit dem Hebelwerk der Wage nur auf dem Fundament der Wage befestigt werden. Die Brücke ist also von den Fahrschienen unabhängig und wird in heruntergelassenem Zustande (Ruhestellung) von den Rädern der darübergehenden Fahrzeuge nicht berührt. Das Gleis, in dem die W. liegt, kann mit unverminderter Geschwindigkeit befahren werden. Zum Zweck des Wiegens wird die Brücke durch ein Windewerk angehoben, bis sie die Spurkränze der Wagenräder erfaßt und die Lauffläche der Räder von den Schienen freihebt, so daß schließlich der Eisenbahnwagen nur noch auf der Brücke ruht. Signalvorrichtung


Abb. 232. Kastenwage, in den Boden eingelassen, mit Entlastung.
und Schutz der W. sind die gleichen wie bei den Wagen mit Gleisunterbrechung. Als Umrahmung verwendet man bei W. ohne Gleisunterbrechung

Abb. 233. Längschnitt einer Gleiswage mit gußeisernem Bett, Riffelblechbelag, Laufgewicht mit Kartendrucker und Schutzkasten.
meist gewalzte Träger, weil diese als Auflage für die Fahrschienen zweckmäßiger sind als gußeiserne Umrahmungen.

Wenn auf Wagen dieser Bauart auch Fuhrwerke verwogen werden sollen, muß die Wagenbrücke nach einer Seite hin, der Spur der Fuhrwerke entsprechend, verbreitert werden. Der dann an die Stelle von Riffelblech tretende Belag aus Eichenholz oder gerippten gußeisernen

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[389/0419] Skala statt mit Gegengewicht am unverändert liehen Hebelarm. Abb. 232 zeigt eine derartig kleinere Laufgewichtsbrückenwage. Diese W. erhalten gewöhnlich eine leichtwirkende Entlastung mit Handkurbel und ein Kartendruckwerk. Sie werden besonders in Güterschuppen, Magazinen u. s. w. verwendet. b) Brückenwage mit Gleisunterbrechung in Laufgewichtsbauart (Abb. 233). Die W. werden entweder mit einer ringsum geschlossenen schmiede- oder gußeisernen Umrahmung versehen oder für Steinfundament eingerichtet. Die erstere Ausführung ist teurer, doch ist die ganze Anlage durch den Wegfall einer gemauerten Einfassung vorteilhafter. Daher werden die Wagen mit eisernem Bett meist bevorzugt, zumal das ganze Hebelwerk darin gelagert ist, die Wage ein zusammenhängendes Ganzes bildet und gegen äußere Einwirkungen mehr geschützt ist. Die aus Trägern zusammengenietete Wiegebrücke wird gewöhnlich mit Riffelblech abgedeckt. An dessen Stelle kann ein Belag aus Eichenholz oder gußeisernen gerippten Platten treten, wenn die W. auch zum Wiegen von Fuhrwerk dienen soll. Die Fahrschienen für die Eisenbahnwagen werden in diesem Falle versenkt angeordnet, so daß die Brücke ohne Hindernis durch Fuhrwerk befahren werden kann. Die Kniehebel-, Ketten- oder Schnellentlastung erfordert zum Heben oder Senken der Brücke mit voller Last nur wenige Kurbelumdrehungen. Zum Schutze der eigentlichen W. dient ein Wellblechwiegehaus oder ein bis auf den Boden reichendes Blechgehäuse. Es genügt mitunter auch ein nur den Wiegebalken umschließender Blechschutzkasten. Die Signalvorrichtung wird in der Regel mit der Entlastungsvorrichtung verbunden und selbsttätig mit dieser bewegt. c) Brückenwage ohne Gleisunterbrechung in Laufgewichtsbauart (Abb. 234 und 235). Sie wird jetzt im Eisenbahnbetrieb fast ausschließlich verwendet, weil sie den großen Vorteil bietet, daß die ununterbrochen durchlaufenden Fahrschienen ganz außer Berührung mit dem Hebelwerk der Wage nur auf dem Fundament der Wage befestigt werden. Die Brücke ist also von den Fahrschienen unabhängig und wird in heruntergelassenem Zustande (Ruhestellung) von den Rädern der darübergehenden Fahrzeuge nicht berührt. Das Gleis, in dem die W. liegt, kann mit unverminderter Geschwindigkeit befahren werden. Zum Zweck des Wiegens wird die Brücke durch ein Windewerk angehoben, bis sie die Spurkränze der Wagenräder erfaßt und die Lauffläche der Räder von den Schienen freihebt, so daß schließlich der Eisenbahnwagen nur noch auf der Brücke ruht. Signalvorrichtung [Abbildung Abb. 232. Kastenwage, in den Boden eingelassen, mit Entlastung. ] und Schutz der W. sind die gleichen wie bei den Wagen mit Gleisunterbrechung. Als Umrahmung verwendet man bei W. ohne Gleisunterbrechung [Abbildung Abb. 233. Längschnitt einer Gleiswage mit gußeisernem Bett, Riffelblechbelag, Laufgewicht mit Kartendrucker und Schutzkasten. ] meist gewalzte Träger, weil diese als Auflage für die Fahrschienen zweckmäßiger sind als gußeiserne Umrahmungen. Wenn auf Wagen dieser Bauart auch Fuhrwerke verwogen werden sollen, muß die Wagenbrücke nach einer Seite hin, der Spur der Fuhrwerke entsprechend, verbreitert werden. Der dann an die Stelle von Riffelblech tretende Belag aus Eichenholz oder gerippten gußeisernen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 389. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/419>, abgerufen am 25.11.2024.